Hallo zusammen,
Wir haben hier Lexware Handwerk Premium und Lohn+Gehalt
installiert und überlegen das Abo zu kündigen und Lexware
dennoch weiter zu nutzen.
Grundsätzlich ist dies kein Problem. Wobei mir aus den Angaben noch nicht ganz so klar hervorgeht, ob nun LW handwerk premium und LW lohn+gehalt jeweils als sperate Version genutzt wird oder es sich um ein financial office premium handelt.
Jetzt weiß ich aber nicht, ob dies auch möglich ist, da auf
der Lexware Homepage folgendes steht:
„laufzeitbeschränkt bis zum Inkrafttreten neuer gesetzlicher
Regelungen, Laufzeit-Verlängerung durch kostengünstige
Updates“.
Heißt dass wenn das Abo gekündigt wurde und irgendwann neue
gesetzliche Regelungen in Kraft treten, darf/kann man Lexware
nicht mehr nutzen?
Auf die Frage kann ich nur mit klarem JEIN antworten.
Wie die Vorschreiber bereits erläutert haben, so gibt es im Bereich lohn+gehalt keine andere Möglichkeit, das Update zu erwerben. Der Gesetzgeber sorgt dafür, dass es hier regelmässiger Updates bedarf.
Sind es also zwei seperate Produkte welche Du nutzt, dann kannst Du das ABO für das handwerk premium auflösen, das für lohn+gehalt würde ich jedoch bestehen lassen. Ist es ein financial office handwerk premium, dann ist das lohn+gehalt integriert und das ABO daher auch zur weiteren Nutzung von lohn+gehalt im Gesamtpaket notwendig.
Aber auch in anderen Programmbereichen ausserhalb lohn+gehalt gibt es bestimmte Programmfunktionen, deren Funktionalität von der jeweils aktuellen Programmversion abhängt. Beispiele hierfür sind z.B. die Freisignaturen für den elektronischen Rechnungsversand, Elsterschnittstelle, diverse Formulare etc.
Aber irgendwie muss es ja die Info über neue Regelungen auch
beziehen. Kann man evl. irgendeinen Port oder Programm in der
Firewall blocken um das dann zu verhindern?
Alle ServicePacks können ohne Zusatzkosten direkt über LISA (Lexware Info Service Assistent) heruntergeladen werden. Kostenpflichtige Updates gibt es aktuell in der Regel via CD/DVD auf dem Postweg bzw. teilweise als Download bei den Premiumversionen. Hat man keine aktuelle Version, kann man solche ServicePacks auch nicht mehr herunterladen, da diese in der Regel auf die jeweilige Jahresversion aufsetzen.
Mit Updates bleibt man neben dem Programmtechnischen auch gesetzlich aktuell. Dies bezieht sich mittlerweile auch verstärkt auf die Buchhalter- und Warenwirtschaftsprodukte (z.B. Betriebsprüferexport der Warenwirtschaftsdaten etc)
Danke schon einmal im Voraus für eure Hilfe!
Bitte gern.
Ich hoffe, die Ausführungen sind hilfreich und verständlich.
Beste Grüsse
Steve