Li-Ionen Akku - Bei Rückruf Käufer informieren?

Durch einen brennenden bzw. explodierenden Notebook Akku ist bei einem Käufer zu Hause eine gefährliche Brandsituation entstanden.

Zum Glück war jemand zu Hause…

Das Notebook ist nun verkohlt.
Es wurde 2008 über einen Online-Hersteller bestellt. Es wurde professionell gewartet und gepflegt und war völlig in Takt und nicht überhitzt.

Zwischen 2007 und 2009 gab es Rückrufaktionen für Akkus, die in Siemens-Amilo-Notebooks eingesetzt waren, da sie als gefährlich eingestuft wurden und explodieren bzw. brennen können.
Das habe ich im Nachhinein nun durch Internet-Recherche erfahren.

Frage: Wer haftet für einen Schaden in diesem Fall?
Hat der Käufer einen Anspruch, das ihm das Gerät erstattet wird.
Hätte der Händler den registrierten Käufer nicht auf die Rückrufaktion hinweisen müssen?

Nur durch Zufall konnte ein Brand verhindert werden.

Wäre dankbar für einen Rat!

Zwischen 2007 und 2009 gab es Rückrufaktionen für Akkus, die
in Siemens-Amilo-Notebooks eingesetzt waren, da sie als
gefährlich eingestuft wurden und explodieren bzw. brennen
können.
Das habe ich im Nachhinein nun durch Internet-Recherche
erfahren.

Das hier ist der wichtige Punkt :
es gab Rückrufaktionen! in diesem Fall sollten/müssten die Verkäufer, die Käufer informieren! Wenn informiert wurde und der Käufer den Akku td nicht austauschen lässt ist er selbst schuld!

Wurde der Käufer nun durch den Verkäufer informiert oder nicht? das ist mir aus ihrem Text nicht so ganz klar geworden.

Egal:

Im Falle der Information: Wenn der Käufer nach dem Hinweis keinen Austausch beantragt oder machen lässt, hat der Verkäufer keinesfalls Schuld!

Sollte der Verkäufer nichts gesagt haben,liegt die Schuld meines Ermessens bei ihm!
Allerdings gibt es hierbei 100% wieder Graustellen!

Denn der Verkäufer könnte im Falle einer Verhandlung damit argumentieren, dass der Rückruf durch die Medien gelaufen ist.
Und somit jeder bescheid gewusst hätte
Schwer zu bewerten…

Hallo Whistler1993,

Wurde der Käufer nun durch den Verkäufer informiert oder nicht? das ist mir aus ihrem Text nicht so ganz klar geworden

ich bin der Meinung dass die Aussage schon sehr klar war, zumindest für mich.

Das habe ich im Nachhinein nun durch Internet-Recherche erfahren
Hätte der Händler den registrierten Käufer nicht auf die Rückrufaktion hinweisen müssen?

Gruß
N.N

Alles klar.

Ist ja jetzt auch relativ, habe beide nach meinen Informationen beantwortet!

Hai!

Das hier ist der wichtige Punkt :
es gab Rückrufaktionen! in diesem Fall sollten/müssten die
Verkäufer, die Käufer informieren!

Hat der Verkäufer/Zwischenhändler eine Art Produkthaftungspflicht?

Wäre mir neu, bin für jede Aufkläreung dankbar.

Der Plem

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