Hallo WWW-ler,
ich suche im Internet ein Gesetz bzw. eine Beschreibung in der genau beschrieben wird, wie das mit LFZ während der Krankheit für geringfügige Beschäftigte ist.
Es ist ja so, dass Diese erst nach 4 Wochen Beschäftigung, Anspruch auf LFZ haben. Sie haben 6 Wochen, allerdings werden diese 6 Wochen über das ganze Jahr zusammen gerechnet. Beginnend mit der ersten Krankheit. Doch in welchem Gesetz steht das? ich hab irgendwie nichts gefunden.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Silvia
Hallo Silvia,
Doch in welchem Gesetz
steht das? ich hab irgendwie nichts gefunden.
Das steht im Entgeltfortzahlungsgesetz http://bundesrecht.juris.de/entgfg/index.html
MfG
Nee
Hi!
Es ist ja so, dass Diese erst nach 4 Wochen Beschäftigung,
Anspruch auf LFZ haben. Sie haben 6 Wochen, allerdings werden
diese 6 Wochen über das ganze Jahr zusammen gerechnet.
Beginnend mit der ersten Krankheit. Doch in welchem Gesetz
steht das? ich hab irgendwie nichts gefunden.
WO es steht, hat Dir Xolophos ja schon gesagt.
ist aber so nicht richtig! Die 6 Wochen werden nur dann zusammengezählt, wenn es sich um EINE Krankheit (zumindest ursächlich) handelt.
Wenn jemand 10 AU einreicht, die 10 verschiedene Erkrankungen hergeben, beginnt die Frist jedes mal neu.
LG
Guido