Licht geht nicht am Fahrrad

Hallo, Verkehrsexperten,

wenn man abends feststellt, dass am Fahrrad das Licht kaputt ist, wie kommt man dann heim? Muss man dann auf der linken Seite fahren, wie die Fußgänger, oder am besten gleich auf dem Gehweg? Wenn man in einer Gruppe mit funktionierenden Lichtern mitfährt, und nur die letzten paar hundert Meter alleine, geht das dann?

Taschenlampe?

Klar, ein Polizist wird wahrscheinlich alles da oben nicht lustig finden, aber fünf Kilometer das Fahrrad schieben ist auch nicht lustig. Also, wie komme ich mit einem kaputten Licht möglichst vorschriftsmäßig heim?

Nick

Klar, ein Polizist wird wahrscheinlich alles da oben nicht
lustig finden, aber fünf Kilometer das Fahrrad schieben ist
auch nicht lustig.

Nein, das ist der Ernst des Lebens. Bzw. der STVO.

Gruss
Schorsch

Hallo Nick,

wenn Die Lichter des Pkws kaputt gehen kommt niemand halbwegs
vernünftiger Mensch auf die Idee 5 Kilometer Strasse bei Dunkelheit
damit zurückzulegen - warum sollte das beim Fahrrad anders sein?

Wenn ein Reifen geklaut wäre oder sonstwas am Fahrrad kaputt, das es
fahruntauglich macht, dann kannst Du eben nicht damit fahren. Basta.
Dann muss man halt laufen, den Bus nehmen, ein Taxi oder eine andere
Mitfahrgelegenheit suchen.

Im Dunkeln mit dem Fahrrad ohne Licht zu fahren ist verboten und das
hat auch seine berechtigten Gründe.

Viele Grüße

Hallo!

Klar, ein Polizist wird wahrscheinlich alles da oben nicht
lustig finden, aber fünf Kilometer das Fahrrad schieben ist
auch nicht lustig. Also, wie komme ich mit einem kaputten
Licht möglichst vorschriftsmäßig heim?

In der Zeit, in der Du diese Frage geschrieben hast, hättest Du Dir im Laden die Teile raussuchen können, um das Licht zu reparieren. In der Zeit, in der Du auf Antworten wartest, hättest Du das Licht reparieren können :wink:
Was soll es denn da für Möglichkeiten geben? Mit kaputtem Licht kann man

a) Fahren und riskieren, umgefahren zu werden oder Geld zu zahlen oder
b) Schieben

Und die Idee mit „in der Gruppe mitfahren“ ist zwar aus Sicherheitsaspekten sicher nicht schlecht, ändert aber nichts an der Ordnungswidrigkeit. Und die letzte hundert Meter…nun ja - wenn ich besoffen Auto fahre ist es egal, wie weit ich gefahren bin…wenn ich ohne Tüv mein Auto bewege, ist es auch egal, wie weit, wenn ich ohne Licht Rad fahre, ist es auch egal. Ich muss zugeben, dass ich an meinem Rad keine Lichter habe und die Stecklichter meist vergesse und noch nie erwischt wurde…ändert aber nichts daran, dass es nunmal verboten ist.

Gruß,

Florian.

Hi,

kauf dir Aufstecklichter und steck immer Ersatzbatterien und Ersatzbirnchen ein.
Zudem pack dir ne Warnweste mit in die Tasche.

Michl

Klar, ein Polizist wird wahrscheinlich alles da oben nicht
lustig finden, aber fünf Kilometer das Fahrrad schieben ist
auch nicht lustig. Also, wie komme ich mit einem kaputten
Licht möglichst vorschriftsmäßig heim?

Hallo.

Deine Frage war, wie du möglichst vorschriftsmäßig heimkommst. Darauf ist natürlich nur die Antwort richtig, daß du nicht mit dem Fahrrad fahren solltest.
Was du wahrscheinlich wissen willst, ist, wie du mit dem Fahrrad noch fahren und dabei möglichst weitgehend noch die Verkehrsvorschriften einhalten kannst oder zumindest nicht auffällst.
Ich weiß jetzt nicht, welche Eigenschaften die von dir gefahrenen Wege aufweisen. Sind es kaum befahrene ländliche Straßen, sollte es bei ausreichender eigener Sicht möglich sein, auch ohne Licht (langsam) zu fahren. Wenn sich ein KFZ nähert, wird dieses akustisch und durch sein eigenes Licht schon von weitem erkennbar sein, so daß du rechtzeitig absteigen kannst, bis das Fahrzeug wieder fort ist. Dasselbe trifft auch innerorts zu, sofern kein oder kaum Verkehr stattfindet. In diesem Fall wirst du auch auf dem Gehsteig fahren können, zumal du niemanden dadurch behinderst.
Bei der Verwendung einer Taschenlampe ist zu beachten, daß sie das fehlende Rücklicht nicht ersetzt. Die Lampe wäre so zu halten, daß es aussieht, als wäre es ein am Fahrrad angebrachter Scheinwerfer, an dem du nur eben die Höhe verstellst. Es gibt außerdem sogar aufsteckbare Scheinwerfer, die ihrer Form nach auch als Taschenlampen verwendet werden könnn.
Starke Lichtreflektoren sowohl an der Vorder- als auch an der Rücksteite des Fahrrads (Farbe beachten)können unter Umständen bei Beleuchtung durch eine Lichtquelle wie Lampen aussehen.
Ein aufsteckbares batteriebetriebenes Rücklicht braucht, anders als ein scheinwerfer, nicht viel Strom und ist meist unschwer mitzuführen.
Überhaupt würde ich das Rücklicht fast für wichtiger als den Schwinwerfer halten. Auf dich zukommende Fahrzeuge nimmst du leichter und schneller wahr und kannst entsrpechend schneller reagieren.
In jedem Fall sollte auf ausreichende Sicht- und auch Hörbedingungen geachtet werden, um sich selbst und mögliche andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden und rechtzeitig zu erkennen.

Grüße
Ostlandreiter

Leicht OT
Hi,

wenn Die Lichter des Pkws kaputt gehen kommt niemand halbwegs
vernünftiger Mensch auf die Idee 5 Kilometer Strasse bei
Dunkelheit
damit zurückzulegen - warum sollte das beim Fahrrad anders
sein?

Erzaehl das mal den ganzen Halbblinden und Standlichtreichtauch-Fahrern die einem so entgegen kommen. Und da hilft auch kein Bordcomputer mit entsprechender Warnanzeige gegen.

Gruss
Paul

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Hallo Nick,

wenn man abends feststellt, dass am Fahrrad das Licht kaputt
ist, wie kommt man dann heim? Muss man dann auf der linken
Seite fahren, wie die Fußgänger, oder am besten gleich auf dem
Gehweg?

„auf der linken Seite“ heißt offensichtlich, dass Du Dich außerhalb von Ortschaften bewegst. Und hier halte ich „ohne Licht fahren“ für sträflich nachlässig.

Wenn man in einer Gruppe mit funktionierenden Lichtern
mitfährt, und nur die letzten paar hundert Meter alleine, geht
das dann?

Von der Sache her geht das wohl, aber erlaubt ist das nicht.

Taschenlampe?

NEIN
Die Taschenlampe ist nicht mit einem Lichtkegel ausgerüstet, der eine Blendung entgegenkommender Verkehrsteilnehmer ausschließt, sondern gibt rundum das gleiche Licht ab. Das ist im Straßenverkehr nicht erlaubt.

Klar, ein Polizist wird wahrscheinlich alles da oben nicht
lustig finden, aber fünf Kilometer das Fahrrad schieben ist
auch nicht lustig. Also, wie komme ich mit einem kaputten
Licht möglichst vorschriftsmäßig heim?

Vorschriftsmäßig nur dann, wenn Du Privatwege findest, die nicht öffentlich zugänglich sind.

Und innerorts auf gut ausgeleuchteten Straßen wird auch oft weniger kontrolliert, weil die paar Watt Fahrradlicht eh nicht gegen die Lichtoffensive der anderen ankommen.

ABER: Am sichersten ist es immer noch, die Beleuchtung vor Beginn der dunklen Jahreszeit zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen, einschließlich Überprüfung der Verkabelung, Austausch von Teilen, die schwächeln, bevor sie ausfallen und für Notfälle Stecklichter dabei zu haben, die aber die StVZO-Zulassung haben und auch immer funktionsfähig gehalten werden müssen.

Gruß, Karin

Hallo zusammen!

Taschenlampe?

NEIN
Die Taschenlampe ist nicht mit einem Lichtkegel ausgerüstet,
der eine Blendung entgegenkommender Verkehrsteilnehmer
ausschließt, sondern gibt rundum das gleiche Licht ab. Das ist
im Straßenverkehr nicht erlaubt.

Könntest Du Deine Meinung bitte mit einer aussagekräftigen Quelle belegen? Meines Wissens ist bei der Fahrradbeleuchtung nur die Leistung vorgeschrieben, so dass bei einem Rennrad mit Gewicht unter 11kg zumindest für vorne nichts gegen die Verwendung einer Taschenlampe spricht. Im Übrigen kann man auch eine Taschenlampe fokussieren.

Liebe Grüße,
V.

Es sollte sich halt nicht wiederholen.

Hallo, Verkehrsexperten,

wenn man abends feststellt, dass am Fahrrad das Licht kaputt
ist, wie kommt man dann heim? Muss man dann auf der linken
Seite fahren, wie die Fußgänger, oder am besten gleich auf dem
Gehweg? Wenn man in einer Gruppe mit funktionierenden Lichtern
mitfährt, und nur die letzten paar hundert Meter alleine, geht
das dann?

Taschenlampe?

Klar, ein Polizist wird wahrscheinlich alles da oben nicht
lustig finden, aber fünf Kilometer das Fahrrad schieben ist
auch nicht lustig. Also, wie komme ich mit einem kaputten
Licht möglichst vorschriftsmäßig heim?

  1. Wenn man die Fahrradfahrer anschaut, die ich allmorgendlich immer beinahe überfahre, weil sie mit Tarnklamotten auf unbelichteten Mountainbikes fahren, dann bist du wie ich es aus Deinem Posting lese noch überdurchschnittlich vorschriftsmäßig gefahren.

  2. Wenn man die Kontrolldichte der Polizei anschaut, kannst Du wahrscheinlich sogar mit oben genanntem Tarn-Outfit jahrelang rumfahren, ohne auch nur von einem Polizisten entdeckt zu werden.

Ich würd mir da keine Gedanken wegen einer einzigen Nachtfahrt ohne Licht machen. In Zukunft solltest Du es vermeiden. Tipps dazu gabs ja schon reichlich.

Gruss, Marco

Hallo Vladimir,

Taschenlampe?

NEIN
Die Taschenlampe ist nicht mit einem Lichtkegel ausgerüstet,
der eine Blendung entgegenkommender Verkehrsteilnehmer
ausschließt, sondern gibt rundum das gleiche Licht ab. Das ist
im Straßenverkehr nicht erlaubt.

Könntest Du Deine Meinung bitte mit einer aussagekräftigen
Quelle belegen?

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__66a.html

Ziffer 6, zweiter Satz gilt für Fahrräder, auch wenn es unter http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html nicht mehr ausdrücklich erwähnt ist.

Meines Wissens ist bei der Fahrradbeleuchtung
nur die Leistung vorgeschrieben, so dass bei einem Rennrad mit
Gewicht unter 11kg zumindest für vorne nichts gegen die
Verwendung einer Taschenlampe spricht. Im Übrigen kann man
auch eine Taschenlampe fokussieren.

Du hast zwar recht, dass im § für die Fahrradbeleuchtung von Blendung nichts mehr steht, aber Du kannst Dich auch darauf verlassen, dass eine Beleuchtung mit symmetrischem Lichtkegel nie die Zulassung des Lichttechnischen Instituts Karlsruhe erhalten würde. Insofern hätte ich auch schreiben können, dass die Taschenlampe jene Zulassung nicht hat.

Gruß, Karin

1 Like

Alles klar, danke für die Aufklärung.

V.

Hallo, Nick

Klar, ein Polizist wird wahrscheinlich alles da oben nicht
lustig finden, aber fünf Kilometer das Fahrrad schieben ist
auch nicht lustig. Also, wie komme ich mit einem kaputten
Licht möglichst vorschriftsmäßig heim?

ich würde den Focus auf’s „Heimkommen wollen“ richten.

Auf einen Verkehrsteilnehmer, den man nicht sehen kann, wird wohl niemand Rücksicht nehmen können.

Gruß
karin