Leuchte übere Steckdose anschließen

Hallo,
beim Umbau eines Altbaus zum Büro sollen an der Decke vorhandene Steckdosen zum Anschließen von fest montierten Büroleuchten verwendet werden.
Ist das so zulässig oder müssen die Leuchten FEST angeschlossen werden z.b. über Abzweigdosen!?

Die LEuchten sollen NICHT beweglich sein, sondern werden wie gesagt FEST an der Decke in der Nähe der Steckdosen montiert!

Danke und Gruss
Alf Benn

Die geplante Installation ist zulässig, jedoch vom Material- und Zeitaufwand her teurer als ein Direktanschluss der Leuchten

hi Alf,

beim Umbau eines Altbaus zum Büro sollen an der Decke
vorhandene Steckdosen zum Anschließen von fest montierten
Büroleuchten verwendet werden.
Ist das so zulässig oder müssen die Leuchten FEST
angeschlossen werden

das kannst du ruhig so machen - es ist verboten

Klingt nach Scherz, ist es aber nicht

Der Hörmann aus dem Fachmagazin de-online ist in dieser Frage mal so lange herumgeeiert, bis er letztendlich zu dem Schluss kam, das müsse „seiner Einschätzung nach“ verboten sein, weil die blaue Ader in der mit „N“ bezeichneten Klemme in der Leuchte dann schliesslich auch „Phase“ führen kann und den späteren Nutzer, der eine Reparatur durchführt, verwirren könnte

und ich halte genau diese Ansicht für reine Fiktion, weil das dann auf alle per SchuKo-Stecker betriebenen Geräte und Leuchten zutreffen würde - demnach wären praktisch alle Elektrogeräte unzulässig, in der die Anschlussklemmen bezeichnet sind

Und in allen Kaufhäusern die ich kenne (das sind viele) wäre die Beleuchtung mittels Steckanschluss normwidrig,
denn in solchen Bereichen wie Verkaufsflächen werden die Leuchten täglich versetzt, sind aber dennoch „fest installiert“

Es war aber auch nach langer schwammiger Herleitung nur „seine Ansicht“

Daher mein Rat:
An dem Steckanschluss bei fest montierten Leuchten ist überhaupt nichts auszusetzen,
wenn der Steckanschluss für den späteren Installateur zu Reparaturzwecken offensichtlich erkennbar ist (in der Leuchte drin hat ja nur der Fachmann etwas verloren, sonst niemand)

Falls du jetzt dennoch unsicher geworden bist, entferne in der Leuchte einfach die Klemmenbezeichnung „N“,
spätestens jetzt passt es auch mit der Vorschrift zusammen

Seit diesem Artikel von Hörmann lese ich Fachbeiträge kritischer

viele Grüße

Lieber Alf
Du schreibst leider nicht, in welchem Land du wohnst und Vorschriften sind national. Allgemein ist gegen eine Steckdose nicht viel einzuwenden, aber nicht jedes Kabel darf fest verlegt werden. Eine Abzweigdose kostet einen Euro oder so, ich würd Abzweigdosen montieren und die Steckdosen in meinen Fundus tun, braucht man immer wieder.

Hallo Alf, sehr geehrter Herr Benn,

beim Umbau eines Altbaus zum Büro sollen an der Decke vorhandene Steckdosen zum Anschließen von fest montierten Büroleuchten verwendet werden.
Ist das so zulässig…?

Im Prinzip ja, aber…

Fest montierte Leuchten werden ja in der Regel direkt über (massive) Adern, welche von der Leuchte verdeckt aus der Decke kommen, angeschlossen.

In Deinem Fall benötigt das (flexible) Kabel der Stromzuführung aber eine Öffnung in der Leuchte, in welcher es durch eine Knickschutztülle oder ähnliches vor Beschädigung geschützt ist, sowie eine wirksame Zugentlastung.

Wenn das gegeben ist, ist gegen den Anschluss über Steckdose nichts einzuwenden.

Gruß merimies

Hallo Georg

das kannst du ruhig so machen - es ist verboten

Ich sage mal, es kommt auch auf die Vorschaltgeräte an. Sind es elektronische, bei denen L und N angegeben ist, ist das genau so anzuschließen. Man kann auch den Hersteller der EVG fragen. Sind es elektronische, bei denen die Polung nicht angegeben ist, etwa mit Sinuswellen an beiden Anschlüssen, dann ist die Polung egal.

Hab ich auch wohl irgendwo mal gelesen, vielleicht in „de“?

Bei magnetischen Vorschaltgeräten ist es technisch egal. Trotzdem bleibt die Sache mit dem möglicherweise vertauschten L und N, mit der kaum einer rechnen wird.

Ich hab schon mal an anderer Stelle gesagt, da hams die Schweizer mit ihren gepolten Steckdosen gut :smile:

Hans