LG Humbug - Zustellung per Email?

Vor ein paar Tagen hatten wir ja grade mal wieder die Diskussion, wann etwas als zugestellt gilt - und was für hohe Anforderungen da gestellt werden. Und nun das:
http://www.wb-law.de/news/e-commerce/1377/lg-hamburg…
Geht’s noch? Per Email? In Zeiten, da SPAM-Filter das normalste der Welt sind? Wie weltfremd ist das denn bitte?

Man man… das is ma echt… schräg. Gut, es gab das bcc an den anderen Anwalt, aber nur weil ein anderer etwas bekommen hat, darf ich dann einfach mal davon ausgehen, daß der Adressat es auch bekam? Ich werfe 2 Briefe in den Briefkasten, und nur weil einer der beiden ankommt, muss es der andere auch? Wie schwachsinnig ist das denn bitte? Auf welcher rechtlichen Grundlage kann man denn eine solche Vermutung bitte aufbauen?

Humbug ist Deine Überschrift…
…denn es geht nicht um ZuSTELLUNG, sondern um ZuGANG. Und der ist nun einmal gegeben, wenn die Willenserklärung im Machtbereich des Empfängers gelandet ist. Was der dann damit macht, kann dem Absender egal sein. Man unterhält ein Mail-Postfach, damit dort Nachrichten hingesandt werden können und jeder, der dort etwas hinschickt und keine Nachricht vom Mailserver bekommt, hat alles getan, um die Willenserklärung zugehen zu lassen.

Wenn Du das Aussortieren als Normalfall ansiehst, welchen Sinn hat dann für Dich die ganze E-Mail-Sache? Soll man denn nach jeder Mail anrufen und nachfragen, ob sie denn auch wirklich gelesen werden wird? Das wäre doch ganz schön absurd. Dann müsste man auch bei Briefpost immer damit rechnen, dass der Empfänger einen Nachbarsjungen damit beauftragt, jeden Morgen in den Briefkasten zu langen und unliebsame Briefe sofort zu vernichten.

Ich vermeide bei meiner Korrespondenz, wo es geht, Überschriften wie „Viagra zum Top-Preis“ und „Echte Rolex nur 99 Euro“ zu verwenden, daher darf ich davon ausgehen, dass meine Mails alle gelesen werden. Und wenn nciht, ist es nicht meine Schuld.

Guckst du

http://www.answer24.de/article/Die_sichere_Zustellun…

Guckst du

http://www.answer24.de/article/Die_sichere_Zustellun…

Ja, den Text kenne ich und genau deshalb rege ich mich so auf. Wenn schon die Gerichte den Sendebeericht eines Telefaxes so kritisch betrachten und in aller Regel nicht als Nachweis gelten lassen, wie kommt dann das LG Humbug auf die Idee, den vergleichsweise noch viel viel unsichereren Weg einer Email als ausreichend nachvollziehbar zu betrachten?
Das Urteil zeigt mMn einen erschreckenden Mangel an technischem Verständnis der beteiligten Richter auf, anders kann ich mir das kaum erklären. Es fängt schon damit an, daß kaum ein Inhaber eine Email-Adresse überhaupt auch nur ansatzweise Einfluß darauf hat, was in seinem Postfach landet und was nicht, denn fast niemand hat direkte Kontrolle üben „seinen“ Mailserver (ganz im Gegenteil zu seinem realen Briefkasten oder auch noch seinem Faxgerät), das ist fast immer Sache seines ISP. Den wenigsten dürfte überhaupt klar sein, daß faktisch jeder Provider SPAM-Filter einsetzt, auch wenn er dies nicht explizit in seinen AGB erwähnt und abnicken läßt - anders kann man der Flut von Müll schon lange nicht mehr Herr werden. Hier wird von Seiten der Richter blind in eine Technik vertraut, die den Anforderungen der Gegenwart lange nicht mehr gerecht wird, da sie ursprünglich für ein ganz anders Szenario entwickelt wurde. Wenn dieses Urteil Schule macht, kann man Email bald vergessen, denn entweder müssen ISPs dann alle Filterungen einstellen (was bei vielen Firmen zu gnadenlos verstopften Postfächern führen würde, das Verhältnis HAM zu SPAM ist bei Firmen nicht selten im Bereich 1:1000, oder in Zahlen gesprochen: Statt 5 Emails pro Tag landen dann 5000 Emails im Postfach), oder Email-Adressen werden aus dem Alltag schnell verschwinden.
Der Vergleich mit realer Post hinkt an dieser Stelle nämlich gewaltig, denn es ist schon ein rein praktischer Unterschied, ob ich im Briefkasten 3 Briefe und 4x die Reklame vom nächsten Supermarkt aussortieren muss, oder mich durch tausende an Emails klicken darf. Das wäre defintiv nicht zumutbar und auch gar nicht bezahlbar, denn dann kann man erst mal jemand einstellen, der den ganzen Tag nichts anderes macht, als per Hand Emails zu sortieren. In der realen Welt der Papierpost würde das nämlich heißen, daß jeden(!) Tag Post in der Größenordnung eines kleinen Papiercontainers ankommt - und das pro Mitarbeiter…

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…denn es geht nicht um ZuSTELLUNG, sondern um ZuGANG. Und
der ist nun einmal gegeben, wenn die Willenserklärung im
Machtbereich des Empfängers gelandet ist.

Und genau da ist einer der (vielen) Knackpunkte, siehe meine andere Antwort.

LG Humbug

Mit solchen Formulierungen lädst du nicht gerade zu einer sachlichen Diskussion ein. Vielleicht überdenkst du das noch einmal.

Das Urteil zeigt mMn einen erschreckenden Mangel an
technischem Verständnis der beteiligten Richter auf

Was ich dabei ganz ehrlich nicht verstehe, ist, wieso du ausschließt, dass dir das nötige rechtliche Verständnis für die gerichtliche Entscheidung fehlt.

Es fängt schon damit an, daß
kaum ein Inhaber eine Email-Adresse überhaupt auch nur
ansatzweise Einfluß darauf hat, was in seinem Postfach landet
und was nicht, denn fast niemand hat direkte Kontrolle üben
„seinen“ Mailserver (ganz im Gegenteil zu seinem realen
Briefkasten oder auch noch seinem Faxgerät), das ist fast
immer Sache seines ISP.

Den aber wählt der Inhaber der E-Mail-Adresse selbst.

Zunächst einmal sollten wir einen Blick in das Gesetz werfen. § 130 Abs. 1 S. 1 BGB sagt:

„Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.“

Wie worldwidefab schon erklärt hat, hat das mit Zustellung nichts zu tun, denn unter Zustellung verstehen Juristen einen förmlichen, keinen tatsächlichen Vorgang. Die in der von dir zitierten Entscheidung genannte Definition, wann etwas als zugestellt gilt, ist übrigens absolut herrschend und auch richtig. Was sind die Alternativen? Kannst du mir eine bessere Definition nennen? Ich behaupte, dass ich bei jeder anderen Definition ganz leicht die Schwächen aufzeigen kann. Richtig muss sein: Die Erklärung ist dann zugegangen, wenn sie im Machtbereich des Empfängers gelandet ist. Denn darauf hat doch der Erklärende keinen Einfluss, sondern nur der Erklärungsempfänger. Das ist die nahe liegende und eigentlich sofort einsichtige Verteilung von Verantwortlichkeit.

Was der Provider tut, gehört deswegen zum Machtbereich des Empfängers, weil er sich diesen Provider aussucht. Die Alternative wäre ja, dass der Erklärende die entsprechenden Risiken trägt. Das ist nicht billig und nicht gerecht, denn er hat - anders als der Erklärungsempfänger - überhaupt keinen Einfluss darauf.

Hier wird von Seiten der Richter blind in
eine Technik vertraut

Überhaupt nicht. Ganz im Gegenteil: Im deutschen Zivilprozess gilt der Beibringungsgrundsatz, d.h. die Parteien entscheiden über den Tatsachenstoff, über den das Gericht entscheidet. Hier hat der Antragsgegner - offenbar unwidersprochen - erklärt, die Firewall habe die Mail abgeblockt. Auf technisches Verständnis kommt es gar nicht mehr an, die Richter müssen nun davon ausgehen (sie müssen es von Gesetzes wegen!), dass es sich so verhalten hat. Und dann ist ganz klar: Die Firewall gehört zum Machtbereich des Empfängers. Das als ungerecht zu empfinden, bedeutet, die Schwierigkeiten der anderen Seite anzulasten, die darauf aber noch weniger Einfluss hat. Du bemängelst also etwas, ohne zu erkennen, dass du das Wort für eine sicher noch schwierigiere und darum auch nicht gerechte Risikoverteilung erhebst.

Levay

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LG Humbug

Mit solchen Formulierungen lädst du nicht gerade zu einer
sachlichen Diskussion ein. Vielleicht überdenkst du das noch
einmal.

Ja und nein. Denn für mich ist das Urteil Humbug. Daß es nun gerade das LG Hamburg war…

Es fängt schon damit an, daß
kaum ein Inhaber eine Email-Adresse überhaupt auch nur
ansatzweise Einfluß darauf hat, was in seinem Postfach landet
und was nicht, denn fast niemand hat direkte Kontrolle üben
„seinen“ Mailserver (ganz im Gegenteil zu seinem realen
Briefkasten oder auch noch seinem Faxgerät), das ist fast
immer Sache seines ISP.

Den aber wählt der Inhaber der E-Mail-Adresse selbst.

Ja, toll. Aber wie realistisch ist denn das ganze? Einen eigenen Mailserver zu betreiben ist für 99% der Bevölkerung unmöglich, weder technisch noch logistisch. _Jeder_ kennt das Problem von SPAM und es ist daher allgemein bekannt, daß die Zustellung von Email eben nicht eine irgendwie garantierte Sache ist.

Zunächst einmal sollten wir einen Blick in das Gesetz werfen.
§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB sagt:

„Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben
ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in
dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.“

Wie worldwidefab schon erklärt hat, hat das mit Zustellung
nichts zu tun, denn unter Zustellung verstehen Juristen einen
förmlichen, keinen tatsächlichen Vorgang. Die in der von dir
zitierten Entscheidung genannte Definition, wann etwas als
zugestellt gilt, ist übrigens absolut herrschend und auch
richtig. Was sind die Alternativen? Kannst du mir eine bessere
Definition nennen? Ich behaupte, dass ich bei jeder anderen
Definition ganz leicht die Schwächen aufzeigen kann. Richtig
muss sein: Die Erklärung ist dann zugegangen, wenn sie im
Machtbereich des Empfängers gelandet ist. Denn darauf hat doch
der Erklärende keinen Einfluss, sondern nur der
Erklärungsempfänger. Das ist die nahe liegende und eigentlich
sofort einsichtige Verteilung von Verantwortlichkeit.

Es geht nicht um den juristischen Begriff, sondern um die reale Welt. Auch eine förmliche Zustellung sollte allgemein gewährleistet sein, und genau das ist sie eben in der Realität nicht. Man kann doch nicht davon ausgehen, daß jeder mit Email-Adresse auch seinen eigenen Mailserver betreibt oder einen entsprechenden Vertrag mit einem ISP hat. Ich rege mich nicht über die formaljuristischen Geschichten auf, sondern um die realen Auswirkungen. Das Urteil ist mMn weltfremd und mißachtet die Gegebenheiten. Eine strikte Anwendung bestehender Gesetze auf unausgereifte Technik (was an der Geschichte des Internets liegt) ist IMHO nicht zulässig. Die Gesetze wurden nicht für moderne Kommunikationsmittel gemacht und das wird hier ganz bewußt ausgeblendet. Die Gleichsetzung eine Email mit einem realen Stück Papier aka Brief ist mMn eine unzulässige Eigenmächtigkeit des Gerichts und nicht durch die ursprüngliche Intension des Gesetzestextes abgedeckt.

Was der Provider tut, gehört deswegen zum Machtbereich des
Empfängers, weil er sich diesen Provider aussucht. Die
Alternative wäre ja, dass der Erklärende die entsprechenden
Risiken trägt. Das ist nicht billig und nicht gerecht, denn er
hat - anders als der Erklärungsempfänger - überhaupt keinen
Einfluss darauf.

Oh doch, die Alternative hat er: Nämlich die „klassische“ Zustellung per Brief. Wählt er Email, geht er also bewußt das Risiko ein, daß seine Erklärung eben nicht ankommt.

Hier wird von Seiten der Richter blind in
eine Technik vertraut

Überhaupt nicht. Ganz im Gegenteil: Im deutschen Zivilprozess
gilt der Beibringungsgrundsatz, d.h. die Parteien entscheiden
über den Tatsachenstoff, über den das Gericht entscheidet.
Hier hat der Antragsgegner - offenbar unwidersprochen -
erklärt, die Firewall habe die Mail abgeblockt. Auf
technisches Verständnis kommt es gar nicht mehr an, die
Richter müssen nun davon ausgehen (sie müssen es von Gesetzes
wegen!), dass es sich so verhalten hat. Und dann ist ganz
klar: Die Firewall gehört zum Machtbereich des Empfängers. Das
als ungerecht zu empfinden, bedeutet, die Schwierigkeiten der
anderen Seite anzulasten, die darauf aber noch weniger
Einfluss hat.

Doch, genau da liegt der Knackpunkt. Die Zuverlässigkeit von Emails ist eben nicht garantiert. Es ist doch völlig widersinnig, daß Gerichte bei Einwurf in den realen Hausbriefkasten von nicht garantierten Zustellungen ausgehen, aber dann gerade bei Emails eine andere Meinung haben.

Du bemängelst also etwas, ohne zu erkennen, dass
du das Wort für eine sicher noch schwierigiere und darum auch
nicht gerechte Risikoverteilung erhebst.

Nein! Der Erklärende hatte die freie Wahl, den anerkannten und sicheren Briefweg zu wählen, auch wäre sicherlich ein Telefongespäch möglich gewesen, da auch diese Angaben i.d.R. im Impressum von Webseiten stehen. Es war also seine freie Entscheidung, den unsichereren Weg per Email zu wählen.

Hallo,
wenn man das Urteil mal studiert, findet man dannunter anderem, dass der Zugang der Abmahnung gar nicht vom Sender nachgewiesen werden musste, sondern der Nichtempfang vom Empfänger. Und das geht sogar noch weiter: „Nach zutreffender Ansicht trägt das Risiko, dass die Abmahnung auf dem Postweg verloren geht, der Abgemahnte, da es sich bei der Abmahnung letztlich um eine Wohltat für den Schuldner handelt, der auf diese Weise Gelegenheit erhält, die Angelegenheit kostengünstig beizulegen.“
Wenn also schon der Postweg Problem des Abgemahnten und nicht des Abmahners ist, um wieviel mehr Verantwortung hat dann wohl der Abgemahnte, dafür zu sorgen, dass die Emails (dessen Adresse doch wohl aus dem Impressum der Internetseite stammt) ihn auch erreichen?

Wenn ein Brief im Briefkasten gelandet ist und der Ehepartner (oder die Bürohilfe) des Empfängers ihn versehentlich zusammen mit der Werbung entsorgt hat, ist das dann auch das Problem des Absenders oder doch mehr das des Empfängers? Und wodurch genau unterscheidet sich das denn vom vorliegenden Fall? Doch nur dadurch, dass es nicht der (falsch instruierte) Ehepartner oder Bürohilfe war, sondern der (falsch instruierte) Computer des gleichen Auftraggebers.

Ich kann das Urteil völlig nachvollziehen.

Gruß
loderunner (ianal)

Das Urteil zeigt mMn einen erschreckenden Mangel an
technischem Verständnis

Der Mangel liegt bei dir.

Den wenigsten dürfte überhaupt klar
sein, daß faktisch jeder Provider SPAM-Filter einsetzt, auch
wenn er dies nicht explizit in seinen AGB erwähnt und abnicken
läßt

Den Spamfilter setzt nicht der Provider ein, sondern der Betreiber des Mailservers. Was macht so ein Spamfilter? Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • er nimmt die Mail entgegen, markiert sie und legt sie im Spamordner ab - Zugang!
  • er erkennt anhand der Headerinformationen, dass er diese Mail nicht mag und weist sie ab

Im zweiten Fall erfolgt kein Zugang, aber eine Benachrichtigung des sendenden Servers an den Absender der Mail, dass der Zustellversuch erfolglos war.

Anhand der Protokolle des sendenden Servers lässt sich somit eindeutig erkennen, ob die Mail entgegengenommen wurde, oder nicht.

müssen ISPs dann alle Filterungen einstellen

Nochmal: nicht die ISP filtern, sondern die Betreiber der Mailserver!

Firmen zu gnadenlos verstopften Postfächern führen würde, das
Verhältnis HAM zu SPAM ist bei Firmen nicht selten im Bereich
1:1000, oder in Zahlen gesprochen: Statt 5 Emails pro Tag
landen dann 5000 Emails im Postfach), oder Email-Adressen
werden aus dem Alltag schnell verschwinden.

Ja und? Spamfilter sind kein Schicksal, die kann man durchaus konfigurieren und einer ständigen Revision unterwerfen. Der dann noch benötigte Aufwand, Spamordner vor dem endgültigen Verklappen händisch zu prüfen liegt bei uns (mittelständisches Unternehmen, ca. 220 Mailkonten) täglich bei ca. 1 Sek. je Postfach.

Gruß

Die Zuverlässigkeit von
Emails ist eben nicht garantiert.

Die Zuverlässigkeit von Emails ist genau so hoch, wie der Empfänger angemessene Sorgfalt walten lässt.

Du suggerierst hier, dass Mails gerne im Nirwana verschwänden, dass dies mittlerweile sogar üblich und erwartbar sei.

Diese Behauptung ist schlicht falsch.

Gruß

Den aber wählt der Inhaber der E-Mail-Adresse selbst.

Ja, toll. Aber wie realistisch ist denn das ganze? Einen
eigenen Mailserver zu betreiben ist für 99% der Bevölkerung
unmöglich, weder technisch noch logistisch.

Das ist aber doch gar nicht der Punkt. Auch die Wahl eines Diensteanbieters fällt in den Zuständigkeitsbereich des Erklärungsempfängers.

_Jeder_ kennt das
Problem von SPAM und es ist daher allgemein bekannt, daß die
Zustellung von Email eben nicht eine irgendwie garantierte
Sache ist.

Das zeigt nur wieder, was ich schon vermutet habe: Du hast die Entscheidung, die du „Humbug“ nennst, gar nicht verstanden. Dergleichen wird nämlich mit keiner Silbe behauptet.

Es geht nicht um den juristischen Begriff

Doch, vor Gericht geht es darum. Du hast hier moniert, dass an Zustellungen doch sonst so hohe Anforderung gestellt werden und zwar von Juristen; wieso es hier nun anders sei, fragst du kritisch. Aber Zugang und Zustellung sind eben nicht dasselbe.

Auch eine förmliche Zustellung sollte allgemein
gewährleistet sein, und genau das ist sie eben in der Realität
nicht.

Doch, das ist sie eben schon. Aber darum geht es in der Entscheidung gar nicht.

Man kann doch nicht davon ausgehen, daß jeder mit
Email-Adresse auch seinen eigenen Mailserver betreibt oder
einen entsprechenden Vertrag mit einem ISP hat.

Doch, das ist die Realität. Egal, wo meine E-Mail-Adresse läuft: Ich habe mit dem Provider einen entsprechenden Vertrag. Darum geht es aber auch wieder nicht, es geht darum, dass ich mir den Provider auswähle.

Ich rege mich
nicht über die formaljuristischen Geschichten auf, sondern um
die realen Auswirkungen. Das Urteil ist mMn weltfremd und
mißachtet die Gegebenheiten.

Da du nicht mal die Entscheidung verstanden hast, kannst du auch ihre Auswirkungen nicht beurteilen. Abgesehen davon entscheidet ein Richter nach dem Gesetz und nicht nach dem, was du für Auswirkungen hältst.

Eine strikte Anwendung
bestehender Gesetze auf unausgereifte Technik (was an der
Geschichte des Internets liegt) ist IMHO nicht zulässig.

Das finde ich interessant, weil das Internet mein ganz persönliche Lieblingsbeispiel dafür ist, dass das Gesetz auf heutige Begebenheiten anwendbar ist, die der Gesetzgeber noch gar nicht kannte.

Die
Gesetze wurden nicht für moderne Kommunikationsmittel gemacht
und das wird hier ganz bewußt ausgeblendet.

Überhaupt nicht.

Die Gleichsetzung
eine Email mit einem realen Stück Papier aka Brief ist mMn
eine unzulässige Eigenmächtigkeit des Gerichts und nicht durch
die ursprüngliche Intension des Gesetzestextes abgedeckt.

Bei diesem Satz fällt mir etwas ganz besonders stark auf: Du bemängelst ja die angeblichen tatsächlichen Auswirkungen der Entscheidung. Deine Rechtsauffassung aber hätte viel schlimmere tatsächliche Auswirkungen.

Oh doch, die Alternative hat er: Nämlich die „klassische“
Zustellung per Brief. Wählt er Email, geht er also bewußt das
Risiko ein, daß seine Erklärung eben nicht ankommt.

Richtig. Und das Risiko trägt - grundsätzlich - der Erklärende. Die Frage ist nur, wann man von einem Ankommen ausgehen kann. Du findest aus nicht näher dargelegten Gründen gut und richtig, Fehler auf Seiten des Erklärungsempfängers dem Erklärenden anzulasten. Ich sehe das anders. Es gibt keinen einzigen nachvollziehbaren Grund, demjenigen das Risiko aufzubürden, der sozusagen „noch weniger“ für den Fehler kann.

Übrigens geht es im BGB bei Willenserklärungen nicht um den Zugang per Brief. Willenserklärungen können z.B. auch mündlich sein und müssen auch dann zugehen.

Doch, genau da liegt der Knackpunkt. Die Zuverlässigkeit von
Emails ist eben nicht garantiert.

Das behauptet ja auch niemand. Und noch einmal: Das Risiko liegt grundsätzlich beim Erklärenden. Ganz so, wie du es haben willst. Aber sobald der Machtbereich des Empfängers erreicht ist, verlagert sich dieses Risiko. Und das nun wirklich ganz zu Recht.

Es ist doch völlig
widersinnig, daß Gerichte bei Einwurf in den realen
Hausbriefkasten von nicht garantierten Zustellungen ausgehen,
aber dann gerade bei Emails eine andere Meinung haben.

Das stimmt ja auch nicht. Der Einwurf in den Briefkasten stellt ja gerade den Zugang da.

Nein! Der Erklärende hatte die freie Wahl, den anerkannten und
sicheren Briefweg zu wählen

Der Briefweg ist nicht sicher. Wie kommst du darauf?

auch wäre sicherlich ein
Telefongespäch möglich gewesen, da auch diese Angaben i.d.R.
im Impressum von Webseiten stehen. Es war also seine freie
Entscheidung, den unsichereren Weg per Email zu wählen.

Jetzt wird’s langsam absurd. Wenn ich den - natürlich ebenfalls unsicheren - Weg des Briefes wähle, kommst du ins Forum und sagst, ich hätte ja persönlich vorbeikommen können oder wie?

Und noch einmal: Das Risiko trägt doch der Erklärende. Die Frage ist nur, wie lange er es trägt, und die von den Juristen entwickelten Grundsätze passen wie die Faust aufs Auge auf den E-Mail-Verkehr.

Das Risiko liegt grundsätzlich beim Erklärenden. Ganz so, wie du es :haben willst. Aber sobald der Machtbereich des Empfängers erreicht
ist, verlagert sich dieses Risiko. Und das nun wirklich ganz
zu Recht.

Welches Risiko hat denn der Erklärende in diesem Fall?
Der Abgemahnte muss doch beweisen, dass er die Abmahnung nicht erhalten hat und das dürfte ihm schwer fallen, egal auf welchem Wege er sie angeblich erhalten haben soll. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, wie ich beweisen sollte, etwas nicht erhalten zu haben.
Aber vielleicht haben die Juristen ja einen Tipp für mich.

Hallo,

„…, da es sich bei der Abmahnung
letztlich um eine Wohltat für den Schuldner handelt, der auf
diese Weise Gelegenheit erhält, die Angelegenheit
kostengünstig beizulegen.“

Das können auch nur Juristen so sehen. Für die meisten anderen wäre eine Zahlungsaufforderung keine Wohltat.

Gruß
Pontius

Hallo,

„…, da es sich bei der Abmahnung
letztlich um eine Wohltat für den Schuldner handelt, der auf
diese Weise Gelegenheit erhält, die Angelegenheit
kostengünstig beizulegen.“

Das können auch nur Juristen so sehen. Für die meisten anderen
wäre eine Zahlungsaufforderung keine Wohltat.

Och - wenn man die Wahl zwischen einer Abmahnung (ggf. Kosten eines Anwalts) und einer Entscheidung vor Gericht in dieser Sache (Anwaltskosten, Gerichtskosten, eigener Anwalt) hat, wird man schnell merken, welches von beiden die Wohltat ist.
Gruß
loderunner (ianal)

Die Zuverlässigkeit von Emails ist genau so hoch, wie der
Empfänger angemessene Sorgfalt walten lässt.

Du suggerierst hier, dass Mails gerne im Nirwana verschwänden,
dass dies mittlerweile sogar üblich und erwartbar sei.

Diese Behauptung ist schlicht falsch.

Nein, oder du hast nicht viel mit dem Thema zu tun. Filterung per iptables und Blacklists sind gängig und in vielen Fälle ist es auch gar nicht mehr anders zu handhaben. Die Alternative wäre, auf Email ganz zu verzichten. Außerdem - wenn denn alles richtig beim Absender konfiguriert war, hätte der auf jeden Fall einen 5xx-Fehler seines MTA zurückbekommen müssen und damit sofort gesehn, daß die Zustellung nicht erfolgreich war.
Kleines Beispiel mit Zahlen: Firma, ca. 100 Mitarbeiter. Da schlagen an manchen Tagen > 150.000 Spammails auf, bisweilen auch siebenstellig, das kann niemand noch vernünftig handhaben ohne recht rigiros zu filtern - und eben auch gleich den Empfang abzulehnen. Und wo gefiltert wird, da gibt es auch false positivs, außerdem verletzen erschreckend viele sendende Mailserver jede Menge RFCs; da etwas anzunehmen ist eher guter Wille als eigentlich zumutbar. Und dann soll die Ablehnung der Firewall geahndet werden? Das ist lächerlich.

Ich bleibe dabei, das Urteil mag formaljuristisch OK sein, aber weltfremd. Viele Mailadmins stehen jetzt schon permanent mit einem Bein auf der Anklagebank, und solche Urteile verschlimmern die Situation noch erheblich.

Ja und? Spamfilter sind kein Schicksal, die kann man durchaus
konfigurieren und einer ständigen Revision unterwerfen. Der
dann noch benötigte Aufwand, Spamordner vor dem endgültigen
Verklappen händisch zu prüfen liegt bei uns (mittelständisches
Unternehmen, ca. 220 Mailkonten) täglich bei ca. 1 Sek. je
Postfach.

Das mag bei Euch so sein, aber bei anderen Firmen bewegt sich der Emailmüll in ganz anderen Dimensionen. Allein meine Postfächer hätten heute ohne Filterung laut Log >1500 SPAMmails erreicht. Wie du das in 1 Sekunde prüfen willst - lass dir das mal patentieren.

Du suggerierst hier, dass Mails gerne im Nirwana verschwänden,
dass dies mittlerweile sogar üblich und erwartbar sei.

Diese Behauptung ist schlicht falsch.

Aber man kann es nicht ausschließen.
Oder doch?

Das Risiko liegt grundsätzlich beim Erklärenden. Ganz so, wie du es :haben willst. Aber sobald der Machtbereich des Empfängers erreicht
ist, verlagert sich dieses Risiko. Und das nun wirklich ganz
zu Recht.

Welches Risiko hat denn der Erklärende in diesem Fall?

Das Risiko des Verlustes. Die Beweisfragen haben damit im Grunde nichts zu tun.

Levay

Wie du das in 1 Sekunde prüfen willst -
lass dir das mal patentieren.

Warum? Das kann man sehr sauber automatisch vorsortieren lassen, da bleiben von 1.500 vielleicht noch sieben manuell zu checken übrig, von denen sechs im Betreff die Begriffe health, enlargement oder pills enthalten. Wenn sich unter unter dem Betreff Your health wont go wrong dann ein Schreiben vom Anwalt verbirgt, wird der Richte wahrscheinlich zu einem anderen Urteil gelangen, wenn diese Mail ungelesen gelöscht wird.

Gruß

Aber man kann es nicht ausschließen.
Oder doch?

Dazu müsste ein relaying Server Mails erst entgegen nehmen, sie dann aber nicht weiterleiten. Das ist grundsätzlich denkbar. Wenn der Empfänger aber einen eigenen Mailserver betreibt, kann er in einem solchen Fall im Grundsatz anhand seiner Protokolle bestreiten, dass die Mail seinen Server je erreicht hat.

Wirklich kritisch würde es erst, wenn die Mail zwar eingeht, ihr Inhalt aber vorher verloren geht. Einen solchen Fall kannst du - von gezielter Sabotage abgesehen - praktisch ausschließen.

Gruß