*seufz*
Ich weiß nicht, wieso du dir nicht die Mühe machst, meine Äußerungen zu überprüfen, deine also kritisch zu hinterfragen, ehe du einfach nur erwiderst, dass ich falsch liege. Da eine Diskussion unter diesen Umständen - zumal hinsichtlich eines unstreitigen Gegenstandes - keinen Sinn macht, spare ich mir dieselbe. Hier noch einmal ein paar Hinweise für dich, die zu verarbeiten ich dir überlasse; wenn du einfach nur noch mal schreiben willst, dass du aber Recht hattest, dann sei es.
Die Länder sind im Fall der konkurrierenden Gesetzgebung zuständig, wenn der Bund von seiner Kompetenz keinen Gebrauch gemacht hat. Gebrauch machen kann zweierlei bedeuten: 1. die positive Regelung einer bestimmten Materie, 2. durch Unterlassen einer Regelung, wenn damit die Erklärung einhergeht, der übrigens Regelungsbereich sei abschließend, die Regelung solle also gerade ohne spezielles Gesetz bleiben.
Für das Privatrecht z. B. wird angenommen, dass es sich um eine grds. abschließende Regelung handelt. Das folg aus Art. 1 II, 55, 218 EGBGB. Die Länder sind nur zur Regelung befugt, wenn ein Vorbehalt nach Art. 55 ff. EGBGB besteht. Diese Ansicht sind entwa: BVerfG NKW 1988, 2593; Jarass NVwZ 1996, 1042.
Und nun Preisfrage für dich: Warum beschäftigen sich Juristen mit der Frage, ob das Zivilrecht abschließend geregelt ist? Na? Kommst du drauf? RICHTIG! Weil das nicht zwingend ist. Was du uns hier verkaufen willst, ist folgende Logik: Wenn Strafrecht Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung ist, entfällt die Länderzuständigkeit, sobald der Bund auch nur eine Strafnorm erlassen hat. Das ist nun mal nicht richtig, auch wenn du es nicht einsehen willst. Der Bund hat das Strasfrecht sogar recht umfangreich geregelt und trotzdem existiert Landesstrafrecht.
Im Skript Alpann / Schmidt, Verfassungsrecht, 10. Auflage 2004 kannst du übrigens nachlesen, dass die Frage, ob eine Regelung des Bundes abschließend sei, zu den schwierigen Fragen der konkurrierenden Gesetzgebung gehört. Absolut richtig.
Vielleicht diskutieren ja noch andere mit dir über das Thema. Ich finde es müßig.
Levay