Leuchten im Altbau ohne Schutzleiter

Hallo Experten,

stimmt es, dass in Altbauten, in denen keine Schutzleiter vorhanden sind, das Metallgehäuse von Leuchten früher mit dem Nullleiter verbunden wurde? Ist das in Altbauten heute noch zulässig?
Falls nicht:

  1. Warum nicht?
  2. Dürfen dann ohne eine Neuverlegung der Kabel nur Leuchten der Schutzklasse II verwendet werden?

Danke für Eure Antworten.
Gruß, Freddy

stimmt es, dass in Altbauten, in denen keine Schutzleiter
vorhanden sind, das Metallgehäuse von Leuchten früher mit dem
Nullleiter verbunden wurde? Ist das in Altbauten heute noch
zulässig?

Kommt drauf an. Wenn es sich um ein TN Netz handelt, war klassische Nullung bis etwa Anfang der 70er Jahre erlaubt. Somit darf auch heute noch eine neue Leuchte am alten Anschluß genullt werden. Aber natürlich nicht vom elektrischen Laien, denn Elektroarbeiten sind grundsätzlich von Fachkräften vorzunehmen.

Im TT-Netz, oder allgemein, nach Fehlerstromschutzschaltern, darf und durfte noch nie nicht genullt werden. Wenn dann der Schutzleiter fehlt, liegt ein gravierender Mangel vor, den der Eigentümer bzw. Nutzer zu beheben (lassen) hat.

Sollte es sich um Steckdosen handeln, die noch keinen Schutzleiter haben, muß ebenfalls nachgerüstet werden. Auch wenn für eine Übergangszeit ausnahmsweise als Ersatz der Einsatz eines Fehlerstromschutzschalters I Delta N kleiner oder gleich 30mA erlaubt war, ist nachzurüsten, da die Übergangszeit längst abgelaufen ist.

  1. Dürfen dann ohne eine Neuverlegung der Kabel nur Leuchten
    der Schutzklasse II verwendet werden?

Das wäre die einzige Möglichkeit, an eine Leitung ohne Schutzleiter im TT Netz eine Leuchte anzuschließen.

Dies ist keine Bastelanleitung, sondern nur der theoretische bzw. Hintergrund. Die Angaben reichen für die ordnungsgemäße Instandsetzung keineswegs aus. Es ist eine erfahrene Fachkraft mit den Arbeiten zu beauftragen.

Hans

Kommt drauf an. Wenn es sich um ein TN Netz handelt, war
klassische Nullung bis etwa Anfang der 70er Jahre erlaubt.
Somit darf auch heute noch eine neue Leuchte am alten Anschluß
genullt werden.

Dies gilt auch für damals installierte Steckdosen. Diese dürfen auch heute mit „klassischer Nullung“ betrieben werden (leider).
Auch ein reiner Austausch einer Steckdose - keine Erweiterung der Anlage - ist ohne Nachrüstung auf dreiadrigen Anschluss möglich.

Ich sehe diesen Bestandschutz kritisch. Solche Altanlagen gehören renoviert, und zwar zügig.

Im TT-Netz, oder allgemein, nach Fehlerstromschutzschaltern,
darf und durfte noch nie nicht genullt werden.

Praktisch hast Du recht. Theoretisch wäre klassische Nullung im TT erlaubt, wenn Rschleife klein genug wäre. Das ist aber in der Praxis nicht zu erreichen!

Sollte es sich um Steckdosen handeln, die noch keinen
Schutzleiter haben, muß ebenfalls nachgerüstet werden.

Jawoll, im TT praktisch nicht anders möglich.
Wobei oft alte Anlagen noch TT sind, aber TN möglich/erlaubt wäre.