hi,
gehen wir einmal davon aus, dass ein Arbeitnehmer per 31.10.2006 gekündigt hat. In seinem Arbeitsvertrag steht eine monatliche Arbeitszeit von 169 Stunden.
Der AN hat noch einen Urlaubsanspruch von 6 Tage und 52 Überstunden, die auf einem Freizeitkonto dümpeln.
Die regulären freien Arbeitstage waren in der Vergangenheit immer der Montag und Dienstag (wurden aber nicht im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten).
Wann ist der letzte Arbeitstag für diesen Arbeitnehmer? Kann der Arbeitgeber, obwohl im Arbeitsvertrag steht, dass eine Auszahlung genehmigungspflichtig sei, verlangen, dass der AN die Überstunden ausbezahlt bekommt?
Danke Euch schon jetzt für Eure Antworten.
Oliver
auch hi,
Wann ist der letzte Arbeitstag für diesen Arbeitnehmer?
Das kann dir hier keiner beantworten, da hier niemand weiß, ob der Urlaub genommen werden kann und was genau zu den Überstunden geregelt ist.
Kann
der Arbeitgeber, obwohl im Arbeitsvertrag steht, dass eine
Auszahlung genehmigungspflichtig sei, verlangen, dass der AN
die Überstunden ausbezahlt bekommt?
Was steht denn im Vertrag dazu im genauen Wortlaut?
MfG
Angenommen im Vertrag steht:
§ 4 Mehrarbeit
-
Der AG ist befugt, Überstunden bzw. Mehrarbeit innerhalb der Grenzen des Arbeitsgesetzes bzw. MTV anzuordnen.
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Bis zu 15 Stunden monatlich sind in der Grundvergütung gemäß nachstehender §§§ Ziffer 1) enthalten. Darüber hinaus gehende Mehrarbeit wird nur dann vergütet oder mit Freizeit abgegolten, wenn sie vom Arbeitgeber oder dessen Beauftragten ausdrücklich angeordnet oder genehmigt worden ist. Sie ist noch am gleichen Tag oder spätestens am nächsten Tag von dem AN schriftlich aufzuzeichnen und dem Arbeitgeber/Vorgesetzten zur Abzeichnung vorzulegen:
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Über 184 Monatsstunden hinaus geleistete Arbeitsstunden werden auf einem Zeitkonto als Stundenguthaben gebucht. Fallen wniger als 169 Monatsstunden an, werden diese Minderstunden auf einem Zeitkonto als Stundenminus gebucht. Ein evtl. Stundenguthaben ist grundsätzlich zu verrechnen und im Übrigen über die Gewährungen von Freizeit abzubauen. In von der Geschäftsführung genehmigten Sonderfällen wird das Stundenguthaben entsprechend - ganz oder teilweise - vergütet (ausgezahlt).
In meinem Posting sind die 52 Überstunden schon unter Berücksichtigung der 15 Mehrarbeitsstunden angefallen.
In der Firma ist zur Zeit viel Arbeit, die aber mit zur Verfügung stehenden Aushilfen genauso erledigt werden könnte.
auch hi,
Wann ist der letzte Arbeitstag für diesen Arbeitnehmer?
Das kann dir hier keiner beantworten, da hier niemand weiß, ob
der Urlaub genommen werden kann und was genau zu den
Überstunden geregelt ist.
Kann
der Arbeitgeber, obwohl im Arbeitsvertrag steht, dass eine
Auszahlung genehmigungspflichtig sei, verlangen, dass der AN
die Überstunden ausbezahlt bekommt?
Was steht denn im Vertrag dazu im genauen Wortlaut?
MfG
Ein evtl.
Stundenguthaben ist grundsätzlich zu verrechnen und im Übrigen
über die Gewährungen von Freizeit abzubauen.
Dann wäre das grundsätzlich so. Man kann aber m.E. trotzdem nicht einfach von der Arbeit fernbleiben, weil man als AN der Meinung ist „Ich bummel jetzt einfach meine Überstunden ab.“.
In von der
Geschäftsführung genehmigten Sonderfällen wird das
Stundenguthaben entsprechend - ganz oder teilweise - vergütet
(ausgezahlt).
Tja, da bleibt noch immer die Frage, was die als „Sonderfälle“ betrachten. Gibts dazu auch irgendeine (konkrete) Regelung in der Firma?
Tja, da bleibt noch immer die Frage, was die als „Sonderfälle“
betrachten.
Keine Ahnung. Denke einmal, dass sie meinen, wenn zu viel Arbeit da ist. Wie gesagt, die könnten genauso gut Aushilfen erledigen.
Gibts dazu auch irgendeine (konkrete) Regelung in
der Firma?
Nein, es ist in diesem Fall nur bekannt, dass die Angestellten bisher nur Freizeitausgleich bekommen haben. Außerdem hat sich der AG auch nicht an die wöchentlichen gesetzlichen Höchstarbeitszeiten gehalten. Ebenso wenig daran, dass zwischen den Arbeitstagen eine Pause von 12 Stunden liegen muß. Der AN ist in unserem Fall völlig ausgelaugt.
Kannst Du denn jetzt sagen, wann denn der letzte Arbeitstag des AN sein könnte, wenn nicht „ausgezahlt“ wird?
Kannst Du denn jetzt sagen, wann denn der letzte Arbeitstag
des AN sein könnte, wenn nicht „ausgezahlt“ wird?
Nö, weil mir nicht klar ist was gemeint ist mit „Die regulären freien Arbeitstage waren in der Vergangenheit immer der Montag und Dienstag …“
Ja warens nun Arbeitstage oder waren die frei? Und daraus wird mir auch nicht klar, ob z.B. dafür am Wochenende gearbeitet wurde oder nicht (oder hab ich was überlesen?).
Sorry, falsch ausgedrück. Es waren die freien Tage. Wochenende wurde gearbeitet.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Es waren die freien Tage. Wochenende
wurde gearbeitet.
Ja und, wie musste bisher immer Urlaub genommen werden, wenn man 1 Woche komplett Urlaub haben wollte? Für mich als Außenstehender ist das doch alles unklar, aber für dich dürfte es doch kein Problem sein, zu berechnen wie viele Tage du nun noch hast. Bez. Überstunden weiß ichs auch nicht, da ja nicht klar ist wie viele Stunden für 1 freien Tag da gerechnet werden.
Erst mal solltest du das ganze beantragen. Es bringt nämlich nichts auszurechnen wie viel dir im Endeffekt an freien Tagen zusteht, wenn der Urlaub nicht genehmigt wird oder/und wenn der AG darauf beharrt, dass die Überstunden eben nicht abgebummelt werden.