Lexware Steuerschlüssel innergemeinschaftliche Erw

Guten Abend!
Ich habe eine Rechnung aus Polen, ohne Steuer mit dem Vermerk: „Es handelt sich hierbei um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerb.“
Die Anlagegut aus Polen habe ich versucht auf Buchungskonto 300 (SKR 03) zu buchen. Dabei habe ich die Steuer versucht auf I.g.E. 19% Ust./Vst. zu ändern, doch das ist nicht möglich. Lexware sagt: „Der Steuersatz ist bei diesem Konto nicht möglich.“
Was mache ich falsch?
Danke.

Wieso bucht Du nicht die Steuer getrennt und dann ist alles geklärt

Erstmal Danke für die Antwort.

Aber Steuer getrennt buchen, ist das der Regelfall bei solchen Buchungen? Können Sie mir netterweise vielleicht den Buchungssatz geben? Die Umsatzsteuer muss man ja erst buchen, dann das Vorsteuer abziehen.
Mich wunderts nur warum man nicht eine Anlagegut als innergemeinschaftliches Erwerb buchen kann.
Gruß.

Wieso bucht Du nicht die Steuer getrennt und dann ist alles
geklärt

Hallo Canan,

Du machst nicht falsch, kleiner Buchhaltungprogramme können das nicht, wenn das Anlagevermögen (Nebenbuch) zum tragen kommt.

Nun haben wir zwei kleine Probleme die man steuerlich so lösen kann, aber nicht muss, weil der Prüfer vom Finanzamt das Problem kennt und daher nichts anmahnen wird.

a.) zwei Fiktive kalkulatorische Konten anlegen mit dem Steuer-Schlüssen EU-Steuer 19% als Vorsteuer und Umsatzsteuer. Diese Konten in der Umsatzsteuerverprobung der richtigen Zeile zuordnen und somit ist die Umsatzsteuermeldung korrekt.

b. eine zweite Buchung vornehmen Anlagekonto gegen Kreditor aber mit Steuerschlüssel 3 = 0% Vorsteuer.

Nun stimmt die Anlagebuchhaltung, das Hautbuch un das Nebenbuch.

Ist das Unternehmen nur ein kleines, kannst Du die Buchung mit den kalkulatorischen Konten weglassen, das Finanzamt wird es nicht bemängeln.

Als Beispiel für diese Hürde, möchte ich dieses hier mal erwähnen :frowning:

Ich habe bei unserem Softwarehersteller 4 Jahre benötigt, bis dieses Problem gelöst wurde, denn wenn auch nich Skonto dazu kommt wird alles noch komplizierter. Die Lösung die nach 4 Jahren bereitgestellt wurden, waren die eines Programmierers und nicht eines Buchhalters :frowning:

Aber das Finanzamt hat die Lösung akzeptiert, weil wir nur wenig mit dem Ausland zu tun haben.

Hoffe das hilft, ansonsten musst Du bei Lexware nachfragen ob man manuell solch einen Steuerschlüssel hinterlegen kann in den Stammdaten?

Gruß Hans Holger

Hallo,

Ich bin kein Spezialist für dieses Programm.

Aber generell ist bei innergemeinwirtschaftlichen Warenlieferungen (zwischen Firmen mit einer MwSt Nummer) keine MwSt fällig. Man muss deshalb keine MwSt bezahlen und kann diese auch nicht verbuchen.

Solche steuerfreien Lieferungen werden nur auf einem besonderen Formular deklariert.

Dass das Programm keine 19% MwSt akzeptiert ist für mich „normal“.

Viele Grüsse,
John

Hallo,
bei Warenlieferungen geht es ja. Es gibt da extra Buchungskonto 3425 bei SKR03, wo Umst. anfällt aber gleichzeitig wieder wegfällt in der Umsatztsteuervoranmeldung.
Doch in der Kontenlasse 3 findet man so was nicht.
Irgendwie muss es ja auf der Umsatztsteuervoranmeldung sichtbar sein, oder nicht?
Danke nochmal.

Wie heißt denn das Konto genau? Bitte schaue in den Kontostammdaten nach. Dort ist geschlüsselt, mit welchem Schlüssel gebucht werden kann.

Hallo,

Ich bin kein Spezialist für diese Programm und auch nicht für die deutsche MwSt (ich bin in Frankreich).

Aber es ist normalerweise, in allen Buchhaltungssystemen so, dass man nur etwas verbucht, was auch existiert. Und bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung wird keine MwSt berechnet und bezahlt. Deswegen muss man diese MwSt auch nicht berechnen. Es gibt sicherlich auch in Deutschland ein Konto, wo man innergemeinschaftliche Lieferungen NETTO verbucht (dieses Konto wird dann für die Deklarationen „innergemeinschaftlicher Warenverkehr“ und eventuell für die MwSt Erkärung verwendet, wenn es da eine Rubrik innergemeinschaftliche Lieferungen hat). Aber da keine MwSt anfällt, wird sie auch nicht berechnet. In der intergemeinschaftlichen Deklaration vom innergemeinschaftlichen Warenverkehr wird nur der Netto Betrag angegeben.

Viele Grüsse,
John