Hallo,
wenn man bei ehrenamtlichen Tätigkeiten wie z.b. Freiwilliger Feuerwehr einen Unfall hat, besteht dann anspruch auf Lohnfortzahlung durch den AG oder durch andere Stellen?
VlG
Hallo,
wenn man bei ehrenamtlichen Tätigkeiten wie z.b. Freiwilliger Feuerwehr einen Unfall hat, besteht dann anspruch auf Lohnfortzahlung durch den AG oder durch andere Stellen?
VlG
Hallo,
Feuerwehr und andere ehrenamtliche Tätigkeiten sind Grundverschieden.
Bei der Feuerwehr ist man in der Regel über den jeweiligen Feuerwehrverband sehr gut versichert.
Von der beim Einsatz kaputt gegangenen Armbanduhr, verlorenen Handy bis zur Vollinvalidität und Todesfallabsicherung incl. Witwenrente ist man als ehrenamtlicher Feuerwehrler in der Regel sehr gut abgesichert.
Infos darüber bekommt man über den Kommandanten oder beim jeweiligen Gemeinde- Unfallversicherungsverband.
Grüße
miamei
Hallo,
grundsätzlich besteht bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit immer Anspruch auf LFZ gem. § 3 EFZG. Eine ehrenamtliche Tätigkeit, auch wenn Sie gewisse Gefahren birgt, kann nicht automatisch einen Verzicht auf LFZ einschließen.
Ist aber eine Fremdschädigung Ursache der AU, so muß dies dem AG mitgeteilt werden, damit dieser Schadensersatzansprüche ggü. dem Schädiger prüfen und ggfs. durchsetzen kann. Grundsätzlich kommt m. W. auch ein mittelbarer Schädiger wie z. B. ein Brandstifter oder Unfallverursacher zur Schadensersatzleistung ggü. einem AG in Betracht.
&Tschüß
Wolfgang