Hallo Nick,
wenn man abends feststellt, dass am Fahrrad das Licht kaputt
ist, wie kommt man dann heim? Muss man dann auf der linken
Seite fahren, wie die Fußgänger, oder am besten gleich auf dem
Gehweg?
„auf der linken Seite“ heißt offensichtlich, dass Du Dich außerhalb von Ortschaften bewegst. Und hier halte ich „ohne Licht fahren“ für sträflich nachlässig.
Wenn man in einer Gruppe mit funktionierenden Lichtern
mitfährt, und nur die letzten paar hundert Meter alleine, geht
das dann?
Von der Sache her geht das wohl, aber erlaubt ist das nicht.
Taschenlampe?
NEIN
Die Taschenlampe ist nicht mit einem Lichtkegel ausgerüstet, der eine Blendung entgegenkommender Verkehrsteilnehmer ausschließt, sondern gibt rundum das gleiche Licht ab. Das ist im Straßenverkehr nicht erlaubt.
Klar, ein Polizist wird wahrscheinlich alles da oben nicht
lustig finden, aber fünf Kilometer das Fahrrad schieben ist
auch nicht lustig. Also, wie komme ich mit einem kaputten
Licht möglichst vorschriftsmäßig heim?
Vorschriftsmäßig nur dann, wenn Du Privatwege findest, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Und innerorts auf gut ausgeleuchteten Straßen wird auch oft weniger kontrolliert, weil die paar Watt Fahrradlicht eh nicht gegen die Lichtoffensive der anderen ankommen.
ABER: Am sichersten ist es immer noch, die Beleuchtung vor Beginn der dunklen Jahreszeit zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen, einschließlich Überprüfung der Verkabelung, Austausch von Teilen, die schwächeln, bevor sie ausfallen und für Notfälle Stecklichter dabei zu haben, die aber die StVZO-Zulassung haben und auch immer funktionsfähig gehalten werden müssen.
Gruß, Karin