Hallo Konstantin . . .
Zu beachten ist, das diese Substanzen nicht gifitg sind, also theoretisch verzehrt werden könnten.
Aber die Idee mit den Glühwürmchen gefällt mir. Vielleicht schmecken die ja sogar
Jetzt die Frage:
Können theoretisch verzehrt werden oder ist der Verzehr abzusehen oder gar geplant?
Im letzteren Falle balancierst du auf einem ganz schmalen Brett über einem mächtig tiefen Abgrund . . .
Normalerweise gilt in unserem Leben: man darf alles tun, was nicht verboten ist.
Die große - und einizge! - Ausnahme davon ist die Produktion von Lebenmitteln. Hier gilt: Alles, was der Gesetzgeber nicht ausdrücklich zulässt, ist verboten. Bedeutet, das du für leuchtende Cocktails nur Lebensmittel und die zugelassenen Zusatzstoffe aus der Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung benutzen darst, alles andere wäre mindestens eine Ordnungswidrigkeit, im Wiederholungsfalle oder bei der falschen Substanz sogar eine Straftat.
Und mit den Sachen bekommst du nix zum leuchten, solche Ideen werden an mich mindestens einmal im Monat herangetragen. Das einzige, was eingermaßen in diese Richtung geht, ist der Farbstoff Riboflavin (=E 101), der in gewissen Konzentrationen unter Schwarzlicht gelb/grün leuchtet. Mit ein paar anderen Farbstoffen kann man damit witzige Sachen machen, aber halt immer nur unter Schwarzlicht, von alleine leuchten ist nicht.
Kurzfassung:
Wenn’s zum trinken ein soll, dann vergiss es.
Wenn’s nur zum Anschaun sein soll, nimm eine trübe, gefärbte Flüssigkeit und beleuchte die von unten, ist einfacher und hält länger . . .
lg, mabuse