Hallo Basti, Hallo Martin, Hallo Alle
ich äußere mich jetzt mal nur zum Thema Scheinselbstständigkeit und dabei geht es zunächst mal nur um Sozialversicherungsrecht, nicht um Steuerrecht, nicht um Arbeitsrecht und nicht um Rentenrecht. In all diesen Gebieten werden nämlich durchaus unterschiedlich Abgrenzungen Selbstständigkeit-Arbeitnehmer-Arbeitnehm-Rechtsfiguren vorgenommen.
Zu den den Rechtsquellen: beide von mir genannten Gesetze sind Änderungen des SGB IV. Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit vom 1.1.1999 wurde §7 SGB IV um einen Kriterienkatalog ergänzt, anhand dessen die Abgrenzung Arbeitnehmer \Selbstständiger i.S.d. Sozialversicherungsrechts vorzunehmen war. Dieser Kriterienkatalog wurde aber mit Wirkung zum 1.1.2003 ersatzlos abgeschafft. Er steht wirklich nicht mehr drin und ist damit nicht mehr geltendes Gesetzesrecht. Allerdings ist dieser Kriterinekatalog als Gesetz aus einer Reihe von Gerichtsentscheidungen hervor gegangen und in Bezug diese als einzelfallorientiertes Fallrecht ist nun unklar, inwieweit sie noch weiter gelten oder nicht. Neben der Abarbeitung von Altfällen dürfte das die Einnahmequelle von Anwälten und Steuerberatern sein.
Nun zu Basti: Das sicherste Mittel, um sich als Auftraggeber dem gegenwärtigen Gesetzesrecht anzupassen, ist vermutlich einfach nur noch Ich-Ags als Auftragnehmer bzw. „Subunternehmer“ zu beschäftigen, oder Begünstigte sonstiger Existenzförderungs-programme „anzustellen“, bei denen wird nämlich die Selbstständigkeit zu Gunsten des Auftraggebers vermutet (§7 Abs.4 SGB IV). Noch besser wäre es natürlich, wenn deine Subunternehmer in der Tat auch eigene und andere Auftraggeber als doch hätten, was du ja auch anscheinend vorhast.
ciao andre´
ay André!
Nee, ich war das, nicht Martin. Nunja, ich habe zwar keinen
„Waschsalon“, aber es ist ja auch nur das Beispiel. Es ist
schon korrekt, die Leute sind theoretisch kleine, man könnte
sagen, „Subunternehmer“. Jemand kann sich bei mir die
entsprechenden Geräte „mieten“, und ich bekomme z.B. die
Hälfte der Einnahmen (mal einfach gesagt). Zu deutsch: wenn
dieser nicht ackert, dann verdiene ich kein Geld, er/sie aber
auch nicht. Sieht derjenige zu, dass er Kunden bekommt, dann
verdient dieser gut und ich auch. Das war mein Gedanke. Wenn
ich jemanden mit meiner „Minifirma“ zu einem Festgehalt
anstelle oder Stundenlohn, dann habe ich den Effekt, dass die
die Kohle bekommen und sich schön gemütlich in die Ecke
setzen. So auf Basis einer „Provision“ können die gerne viel
Geld verdienen, nur dafür müssen die auch was tun. Mit der
„Idee“, dass diese ihre Einnahmen selbst versteuern usw.
wollte ich eigentlich den ganzen Bürokratiekram von wegen
410€/Monat und anmelden usw. umgehen. Wenn ich alle 3 Tage
eine neue „Aushilfe“ habe und den alle 3 Tage neu anmelden
muss, dann bin ich mehr mit dem Anmelden und der Bürokratie
beschäftigt, als dass es mir ein wenig Geld bringt.
greets… Bastian