Licht für Rennrad

Hallo Forum,

ich habe mich ein wenig über das Thema Beleuchtung informiert. Es gibt diverse Anbieter für die Beleuchtung meines Rennrades. Die Helligkeit des Lichtes wird in Lux angegeben aber mir sagt das nicht viel aus.

z.B. habe ich 2 Frontleuchte, dei eine mit 13 Lux die ander mit 16 Lux. Natürlich ist die 16er heller, aber wie hell ist 16 Lux ??? Reicht das für Radfahren im Dunkeln ? Es gibt auch welche mit 30 Lux.

Bei Frontleuchten mit Dioden wiederum gibt es diese Lux-Angabe gar nicht.

Also wieviel Lux sind notwendig um einigermaßen gut im Dunkeln zu sehen.

Danke

Michi.

Hi Michi,

Im Allgemeinen ist das vordere Licht weniger zum Sehen als zum Gesehen werden gedacht.

Aber wenn Du nicht in Citibereichen fährst, sondern außerhalb, ist eine gute Ausleuchtung schon wichtig.

Einige Links zum Thema:
http://www.fa-technik.adfc.de/Komponenten/Scheinwerfer/
http://www.mtb-biking.de/beleucht.htm
http://www.enhydralutris.de/Fahrrad/LEDWerfer0402/in…
http://tandem-fahren.de/Technik/Beleuchtung/Akku/
http://www.led-treiber.de/html/dynamo-treiber.html
http://www.verkehrswerkstatt.de/presse/1998_1/v1698_…
http://www.solidlights.co.uk/products/

mfg
W.

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siehe…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

aktuell auch das sigma sport mirage evo pro.
das sind 2 leuchtensysteme. die eine ist heller als erlaubt, und ist somit nicht stvzo zugelassen.

mario

Danke Mario für den Link.

aktuell auch das sigma sport mirage evo pro.
das sind 2 leuchtensysteme. die eine ist heller als erlaubt,
und ist somit nicht stvzo zugelassen.

Na ja dann bringt mir das eher nichts: ich möchte eine mit StVO Zulassung es wäre nicht das erste mal, dass ich mangels StVO Zulassung einer Vermahnung bekomme.

Michi.

Hallo Wolfgang,

danke - super links.

Mit ist wichtig eine Beleuchtung mit StVO Zulassung zu haben und eine einigermaßen helle Frontleuchte sollte es auch sein. Die Lampen meines Fahradhändlers sind leider nicht in den Tests mitaufgeführt. Ich habe mich jetzt mal für eine 16Lux Lampe entschieden - günstig für 30 Euro inclusive Akkus und Led-Rückleuchte. Sicherlich nicht die super Ausrüstung aber ich denke Preis/Leistung sollten da stimmen. Sigma Sport Set Cubelight + Cuberider. Werde die heute Abend mal testen.

Michi.

es ist ja schön,…

Hallo Wolfgang,

hallo michi,

…daß du dir gedanken um eine zugelassene beleuchtung machst. aber wiegt dein rennrad auch weniger als 11Kg? ansonsten wäre eine fest montierte beleuchtung vorschrift.
leider finde ich den link dafür nicht mehr, musst mal selber googeln. -(

gruss wgn

dann vielelicht die veriso ohne den 60lux zusatzscheinwerfer. der ist gerade noch an der grenze, um die zulassung zu bekommen (für rennräder bis 11kg). d.h. es gäbe damit keine probleme…
der große zusatzscheinwerfer wird von mir auch nur im dunkel, im wald oder so benötigt…

für den preis bekommst du jedenfalls kaum was bessers.

mario

Hallo nochmal,

Link dazu: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

§67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern

(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlußleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlußleuchte muß unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.

(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

  1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;
  2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
  3. Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;
  4. anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.

(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.

mfg
W.

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noch schöner
hallo

Hallo nochmal,

Link dazu: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

tja, wer googeln kann ist klar im vorteil… *g*

hab ich mich also nicht geirrt gehabt.

danke für den link.

gruss wgn

Na ja dann bringt mir das eher nichts: ich möchte eine mit
StVO Zulassung es wäre nicht das erste mal, dass ich mangels
StVO Zulassung einer Vermahnung bekomme.

da würde ich mir weniger Sorgen machen, ich habe noch nie gehört, dass jemand gestraft wurde, weil er zu gut beleuchtet war.
Die STVO-konforme Beleuchtung ist fast immer ein großes risiko für den Benutzer.

lg christof, Licht - je mehr, desto besser…