Folgende Situation: du bist Schüler eines bayrischen Gymnasiums . du warst die letzten beiden Stunden im Fach Latein abwesend da du zum einen einer Klassensprecherkonferenz bei- wohntest ( Donnerstag ) und zum anderen am darauf folgendem Montag krank gewesen bist. Direkt am nächsten tag ,also Dienstag, schreibt deine Klasse und du eine Stegreifaufgabe im Fach Latein. Der Lehrer teilt die blätter mit den Worten „Die Schüler die krank waren sollen es einfach auch probieren“ aus. Ich versuche mein Glück , kannst jedoch so gut wie nichts richtig beantworten da du im Glauben dass die „ex“ nicht gezählt wird wenig bis gar nichts gelernt hast. als ihr den Test am nächsten tag herausbekommt und du eine 4 darauf bekommst , siehst du zudem noch den satz vom lehrer geschreiben „2/3 werden nicht gezählt“ . daraufhin fragst du den lehrer was das soll und er sagt dass er den ersten teil bewertet, da dieser Vokabeln beinhaltet die vom diestag vor einer woche auf den dienstag mit dem test aufgegeben worden waren
jetzt die frage:
Kann er den test (zumindest den einen Teil) wirklich zählen lassen obwohl du die letzten 2 Stunden davor abwesend warst. du willst dir deinen Notenschnitt nämlich nicht versauen durch ein Missverständnis
Ich dachte immer die Schüler bayrischer Gymnasien seien wohlerzogen?
Ansonsten:Zu meiner Zeit hat es keinen Lehrer gekümmert,daß man 2 Stunden gefehlt hat.Da mußte man sich bei Klassenkameraden über den Stoff erkundigen.Auch wenn man krank ist kann man Vokabeln lernen.Insofern halte ich das Vorgehen des Lehrers schon für sehr großzügig.
Auch Grußlos.
Hallo,
wenn der Schüler sich zum Schreiben der Ex verpflichtet, also mitscheibt, muss er auch die Konsequenzen tragen.
Er hätte ja auch den Test verweigern können und sagen, er sei krank (gelbe AU bringen und fertig)
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