Hallo liebe (Fach-)leute, vielleicht kann mir jemand Auskunft geben. Ich hatte mir 2006 einen Laptop gekauft (Anschaffungswert 1199€ ). Anbei seht ihr die Abschreibungsraten. Nun hatte ich letztes Jahr bei der Einkommenssteuererklärung 2009 vergessen die Abschreibungsrate von 2009 in meiner Gewinn/Verlust Rechnung anzugeben. Besteht die Möglichkeit dies bei meiner Einkommenssteuererklärung 2010 nachzuholen? Wenn ja, kann ich die noch übrig gebliebene Restsumme von 366,38 € angeben. Wie müsste ich dies dem Finanzamt gegenüber darstellen?
ist der steuerbescheid rechtskräftig, d.h. widerspruchsfrist abgelaufen, geht i.a. nichts mehr. man kann unter ganz engen voraussetzungen den abgeshclossenen vorgang wieder „öffnen“, z.b. wenn einem noch punkte „eingefallen“ sind, die das zu versteuernde einkommen erhöhen (z.b. zinserträge). in diesem falle ist das fa „gnädig“ und ändert nochmal die berechnung der steuerlast. in diesem zusammenhang könnte man dann auch noch die afa unterbringen (es zumindest versuchen).
ob das fa das mitmacht oder nicht, liegt aber im ermessen des fa.
für das darauffolgende jahr kannst du die abschreibungen genauso ansetzen wie zuvor auch -niemand ist gezwungen, steuerlasten zu verringern
sollte das fa nachfragen, dann kannst du auch dein vergeßlichkeit verweisen. rechnung hast du ja, also gibt´s da kein problem.
Hallo, natürlich kannst Du den AFa Betrag noch nachtragen einfach wir bisher in den Antrag und Vermerk daß er letzes Jahr vergessen wurde!
Gruss Hermann