Ein Bekannter hat direkt eine „letzte Mahnung“ erhalten ohne
zuvor eine Mahnung bekommen zu haben.
Mahnen ist grundsätzlich keine Pflicht. So gesehen kann die erste durchaus schon die letzte Mahnung sein. 
Er hat dann direkt mit
der Firma gesprochen, und wollte wissen, wofür die Mahnung
überhaupt ist.
Die Firma sagte hier handelt es sich aus einem Vertrag von
2001. Da er diesen jedoch nicht mehr hatte und dies auch
telefonisch mitgeteilt hat, weigerte er sich diese Rechnung zu
bezahlen.
Einen Vertrag nicht mehr vorliegen zu haben kann natürlich keine ausreichende Begründung sein eine Forderung nicht zu erfüllen. Da könte man sich per Reißwolf ja leicht von Schulden befreien. Ich denke es wäre möglich géwesen darum zu bitten, eine Kopie der Unterlagen zu bekommen und bis dahin eine Art Mahnstopp zu setzen.
Nun meldet sich der Rechtsanwalt bei Ihm und bittet um
Ausgleich + Mahngebühren und Rechtsanwaltskosten. Der Bekannte
sträubt sich nicht die tasächlich offene Rechnung zu bezahlen,
sofern er die Vertragsgrundlage dafür hat. Muss er nun auch
die Rechtsanawaltskosten und Mahngebühren bezahlen.
Wenn er die Frist der Zahlung der offenen Forderung überschritten hat, dann schon. Es sei denn er kann irgendwie nachweisen, daß der Vertrag gar nicht zu Stande kam oder daß sich aus dem Vertrag keine erkennbare Zahlungsverpflichtung ergeben hat…man kann hier wenig sagen, wenn man nicht mal weiß, was für eine Art Vertrag das sein soll. Im Versicherungswesen (und möglichwerweise nicht nur dort)gibt es z.B. den Begriff Schickschuld. Der sagt aus, daß ein Vertragspartner sogar dann, wenn die Rechnung für einen Vertrag nicht eingegangen ist, dafür sorgen muß, daß seine Zahlung zur Fälligkeit vorliegt bzw. sich darum kümern muß, daß eine Rechnung erstellt wird.
Ist das rechtmäßig direkt eine letzte Mahnung auszustellen,
ohne dass er eine Mahnung zuvor gesehen hatte?
Wie oben gesagt, Mahnungen sind reine Freundlichkeit des Gläubigers.
Wie kann eine Firma beweisen, dass die Mahnungen überhaupt
rausgeschickt und angekommen sind. Vielleicht hat mein
Bekannter ja die Mahnung für einen Werbebrief gehalten und
direkt in den Müll geworfen ohne den Brief aufzumachen?
So hart es klingt, aber das ist Pech für den Bekannten.
Oder die Mahnungen sind nicht angekommen.
Muss die Firma nicht auch den Vertrag vorlegen, wenn dem
Bekannten seinen Vertrag nicht mehr hat?
Natürlich muß die fordernde Firma nachweisen können, daß ihre Forderungen zu Recht bestehen. Jede seriöse Firma wird auf Anfrage auch problemlos entsprechende Kopien zur Verfügung stellen.
Gruß Maid 