hi Alf,
beim Umbau eines Altbaus zum Büro sollen an der Decke
vorhandene Steckdosen zum Anschließen von fest montierten
Büroleuchten verwendet werden.
Ist das so zulässig oder müssen die Leuchten FEST
angeschlossen werden
das kannst du ruhig so machen - es ist verboten
Klingt nach Scherz, ist es aber nicht
Der Hörmann aus dem Fachmagazin de-online ist in dieser Frage mal so lange herumgeeiert, bis er letztendlich zu dem Schluss kam, das müsse „seiner Einschätzung nach“ verboten sein, weil die blaue Ader in der mit „N“ bezeichneten Klemme in der Leuchte dann schliesslich auch „Phase“ führen kann und den späteren Nutzer, der eine Reparatur durchführt, verwirren könnte
und ich halte genau diese Ansicht für reine Fiktion, weil das dann auf alle per SchuKo-Stecker betriebenen Geräte und Leuchten zutreffen würde - demnach wären praktisch alle Elektrogeräte unzulässig, in der die Anschlussklemmen bezeichnet sind
Und in allen Kaufhäusern die ich kenne (das sind viele) wäre die Beleuchtung mittels Steckanschluss normwidrig,
denn in solchen Bereichen wie Verkaufsflächen werden die Leuchten täglich versetzt, sind aber dennoch „fest installiert“
Es war aber auch nach langer schwammiger Herleitung nur „seine Ansicht“
Daher mein Rat:
An dem Steckanschluss bei fest montierten Leuchten ist überhaupt nichts auszusetzen,
wenn der Steckanschluss für den späteren Installateur zu Reparaturzwecken offensichtlich erkennbar ist (in der Leuchte drin hat ja nur der Fachmann etwas verloren, sonst niemand)
Falls du jetzt dennoch unsicher geworden bist, entferne in der Leuchte einfach die Klemmenbezeichnung „N“,
spätestens jetzt passt es auch mit der Vorschrift zusammen
Seit diesem Artikel von Hörmann lese ich Fachbeiträge kritischer
viele Grüße