Urteilsbegründung missverstanden?
Nein, oder du hast nicht viel mit dem Thema zu tun. Filterung
per iptables und Blacklists sind gängig und in vielen Fälle
ist es auch gar nicht mehr anders zu handhaben.
Ja und? Deshalb landet keine einzige Mail im Nirvana!
wenn denn alles richtig beim Absender konfiguriert war, hätte
der auf jeden Fall einen 5xx-Fehler seines MTA zurückbekommen
müssen und damit sofort gesehn, daß die Zustellung nicht
erfolgreich war.
Die Zustellung ist im konkreten Fall nicht bestritten worden!
Und dann soll die Ablehnung der
Firewall geahndet werden? Das ist lächerlich.
Moooment… hast du die Begründung in diesem Punkt etwa missverstanden? Es geht nicht um Mails, die von der Firewall gar nicht erst entgegen genommen wurden. Wenn die Firewall beispielsweise rigoros alle Mails bereits im Vorfeld ausfiltert, welche von dynamisch zugewiesenen IP-Adressen stammen, mag damit auch die Mail des Anwalts abgelehnt werden. In dem Fall hat eine Zustellung aber gar nicht erst stattgefunden!
Der Anwalt bekommt in einem solchen Fall eine Fehlermeldung und der Empfänger kann anhand seiner Logs den Empfang wirkungsvoll bestreiten.
Im konkreten Fall ist aber der Empfang der Mail nicht bestritten worden, es wurde lediglich argumentiert, dass sie im Spamfolder gelandet sei.
Gruß