Letztemonat Lohn nach Eigenkündigung

Habe ich recht auf mein letztearbeitslohn vom letzten Monat nach dem ich selbst gekündigt habe ?
Ich hatte einen Mini-job seit Juni 2012 bei eine Reinigungsfirma als Reinigungspersonal.
Am 1. November 2012 habe ich mein Arbeitsverhältniss selbstgekündigt wegen schlechte Arbeitsverhältnisse und Lohnverzügerung. mein Arbeitgeber verweigert sich mein Arbeitslohn für Oktober zu Zahlen. Habe ich überhaupt recht darauf? und wenn ja, was soll ich machen?

Hallo,
Sie haben Anspruch auf Vergütung im Oktober, wenn Sie im Oktober noch beschäftigt waren. Vermutlich hat das Arbeitsverhältnis am 31.11.2012 geendet.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen das Gehalt nicht bezahlt können Sie eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Vor dem Arbeitsgericht gibt es in erster Instanz keinen Anwaltszwang, so dass Sie sich auch selbst vertreten können. Bei der Vormulierung der Klageschrift hilft ihnen kostenlos die Antragshilfestelle im Arbeitsgericht. Sie sollten einen Arbeitsvertag vor Gericht vorlegen können auf dem ersichtlich ist was als Gehalt vereinbart wurde. Auch der Schriftwechsel an den Arbeitgeber in dem Sie ihn zur Zahlung aufgefordert haben sollten Sie vorlegen können (mit Sendenachweis).
Gruß
Marcus

Hallo Herr/Frau Yacoub,

selbstverständlich haben Sie ein Anrecht auf Ihren Arbeitslohn für den Sie ja auch gearbeitet haben bis einchl. 31.10.2012. Gekündigt hatten Sie ja zum 01.11.
Sie haben sicher Zeitnachweise hierfür.

Ich würde nochmals nachdrücklich, aber bestimmt dem Arbeitgeber eine letzte Frist zur Zahlung (2 Wochen) setzen und mit einem Anwalt drohen.
Im Schreiben führen Sie als Beweis: Zeitnachweis sowie persönliche Zeugen (keine Namen nennen) auf.
Sie werden sehen, wie schnell Sie Ihr Geld haben werden.

MFG Octo-Juro

Hallo, wenn Sie im Oktober gearbeitet haben, dann haben Sie auch Anrecht auf den Lohn. Viel Erfolg und viele Grüße

Hallo,

natürlich hat man anspruch auf Lohn für geleistete arbeit - ganz egal, wer dann kündigt.
wenn der AG sich weigert, sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden und ggfs. vor dem Arbeitsgericht auf Zahlung geklagt werden.

&Tschüß
Wolfgang

Wenn Du im Oktober gearbeitet hast, dann hast du auch Anspruch auf den Oktober-Lohn. Wenn AG nicht freiwillig zahlt, gehe zum Arbeitsgericht und klage den Lohn ein. Die Geschäftsstelle hilft bei der Antragstellung.
Robby1

Hallo,

bedaure, kann mich dazu fachlich korrekt nicht äußern.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

natürlich haben sie ein Anrecht auf Auszahlung des Oktoberlohnes, unabhängig davon wer oder wann gekündigt wurde.
-> Arbeitgeber schriftlich unter Terminsetzung zur Zahlung auffordern
-> Falls sich der Arbeitgeber daraufhin nicht rührt und die Frist erfolglos verstreicht: Klage beim Arbeitsgericht
Gruß Svalroph

Hallo,

der Arbeitgeber ist nicht im Recht!

Der Arbeitgeber hat bis zum letzten gearbeiteten Tag zu zahlen. Egal wer gekündigt hat, der Arbeitgeber oder Sie. Zahlt der Arbeitgeber nicht, empfehle ich Ihnen, zum Arbeitsgericht zu gehen und dort kostenlos (!) mit einem Rechtspfleger zu sprechen. Dieser wird den Arbeitgeber schriftlich über seine Pflicht aufklären.

Lassen Sie sich das nicht gefallen!

Beste Grüße

Hallo Nabil Yacoub,
lass Dich vom Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten. Erste Stunde kostet nicht sehr viel, so um die 60,-Euro (bitte DAVOR erfragen, was sie kosten soll), sie bringt viel, denn ich bin der Meinung, daß Dir das Geld zusteht.

Gruß und viel Erfolg.

Wagner

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hallo
ganz egal wer aus welchen grund kündigt.

bis zum letzten tag der beschäftigung gilt

der arbeitnehmer hat die arbeitsleistung bereit zustellen und wenn gefordert zu erbringen.

der arbeitgeber diese arbeit zu bezahlen auch wenn er diese arbeitsleistung nicht in anspruch nimmt

Wenn Du im Oktober noch gearbeitet hast, dann hast Du ein recht darauf. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, dann müsstest Du klagen.
Gruß Bernd

Natürlich haben Sie ein Recht auf den Lohn für Oktober, schließlich haben Sie im Oktober noch gearbeitet. Hat mit der Kündigung nichts zu tun.
Sie müssen das Geld einfordern, am besten mit einem Brief per Einschreiben / Rückschein. Weisen Sie im Brief darauf hin, dass Sie für den Fall, dass der Arbeitgeber nicht zahlt, einen Rechtsanwalt einschalten werden. Haben Sie eine Rechtschutzversicherung ?

Beste Grüße

Der Lohn steht Dir zu. Gehe am Besten zu einer Rechtsberatung oder einer Gewerkschaft, die können helfen.

Ja klar hast du ein Recht drauf, hast doch für gearbeitet. sofort zum Arbeitrechtsanwalt. Einklagen vorm Arbeitsgericht.

Hallo Nabil Yacoub,

du hast natürlich ein Recht auf deinen Arbeitslohn bis zum letzten Tag, an dem du gearbeitet hast. Das hat mit der Kündigung gar nichts zu tun.

Du musst aber nachweisen können, was du gearbeitet hast und wie viel du dafür bekommen hast. Wenn du das nicht kannst, sieht es schlecht aus, denn dein Arbeitgeber kann immer sagen er habe dir alles bezahlt, was dir zusteht und dann steht Aussage gegen Aussage.

Wer soll dann entscheiden können, wer Recht hat?

Gruß Fredo

Hallo,
ein Minijob hat genau die gleichen Konditionen und Rahmenbedingungen wie ein Vollzeitjob.

Natürlich hast du ein Recht auf deinen letzten Lohn und nicht nur das sondern auch das Recht auf deine Urlaubstage, die du dir auszahlen lassen solltest.

Grüße von Nonne213