In der Anlage zum Antrag auf Wohngeld, wo die ganzen Darlehen einzutragen sind, lautet eine Spalte „lfd. Nebenleistungen“.
Mir ist nun nicht ganz ersichtlich, was in diese Spalte einzutragen ist. Für Zinsen und Tilgung ist jeweils eine eigene Spalte vorhanden.
Soviel ich weiss, sind das z.B. Sozialleistungen wie H IV, Kindergeld, Kinderzuschläge und ähnliches.
Gruß, Tom
Nein, das glaub ich eher weniger.
Auf dieser Anlage geht es um die Angaben zu den Darlehen.
Die Spalten lauten: Darlehenszweck, Gläubiger, ursprünglicher Betrag, Restbetrag, Zinsen, Tilgung und lfd. Nebenleistung.
In der Beschreibung steht:…folgende jährliche Belastung aus Fremdmittel (z.B. Darlehen)…
In der Beschreibung steht:…folgende jährliche Belastung aus Fremdmittel (z.B. Darlehen)…
Hallo,
mit Nebenleistungen sind eben alle weiteren Kosten, die in Verbindung mit dem Darlehen stehen, gemeint. Also z.B. Kontoführungsgebühren, Risikolebensversicherung.
Im Zweifel kann man immer das Amt fragen. Die sind nämlich zur Auskunft verpflichtet.
Gruß
Aber dann müsste es Nebenkosten oder Belastungen heißen.
Gruß, Tom
Schon mal meinen Artikel Sozialleistungen gelesen? Direkt darunter. Vielleicht kannst du mir ja helfen.
Gruß, Tom
Aber dann müsste es Nebenkosten oder Belastungen heißen.
Hallo,
und warum? Es heißt in diesem Fall eben lfd. Nebenleistungen. Kann man hier noch mal nachschauen:
http://www.gesetze-im-internet.de/wogv/__12.html
Gruß
Schon mal meinen Artikel Sozialleistungen gelesen? Direkt
darunter. Vielleicht kannst du mir ja helfen.
Äh, jetzt ja. Warum hat man da einen anderen Namen? Na egal. Es wurde ja bereits gesagt, dass solche Anträge grundsätzlich erstmal formlos erfolgen können. Falls man bei der falschen Behörde gelandet ist, ist diese verpflichtet, den Antrag an die richtige Stelle zu schicken.
Am besten wärs natürlich, wenn man mal den fiktiven Fall etwas näher beleuchtete. Also etwa dahingehend, ob schon irgendwelche Sozialleistungen bezogen werden und woraus sonst noch die Einnahmen bestehen.
Gruß
Schon mal dankeschön für die Antwort.
Und das Amt habe ich gefragt, jedoch hatte man dort für mich wohl keine Zeit, denn die Antwort lautete sinngemäss: Wenn ich das nicht wüsste, dann müsste ich eben jemanden suchen, der die Formulare für mich ausfüllt.
Und das Amt habe ich gefragt, jedoch hatte man dort für mich
wohl keine Zeit, denn die Antwort lautete sinngemäss: Wenn ich
das nicht wüsste, dann müsste ich eben jemanden suchen, der
die Formulare für mich ausfüllt.
Hallo,
na das ist wohl ne typische Auskunft. Man könnte jetzt mit dem SGB I argumentieren. Aber wenn es um die Pflichten der Behörden geht, sind diese immer häufiger resistent.
Also vielleicht man auch mal den Darlehensgeber fragen. In der Regel wollen die Ämter ja auch irgendwelche Nachweise haben. Die sind dann vom Darlehensgeber auszufüllen. Die haben damit öfter zu tun und sollten dann auch das richtige angeben können.
Gruß