Hallo
Man ist dazu verpflichtet als Tierhalter, seinem Tier ärztliche Hilfe zukommen zu lassen.
Klingt schlau.
Wo steht das?
Tierschutzgesetz § 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, … usw.
Das ist natürlich Interpretationssache, aber ich finde, Tierarzt bei Bedarf gehört zu „seinen Bedürfnissen entsprechend pflegen“. - Ich glaube, das wird auch von den Veterinärämtern so gesehen.
Und wenn ja: Wie verhält es sich dann mt der Intensivtierhaltung?
Keine Ahnung. Da gibt es wahrscheinlich ‚vernünftige Gründe‘, sich nicht daran zu halten. - Ich würde das verbieten, wenn ich könnte, und zwar unabhängig von sämtlichen wirtschaftlichen Erwägungen.
Allerdings löst das meine Frage nicht, ob er Hilfe braucht.
Die Hautgeschichte ist soweit ok, nur will sich das keiner ins Haus holen. Versteh ich.
Ich verstehe das allerdings nicht. In wiefern ist die Hautgeschichte ok? Woran merkt man denn, dass er eine Hautgeschichte hat? Meistens merkt man (auch der Tierarzt) es ausschließlich daran, dass sich ein Tier andauernd kratzt, und dann ist das nicht ok.
Quält er sich?
Frag doch bitte am besten einen Tierarzt. So teuer ist das auch nicht.
Er sieht so kregel und süß aus.
Dann ist er vermutlich nicht in dem Zustand, dass man ihn einschläfern würde. Also bring ihn bitte entweder zum Tierarzt oder zum Tierheim, wenn du auf ersteres keine Lust hast.
Knut war Zootier… Keiner hat’s erkannt. Und die werden Profis sein.
Was hat keiner erkannt? Dass er ein Zootier war? Oder dass er Epilepsie hatte?
Viele Grüße