Den aber wählt der Inhaber der E-Mail-Adresse selbst.
Ja, toll. Aber wie realistisch ist denn das ganze? Einen
eigenen Mailserver zu betreiben ist für 99% der Bevölkerung
unmöglich, weder technisch noch logistisch.
Das ist aber doch gar nicht der Punkt. Auch die Wahl eines Diensteanbieters fällt in den Zuständigkeitsbereich des Erklärungsempfängers.
_Jeder_ kennt das
Problem von SPAM und es ist daher allgemein bekannt, daß die
Zustellung von Email eben nicht eine irgendwie garantierte
Sache ist.
Das zeigt nur wieder, was ich schon vermutet habe: Du hast die Entscheidung, die du „Humbug“ nennst, gar nicht verstanden. Dergleichen wird nämlich mit keiner Silbe behauptet.
Es geht nicht um den juristischen Begriff
Doch, vor Gericht geht es darum. Du hast hier moniert, dass an Zustellungen doch sonst so hohe Anforderung gestellt werden und zwar von Juristen; wieso es hier nun anders sei, fragst du kritisch. Aber Zugang und Zustellung sind eben nicht dasselbe.
Auch eine förmliche Zustellung sollte allgemein
gewährleistet sein, und genau das ist sie eben in der Realität
nicht.
Doch, das ist sie eben schon. Aber darum geht es in der Entscheidung gar nicht.
Man kann doch nicht davon ausgehen, daß jeder mit
Email-Adresse auch seinen eigenen Mailserver betreibt oder
einen entsprechenden Vertrag mit einem ISP hat.
Doch, das ist die Realität. Egal, wo meine E-Mail-Adresse läuft: Ich habe mit dem Provider einen entsprechenden Vertrag. Darum geht es aber auch wieder nicht, es geht darum, dass ich mir den Provider auswähle.
Ich rege mich
nicht über die formaljuristischen Geschichten auf, sondern um
die realen Auswirkungen. Das Urteil ist mMn weltfremd und
mißachtet die Gegebenheiten.
Da du nicht mal die Entscheidung verstanden hast, kannst du auch ihre Auswirkungen nicht beurteilen. Abgesehen davon entscheidet ein Richter nach dem Gesetz und nicht nach dem, was du für Auswirkungen hältst.
Eine strikte Anwendung
bestehender Gesetze auf unausgereifte Technik (was an der
Geschichte des Internets liegt) ist IMHO nicht zulässig.
Das finde ich interessant, weil das Internet mein ganz persönliche Lieblingsbeispiel dafür ist, dass das Gesetz auf heutige Begebenheiten anwendbar ist, die der Gesetzgeber noch gar nicht kannte.
Die
Gesetze wurden nicht für moderne Kommunikationsmittel gemacht
und das wird hier ganz bewußt ausgeblendet.
Überhaupt nicht.
Die Gleichsetzung
eine Email mit einem realen Stück Papier aka Brief ist mMn
eine unzulässige Eigenmächtigkeit des Gerichts und nicht durch
die ursprüngliche Intension des Gesetzestextes abgedeckt.
Bei diesem Satz fällt mir etwas ganz besonders stark auf: Du bemängelst ja die angeblichen tatsächlichen Auswirkungen der Entscheidung. Deine Rechtsauffassung aber hätte viel schlimmere tatsächliche Auswirkungen.
Oh doch, die Alternative hat er: Nämlich die „klassische“
Zustellung per Brief. Wählt er Email, geht er also bewußt das
Risiko ein, daß seine Erklärung eben nicht ankommt.
Richtig. Und das Risiko trägt - grundsätzlich - der Erklärende. Die Frage ist nur, wann man von einem Ankommen ausgehen kann. Du findest aus nicht näher dargelegten Gründen gut und richtig, Fehler auf Seiten des Erklärungsempfängers dem Erklärenden anzulasten. Ich sehe das anders. Es gibt keinen einzigen nachvollziehbaren Grund, demjenigen das Risiko aufzubürden, der sozusagen „noch weniger“ für den Fehler kann.
Übrigens geht es im BGB bei Willenserklärungen nicht um den Zugang per Brief. Willenserklärungen können z.B. auch mündlich sein und müssen auch dann zugehen.
Doch, genau da liegt der Knackpunkt. Die Zuverlässigkeit von
Emails ist eben nicht garantiert.
Das behauptet ja auch niemand. Und noch einmal: Das Risiko liegt grundsätzlich beim Erklärenden. Ganz so, wie du es haben willst. Aber sobald der Machtbereich des Empfängers erreicht ist, verlagert sich dieses Risiko. Und das nun wirklich ganz zu Recht.
Es ist doch völlig
widersinnig, daß Gerichte bei Einwurf in den realen
Hausbriefkasten von nicht garantierten Zustellungen ausgehen,
aber dann gerade bei Emails eine andere Meinung haben.
Das stimmt ja auch nicht. Der Einwurf in den Briefkasten stellt ja gerade den Zugang da.
Nein! Der Erklärende hatte die freie Wahl, den anerkannten und
sicheren Briefweg zu wählen
Der Briefweg ist nicht sicher. Wie kommst du darauf?
auch wäre sicherlich ein
Telefongespäch möglich gewesen, da auch diese Angaben i.d.R.
im Impressum von Webseiten stehen. Es war also seine freie
Entscheidung, den unsichereren Weg per Email zu wählen.
Jetzt wird’s langsam absurd. Wenn ich den - natürlich ebenfalls unsicheren - Weg des Briefes wähle, kommst du ins Forum und sagst, ich hätte ja persönlich vorbeikommen können oder wie?
Und noch einmal: Das Risiko trägt doch der Erklärende. Die Frage ist nur, wie lange er es trägt, und die von den Juristen entwickelten Grundsätze passen wie die Faust aufs Auge auf den E-Mail-Verkehr.