Leute auf selbständiger Basis beschäftigen

Hay!
Wie sieht es bei folgender Situation aus:
Ich möchte arbeiten an andere Leute weitergeben. Ich bekomme eine Provision dafür, dass sie meine Maschinen benutzen dürfen und Aufträge bekommen und diese verdienen an den Einnahmen.
Da ich mir nicht leisten kann (noch nicht), diese direkt zu beschäftigen, möchte ich die Arbeit eben auf Provisionsbasis abgeben. Dazu sollen die Leute das komplett selbständig mit den Finanzen und sowas handlen. Die bekommen also ihr Geld, was die damit machen, das „ist ihr Ding“. Wie und unter was müsste ich die führen, bzw. was müssten diese Leute haben? Müssen die ein Gewerbe anmelden oder gibt es für z.B. Studenten auch eine andere Möglichkeit, wenn die vielleicht nur bis zu einem bestimmten Betrag verdienen?!

thanx… Bastian

Hallo!

Ich möchte Arbeiten an andere Leute weitergeben.

Das kann ein sehr guter Weg sein.

Ich bekomme eine Provision :dafür, dass sie meine :Maschinen benutzen dürfen
und Aufträge bekommen…

Das hört sich nach Scheinselbständigkeit der Beschäftigten an und kann ein sehr teurer Weg werden.

Sieh zu, daß Du selbst voll beschäftigt bist und suche im Bedarfsfall zuverlässige Gewerbetreibende, die in ihren eigenen Räumen auf ihren eigenen Maschinen Deine Aufträge bearbeiten. Dann hast Du den gewünschten Effekt: Kosten entstehen nur, wenn Aufträge vorhanden sind. Außerdem werden Deine eigenen Maschinen nicht blockiert.

Scheinselbständige Verhältnisse solltest Du lieber nicht eingehen. Bei erstbester Prüfung zahlst Du nämlich alle Abgaben nach - nötigenfalls für Jahre und auch noch den Arbeitnehmeranteil. Lasse mal einen Unfall passieren und sei es nur ein harmlos aussehender Ratscher durchs Fell. Die zuständige BG wird Dir das Passende erzählen, wenn Du die Leute nicht versichert hast.

Zudem ist das Verleihen von Maschinen keine gute Idee. Du wirst wissen, wie teuer Instandsetzungen sind. Außerdem sind Auseinandersetzungen vorprogrammiert, weil eine Maschine schon eine Macke hatte und alt war… Kurz: (Werkzeug-)Maschinen verleiht man nicht oder nur gegen so saftige Miete, daß alle naselang eine Neuanschaffung übrig ist.

Gruß
Wolfgang

Hay Wolfgang!

DAnke für deine Antwort. Mit Scheinselbständigkeit hast du recht. So meinte ich das auch nicht. Ich gebe vielleicht mal ein besseres Beispiel:
Stell dir vor, ich würde einen Kurierdienst betreiben. Ich hätte mein Büro, 10 Fahrräder, habe die Fahrräder Diebstahlversichert, übernehme die Reparaturen usw… In dem Fall würden z.B. Studenten ein Fahrrad bei mir für einen Tag mieten und dafür 5€ zahlen. Damit wären die Kosten für die Diebstahlversicherung, Reparaturen usw. abgegolten. So, für jede Kurierfahrt bekommen die vom entsprechenden Auftraggeber für eine Fahrt 30 Euro. 15 Euro behalten die und 15 Euro bekomme ich für das Bereitstellen der Bikes, der Werbung usw… Die Kuriere müssten sich aber selbst versichern usw… Sie würden also selbst die Quittungen schreiben und müssten das ggf. ans Finanzamt geben, sich um Krankenversicherung kümmern, usw… Ich würde daran verdienen, dass ich die Bikes instand halte, die Hälfte der Kuriergelder bekomme.
Vielleicht ist dieses Beispiel etwas besser. Ich denke, da wäre nichts gegen zu sagen. Die Frage ist nur, ab wann sich die Kuriere versichern müssten, wann sie versichert wären und wann nicht usw…

Bastian

Hallo Bastian!

Nach meinem Verständnis wären die Fahrer in Deinem Kurierbeispiel typische Scheinselbständige. Sie tun nämlich genau das, was einen abhängig Beschäftigten ausmacht. Sie benutzen fremdes Arbeitsgerät, akquirieren ihre Aufträge nicht selbst und bestimmen ihre Preise nicht selbst.

Natürlich gibt es Grauzonen. So ist nach meinem Verständnis etwa ein Tankstellenpächter kein Selbständiger. Er hat nämlich nicht die Spur eigener Entscheidungsmöglichkeit und wird m. W. dennoch als Selbständiger behandelt.

Ich hoffe, weitere Antworten schaffen Klarheit.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang!
Da haste wohl recht, stimmt. Nur die ganzen Kurierunternehmen und sonstigen Unternehmen nach dem Schema, die machen das doch auch… (okay, was natürlich nicht heisst, dass das absolutely correct ist)

Danke… Bastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Basti,

Wolfgang hat in allen wesentlichen Punkten recht und ich will Dir nicht die große Hoffnung machen. Aber der Vollständigkeit halber: Für den konkreten Einzelfall (nicht die grundsätzliche Gestaltung) sieht das Sozialgesetzbuch in Grenzfällen das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV vor. Dieses wird auf Antrag durch die BfA durchgeführt - Näheres dort. Das Ergebnis ist nicht allgemein, sondern nur für den vorgelegten Einzelfall bindend.

In jüngerer Zeit geht die Tendenz betreffend Scheinselbständige anders als noch vor fünf Jahren in die Richtung, dass nicht möglichst viele Beitragspflichtige in die gesetzliche Sozialversicherung „hineingeprüft“ werden, sondern dass möglichst viele künftige Renten- und sonstige Leistungsbezieher aus dem System „hinausgeprüft“ werden.

Die Gestaltung bleibt vor diesem Hintergrund wacklig, aber sie könnte mit irgendeiner Wahrscheinlichkeit > 0, aber

hallo,
also wenn man im netz zum thema scheinselbstständigkeit rumsurft, stellt man recht schnell fest, dass das sogenannte „gesetz zur bekämpfung der scheinselbständigkeit“ durch das „gesetz zur förderung der selbstständigkeit“ mit wirkung zum 1.1.2003 ersatzlos weggefallen ist… z.B. auf diversen ra-homepages oder auf der seite des bundesministeriums für justiz.
wenn ich die grundidee richtig verstehe, will ´martin doch nur so eine art „waschsalon“ für leute, die halt seine maschinen gebrauchen können aufmachen. sprich eine großzahl von individuellen mietverträgen abschließen. ich sehe, das problem eher darin, dass er so er von provision spricht. das klingt, als solle sich, das was er sozusagen als miete kriegt, an die einnahmen der mieter gekoppelt sein. lassen sich diese aber wirklich überwachen ?
ciao andre´

Hay André!

Nee, ich war das, nicht Martin. Nunja, ich habe zwar keinen „Waschsalon“, aber es ist ja auch nur das Beispiel. Es ist schon korrekt, die Leute sind theoretisch kleine, man könnte sagen, „Subunternehmer“. Jemand kann sich bei mir die entsprechenden Geräte „mieten“, und ich bekomme z.B. die Hälfte der Einnahmen (mal einfach gesagt). Zu deutsch: wenn dieser nicht ackert, dann verdiene ich kein Geld, er/sie aber auch nicht. Sieht derjenige zu, dass er Kunden bekommt, dann verdient dieser gut und ich auch. Das war mein Gedanke. Wenn ich jemanden mit meiner „Minifirma“ zu einem Festgehalt anstelle oder Stundenlohn, dann habe ich den Effekt, dass die die Kohle bekommen und sich schön gemütlich in die Ecke setzen. So auf Basis einer „Provision“ können die gerne viel Geld verdienen, nur dafür müssen die auch was tun. Mit der „Idee“, dass diese ihre Einnahmen selbst versteuern usw. wollte ich eigentlich den ganzen Bürokratiekram von wegen 410€/Monat und anmelden usw. umgehen. Wenn ich alle 3 Tage eine neue „Aushilfe“ habe und den alle 3 Tage neu anmelden muss, dann bin ich mehr mit dem Anmelden und der Bürokratie beschäftigt, als dass es mir ein wenig Geld bringt.

greets… Bastian

Hallo André,

stellt man recht schnell fest, dass das sogenannte
„gesetz zur bekämpfung der scheinselbständigkeit“ durch das
„gesetz zur förderung der selbstständigkeit“ mit wirkung zum
1.1.2003 ersatzlos weggefallen ist…

wenn es wegen des bloßen Wegfalls des Gesetzes mit diesem Namen das sachliche Problem der Scheinselbständigkeit plötzlich nicht mehr gäbe, wären hunderte von Steuerberatern und Rechtsanwälten von heute auf morgen ohne Honorar. Also ganz so easy ists nicht, solang die Grundlagen für die Kiste ganz banal im SGB stehen, fürchtet

mit schönen Grüßen

MM

Hallo Basti, Hallo Martin, Hallo Alle

ich äußere mich jetzt mal nur zum Thema Scheinselbstständigkeit und dabei geht es zunächst mal nur um Sozialversicherungsrecht, nicht um Steuerrecht, nicht um Arbeitsrecht und nicht um Rentenrecht. In all diesen Gebieten werden nämlich durchaus unterschiedlich Abgrenzungen Selbstständigkeit-Arbeitnehmer-Arbeitnehm-Rechtsfiguren vorgenommen.

Zu den den Rechtsquellen: beide von mir genannten Gesetze sind Änderungen des SGB IV. Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit vom 1.1.1999 wurde §7 SGB IV um einen Kriterienkatalog ergänzt, anhand dessen die Abgrenzung Arbeitnehmer \Selbstständiger i.S.d. Sozialversicherungsrechts vorzunehmen war. Dieser Kriterienkatalog wurde aber mit Wirkung zum 1.1.2003 ersatzlos abgeschafft. Er steht wirklich nicht mehr drin und ist damit nicht mehr geltendes Gesetzesrecht. Allerdings ist dieser Kriterinekatalog als Gesetz aus einer Reihe von Gerichtsentscheidungen hervor gegangen und in Bezug diese als einzelfallorientiertes Fallrecht ist nun unklar, inwieweit sie noch weiter gelten oder nicht. Neben der Abarbeitung von Altfällen dürfte das die Einnahmequelle von Anwälten und Steuerberatern sein.

Nun zu Basti: Das sicherste Mittel, um sich als Auftraggeber dem gegenwärtigen Gesetzesrecht anzupassen, ist vermutlich einfach nur noch Ich-Ags als Auftragnehmer bzw. „Subunternehmer“ zu beschäftigen, oder Begünstigte sonstiger Existenzförderungs-programme „anzustellen“, bei denen wird nämlich die Selbstständigkeit zu Gunsten des Auftraggebers vermutet (§7 Abs.4 SGB IV). Noch besser wäre es natürlich, wenn deine Subunternehmer in der Tat auch eigene und andere Auftraggeber als doch hätten, was du ja auch anscheinend vorhast.

ciao andre´
ay André!

Nee, ich war das, nicht Martin. Nunja, ich habe zwar keinen
„Waschsalon“, aber es ist ja auch nur das Beispiel. Es ist
schon korrekt, die Leute sind theoretisch kleine, man könnte
sagen, „Subunternehmer“. Jemand kann sich bei mir die
entsprechenden Geräte „mieten“, und ich bekomme z.B. die
Hälfte der Einnahmen (mal einfach gesagt). Zu deutsch: wenn
dieser nicht ackert, dann verdiene ich kein Geld, er/sie aber
auch nicht. Sieht derjenige zu, dass er Kunden bekommt, dann
verdient dieser gut und ich auch. Das war mein Gedanke. Wenn
ich jemanden mit meiner „Minifirma“ zu einem Festgehalt
anstelle oder Stundenlohn, dann habe ich den Effekt, dass die
die Kohle bekommen und sich schön gemütlich in die Ecke
setzen. So auf Basis einer „Provision“ können die gerne viel
Geld verdienen, nur dafür müssen die auch was tun. Mit der
„Idee“, dass diese ihre Einnahmen selbst versteuern usw.
wollte ich eigentlich den ganzen Bürokratiekram von wegen
410€/Monat und anmelden usw. umgehen. Wenn ich alle 3 Tage
eine neue „Aushilfe“ habe und den alle 3 Tage neu anmelden
muss, dann bin ich mehr mit dem Anmelden und der Bürokratie
beschäftigt, als dass es mir ein wenig Geld bringt.

greets… Bastian