Lexware ohne Abo/Vertrag weiter nutzbar?

Hallo,

Wir haben hier Lexware Handwerk Premium und Lohn+Gehalt installiert und überlegen das Abo zu kündigen und Lexware dennoch weiter zu nutzen.

Jetzt weiß ich aber nicht, ob dies auch möglich ist, da auf der Lexware Homepage folgendes steht:

„laufzeitbeschränkt bis zum Inkrafttreten neuer gesetzlicher Regelungen, Laufzeit-Verlängerung durch kostengünstige Updates“.

Heißt dass wenn das Abo gekündigt wurde und irgendwann neue gesetzliche Regelungen in Kraft treten, darf/kann man Lexware nicht mehr nutzen?

Aber irgendwie muss es ja die Info über neue Regelungen auch beziehen. Kann man evl. irgendeinen Port oder Programm in der Firewall blocken um das dann zu verhindern?

Danke schon einmal im Voraus für eure Hilfe!

Viele Grüße,
Roland

Das wäre nicht von Vorteil. Das Handwerkerpacket ist ggfl. egal. Aber Lohn und Gehalt ist ein MUSS !
Bei Lohn und Gehalt kommen fast jeden Monat Updates durch gesätzliche Anpassungen und Änderungen.
Es spielt auch keine Rolle, welche Software Sie benutzen, bei Lohn und Gehalt MÜSSEN sie mit allen Anbietern ein Softwarepflegevertrag abschließen.

Oder alles dem Steuerberater geben. Was ist teurer ???

Grundsätzlich ist es möglich. Man muss nur beachten, dass es dann keine Updates mehr gibt. Das Programm an sich läuft jedoch ganz normal weiter.

Elster z.B. kann man ja auch ohne Lexware nutzen - es ist nur ein Zusatzprogramm, welches integriert ist und aktualisiert wird.

Sollte es Neuerungen geben, die man unbedingt haben muss, kann man ja immer noch eine neue Version upgraden.

Hallo Roland,
das Problem bei Lexware ist in erster Linie bei deren absoluter Sucht nach Sicherheit für das eigene Programm zu suchen, soll heissen das jede Software nur auf einem einzigen Rechner (je nach Variante auch in abgespeckter Version auf Notebooks) zu installieren möglich ist. Ausnahme ist bei Netzwerkversionen (natürlich viel teuerer) die Möglichkeit auf mehreren Rechnern zu arbeiten.
Bei Änderungen im Lohn & Gehalts Bereich ist es nicht möglich mit Eintritt der neuen gesetzlichen Änderungen einen Monatswechsel durchzuführen, folglich auch keine Lohnabrechnungen mit allen dazugehörigen Arbeiten für den anstehenden Zeitraum . Du wirst also gezwungen sein ein Update zu kaufen.
Es nützt also nichts, du musst um die Software weiter zu nutzen und das Update kaufen. Es gibt aber auch die Möglichkeit dieses bei z.B. Amazon oder andereren Anbietern im Internet zu erwerbe wo die Software - auch Lexware - deutlich günstiger ist. Du brauchst dann kein Abo mehr, musst aber regelmässig und rechtzeitig das Update bestellen. Es könnte Lieferverzögerungen geben (das gilt auf für Lexware direkt).
Ein Umstellen auf eine andere Software ist sehr umständlich und ich würde es Dir nicht raten weil Du dann mit der gesamten Anlage von sowohl Firma als auch Mitarbeitern bei Null anfängst. Darüber hinaus musst Du dann zumindest über einen längeren Zeitraum mit 2 verschiedenen Programmen arbeiten wenn Du auf Daten der Vergangenheit zugreifen musst.
Rein vom Kosten Nutzen Verhältnis ist Lexware ansonsten nicht zu toppen.
Nur der Service … übler geht es nicht !!!
Beste Grüsse
Harry

bei dieser fragestellung begibt man sich sehr schnell auf glatteis …

einerseits ist der wunsch verständlich, abokosten zu minimieren. ich kenne betriebe, die für den bereich „buchhaltung“ keine updates abonniert haben, da sich da ja kaum was ändert.

andererseits gibt es laufend änderungen im bereich „lohn+gehalt“. angesichts des aktuellen themas „beratungsfehler (z.b. durch banken)“ ist es sehr verständlich, daß lexware auf juristischem gebiet absolute klarheit will und deshalb die nutzung verbietet und vielleicht verhindert, wenn der kunde keine updates will.

die updates werden überwacht durch ein programm, welches sich unten rechts auf dem monitor durch ein rundes blaues symbol zeigt. um dieses programm zu stoppen: rechte maustaste, auf deaktivieren clicken.

bei lohn+gehalt möchte ich aber dringend davon abraten.

hallo,

Ich weiß nicht, ob ich dir richtig helfern kann, aber das einzige programm was ich kenne, was sich um infos, updates etc. kümmert, ist das lexware info programm, was ständig im hintergrund läuft. Aber ich glaube gar nicht, dass das programm ohne abo gar nicht mehr läuft. Zumindest gästen wir das damals komplett ohne abo gekauft. aber ruf doch einfach mal die bestellhotline an und frage mal als interessent nach, wie es sich damit verhält.
Grüße

Hallo,
selbstverständlich ist es möglich, das Programm ohne Abo laufen zu lassen. Nur ist es nicht empfehlenswert.

Ohne Abo würden die zahlreichen gesetzlichen Änderungen nicht eingepflegt werden. D. h. es müsste alles von Hand und daher evtl. auch fehlerhaft in das System hineinprogrammiert werden.
Darüber hinaus wäre nach 5 Jahren ohnehin Schluss.

Mit den Hinweisen will sich Haufe nur von evtl. Haftungen bei Nicht-Abo befreen.

Hallo,

  1. einmal denke ich, dürfte es ja egal sein, ob man den hinweis kriegt, daß die version nicht mehr aktuell ist oder …
  2. aber ich meine, daß man zu anfang mal ein okay gegeben hat, daß das programm selbständig online gehen darf, um nach updates zu gucken. dann müßte man eigentlich auch diese einwilligung wieder stornieren können.
  3. jedoch wie wollt ihr das programm nutzen, wenn das programm nicht mehr gesetztesaktuell arbeitet?

Hallo,

sorry dass ich mich erst jetzt melde aber hatte bisher keine Zeit. Danke für deine hilfe - wir werden Lohn+Gehalt also weiter laufen lassen und das Handwerk Premium kündigen und vorerst ohne Abo weiter nutzen!

Viele Grüße,
Roland

Hallo,

sorry dass ich mich erst jetzt melde aber hatte bisher keine Zeit. Danke für deine hilfe - wir werden Lohn+Gehalt also weiter laufen lassen und das Handwerk Premium kündigen und vorerst ohne Abo weiter nutzen!

Viele Grüße,
Roland.

Hallo,

sorry dass ich mich erst jetzt melde aber hatte bisher keine Zeit. Danke für deine Hilfe - wir werden Lohn+Gehalt also weiter laufen lassen und das Handwerk Premium kündigen und vorerst ohne Abo weiter nutzen!

Viele Grüße,
Roland

Hallo,

sorry dass ich mich erst jetzt melde aber hatte bisher keine Zeit. Danke für deine Hilfe - wir werden Lohn+Gehalt also weiter laufen lassen und das Handwerk Premium kündigen und vorerst ohne Abo weiter nutzen!

Viele Grüße,
Roland.

Hallo,

sorry dass ich mich erst jetzt melde aber hatte bisher keine Zeit. Danke für deine Hilfe - wir werden Lohn+Gehalt also weiter laufen lassen und das Handwerk Premium kündigen und vorerst ohne Abo weiter nutzen!

Viele Grüße,
Roland…

Hallo,

sorry dass ich mich erst jetzt melde aber hatte bisher keine Zeit. Danke für deine Hilfe - wir werden Lohn+Gehalt also weiter laufen lassen und das Handwerk Premium kündigen und vorerst ohne Abo weiter nutzen!

Viele Grüße,
Roland…

ja, genau so würde ich es auch machen!

Hallo
ich denke das du das wichtigste erkannt hast.
Lexwear bezieht sich immer auf den neusten gesetzlichen Gegebenheiten. Aber diese hat nun ja seinen Preis und Kostet ebenfalls. Eine andere kostengünstigere Variante wäre die eigene Nachforschungen hinsichtlich der gesezlichen Gegebenheiten und durch manuelle Veränderungen diese zu Übernehmen ohne die entsprechende Lexware funktion (Update) zu nutzen.

Hallo zusammen,

Wir haben hier Lexware Handwerk Premium und Lohn+Gehalt
installiert und überlegen das Abo zu kündigen und Lexware
dennoch weiter zu nutzen.

Grundsätzlich ist dies kein Problem. Wobei mir aus den Angaben noch nicht ganz so klar hervorgeht, ob nun LW handwerk premium und LW lohn+gehalt jeweils als sperate Version genutzt wird oder es sich um ein financial office premium handelt.

Jetzt weiß ich aber nicht, ob dies auch möglich ist, da auf
der Lexware Homepage folgendes steht:

„laufzeitbeschränkt bis zum Inkrafttreten neuer gesetzlicher
Regelungen, Laufzeit-Verlängerung durch kostengünstige
Updates“.

Heißt dass wenn das Abo gekündigt wurde und irgendwann neue
gesetzliche Regelungen in Kraft treten, darf/kann man Lexware
nicht mehr nutzen?

Auf die Frage kann ich nur mit klarem JEIN antworten. :wink: Wie die Vorschreiber bereits erläutert haben, so gibt es im Bereich lohn+gehalt keine andere Möglichkeit, das Update zu erwerben. Der Gesetzgeber sorgt dafür, dass es hier regelmässiger Updates bedarf.

Sind es also zwei seperate Produkte welche Du nutzt, dann kannst Du das ABO für das handwerk premium auflösen, das für lohn+gehalt würde ich jedoch bestehen lassen. Ist es ein financial office handwerk premium, dann ist das lohn+gehalt integriert und das ABO daher auch zur weiteren Nutzung von lohn+gehalt im Gesamtpaket notwendig.

Aber auch in anderen Programmbereichen ausserhalb lohn+gehalt gibt es bestimmte Programmfunktionen, deren Funktionalität von der jeweils aktuellen Programmversion abhängt. Beispiele hierfür sind z.B. die Freisignaturen für den elektronischen Rechnungsversand, Elsterschnittstelle, diverse Formulare etc.

Aber irgendwie muss es ja die Info über neue Regelungen auch
beziehen. Kann man evl. irgendeinen Port oder Programm in der
Firewall blocken um das dann zu verhindern?

Alle ServicePacks können ohne Zusatzkosten direkt über LISA (Lexware Info Service Assistent) heruntergeladen werden. Kostenpflichtige Updates gibt es aktuell in der Regel via CD/DVD auf dem Postweg bzw. teilweise als Download bei den Premiumversionen. Hat man keine aktuelle Version, kann man solche ServicePacks auch nicht mehr herunterladen, da diese in der Regel auf die jeweilige Jahresversion aufsetzen.

Mit Updates bleibt man neben dem Programmtechnischen auch gesetzlich aktuell. Dies bezieht sich mittlerweile auch verstärkt auf die Buchhalter- und Warenwirtschaftsprodukte (z.B. Betriebsprüferexport der Warenwirtschaftsdaten etc)

Danke schon einmal im Voraus für eure Hilfe!

Bitte gern. :smile: Ich hoffe, die Ausführungen sind hilfreich und verständlich.

Beste Grüsse

Steve

Hallo zusammen,

Wir haben hier Lexware Handwerk Premium und Lohn+Gehalt
installiert und überlegen das Abo zu kündigen und Lexware
dennoch weiter zu nutzen.

Grundsätzlich ist dies kein Problem. Wobei mir aus den Angeben noch nicht ganz so klar hervorgeht, ob nun LW handwerk premium und LW lohn+gehalt jeweils als sperate Version genutzt wird oder es sich um ein financial office premium handelt.

Jetzt weiß ich aber nicht, ob dies auch möglich ist, da auf
der Lexware Homepage folgendes steht:

„laufzeitbeschränkt bis zum Inkrafttreten neuer gesetzlicher
Regelungen, Laufzeit-Verlängerung durch kostengünstige
Updates“.

Heißt dass wenn das Abo gekündigt wurde und irgendwann neue
gesetzliche Regelungen in Kraft treten, darf/kann man Lexware
nicht mehr nutzen?

Auf die Frage kann ich nur mit klarem JEIN antworten. :wink: Wie die Vorschreiber bereits erläutert haben, so gibt es im Bereich lohn+gehalt keine andere Möglichkeit, das Update zu erwerben. Der Gesetzgeber sorgt dafür, dass es hier regelmässiger Updates bedarf.

Sind es also zwei seperate Produkte welche Du nutzt, dann kannst Du das ABO für das handwerk premium auflösen, das für lohn+gehalt würde ich jedoch bestehen lassen. Ist es ein financial office handwerk premium, dann ist das lohn+gehalt integriert und das ABO daher auch zur weiteren Nutzung von lohn+gehalt notwendig.

Aber auch in anderen Programmbereichen ausserhalb lohn+gehalt gibt es bestimmte Programmfunktionen, deren Funktionalität von der jeweils aktuellen Programmversion abhängt. Beispiele hierfür sind z.B. die Freisignaturen für den elektronischen Rechnungsversand, Elsterschnittstelle, diverse Formulare etc.

Aber irgendwie muss es ja die Info über neue Regelungen auch
beziehen. Kann man evl. irgendeinen Port oder Programm in der
Firewall blocken um das dann zu verhindern?

Alle ServicePacks können ohne Zusatzkosten direkt über LISA (Lexware Info Service Assistent) heruntergeladen werden. Kostenpflichtige Updates gibt es aktuell in der Regel via CD/DVD auf dem Postweg bzw. teilweise als Download bei den Premiumversionen. Hat man keine aktuelle Version, kann man solche ServicePacks auch nicht mehr herunterladen, da diese in der Regel auf die jeweilige Jahresversion aufsetzen.

Mit Updates bleibt man neben dem Programmtechnischen auch gesetzlich aktuell. Dies bezieht sich mittlerweile auch verstärkt auf die Buchhalter- und Warenwirtschaftsprodukte (z.B. Betriebsprüferexport der Warenwirtschaftsdaten etc)

Danke schon einmal im Voraus für eure Hilfe!

Bitte gern. Ich hoffe, die Ausführungen sind hilfreich und verständlich.

Beste Grüsse

Steve