Guten Tag zusammen,
da es so eine starke Problemstellung ist, war eine Rechtsauskunft nicht umgehbar.
Ich möchte es also aufklären!
Im Falle dieser Hunde erhebt die Stadt eine Auflage OHNE Begründung.
DIe Stadt erlaubt eine Haltung NUR wenn eine zweite Aufsichtsperson benannt wird mit Sachkundenachweis, volljährig und mit polizeilichem Führungszeugnis.
Da „Gewisse Amtsauflagen“ im Gesetz freigegeben sind, ist es auch unerheblich ob man Einspruch erhebt oder nicht.
Sozusagen - amtliche Willkür.
Für alle Zweifler… wir halten diese Rasse über 20 Jahre und es gab keinen Versicherungsfall, keinen Behördenfall.
Also die sogenannte „weiße“ Weste. Wir starten also ins nächste Jahrzehnt mit dieser Rasse. Wir werden natürlich die Forderungen erfüllen, denn wir lieben diese Rasse und wir lieben es auch Hundehalter zu sein.
D.h. also: Die Städte DÜRFEN so etwas verlangen. Wenn man es nicht befolgt, dann darf man den Hund nicht halten.