Letztes Gehalt ehrlich angeben?

Angenommen ein AN Wurde bei seiner letzten Position sehr schlecht bezahlt. Es war für den AN aber der erste Job nach dem Studium und er hat dies billigend in Kauf genommen. Dann wurde ihm gekündigt aus betrieblichen Gründen.

Nun bewirbt sich der AN bei einem neuen Arbeitgeber und möchte natürlich ein branchenübliches Gehalt fordern. Der potenzielle AG möchte aber das letzte Gehalt des AN wissen. Dieses möchte der AN aber nicht verraten, weil er sich einerseits dafür schämt, für so wenig Geld gearbeitet zu haben und andererseits möchte er bei der neuen Stelle ja ein angemessenes Gehalt und sich nicht wieder unter Wert einkaufen lassen.

Kann der potenzielle AG überpüfen, wie viel der AN beim letzten AG verdient hat? Wenn ja, wie?

Gruß Marry

Moin Grußloser,

Dieses möchte
der AN aber nicht verraten

was mich als potentiellen Arbeitgeber mindestens verwundern würde.
Verärgerung und verschieben der Bewerbung in Ablage P wäre eine drastischere, aber auch denkbare Version.

andererseits
möchte er bei der neuen Stelle ja ein angemessenes Gehalt und
sich nicht wieder unter Wert einkaufen lassen.

Das hat nun mit dem vorherigen Gehalt nur bedingt etwas zu tun.
Deine Begründung, daß Du Dich nach dem Studium gezwungen sahst, für solch ein Butterbrot zu arbeiten, wird meist akzeptiert.
Und die neue Stelle ist mit einem Bezug versehen, unabhängig wie hoch Dein vorheriges Einkommen war.
Wenn Du Dich als Abteilungsleiter auf eine Sachbearbeiterstelle bewerben würdest, kriegtest Du umgekehrt ja auch keine Bezüge eines Abteilungsleiters.

Kann der potenzielle AG überpüfen, wie viel der AN beim
letzten AG verdient hat? Wenn ja, wie?

Theoretisch könnte er das vielleicht, aber wahrscheinlich sprechen Datenschutzgründe dagegen.
Nur Lügen solltest Du nicht, denn wenn das rauskommt, bist Du mit großer Wahrscheinlichkeit den Job wieder los.

Gandalf

Hallo,

evtl. braucht der Arbeitgeber die Entgeltangaben der letzten 3 Jahre um die Krankenversicherungspflicht zu prüfen. Das ist aber nur denkbar, wenn das aktuelle Brutto in der neuen Beschäftigung über ca. 4000 EUR monatlich (Urlaubs- und Weihnachtsgeld anteilig umgerechnet) liegt.
Absatz 4: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html
Gruß
RHW