Licht im Bad geht nur

Gute Moooorgen!

Mensch, ist das toll, dass man hier immer so fachliche Antworten bekommt auf Fragen, die schon seit langer Zeit ungelöst in einem schlummern.
Hier in meiner Neubauwohnung haben die Elektriker damals was falsch gemacht! Das Licht im Bad kann ich nur über das Ein- und Ausschalten der Sicherung im Stromkasten betätigen. Über den Lichtschalter tut sich nix. Wie kann das sein? Wurde ein Stromkreis falsch gelegt?

Wichtige Frage: Müsste zur Behebung dieses Problems die gesamte Decke wieder aufgerissen werden, um Kabel zu überprüfen? Oder kann das anders gelöst werden?

Liebe Grüße,
S.

Hier in meiner Neubauwohnung haben die Elektriker damals was
falsch gemacht! Das Licht im Bad kann ich nur über das Ein-
und Ausschalten der Sicherung im Stromkasten betätigen.

Muß die Sicherung also eingeschaltet sein??? Verblüffend! Aber, das ist normal: Erst die Sicherung, dann der Schalter.

Oder hast Du das Problem falsch beschrieben?

mfgConrad

Hallo,

Hier in meiner Neubauwohnung haben die Elektriker damals was
falsch gemacht! Das Licht im Bad kann ich nur über das Ein-
und Ausschalten der Sicherung im Stromkasten betätigen. Über
den Lichtschalter tut sich nix. Wie kann das sein? Wurde ein
Stromkreis falsch gelegt?

Frage, funktioniert das in beiden SChalterstellungen?

Wichtige Frage: Müsste zur Behebung dieses Problems die
gesamte Decke wieder aufgerissen werden, um Kabel zu
überprüfen? Oder kann das anders gelöst werden?

Also ein vernünftiger Elektriker wird die Leitung durch messen und den SChalter auf Funktion überprüfen. Wenn die Leitung defekt wäre müsste eine neue gelegt werden. Wenn nur der SChalter defekt ist wird dieser ausgetauscht. Ich glaube eiegntlich nicht das die Leitung defekt ist, da sonst entweder nie Strom fliesst oder aber die Sicherung beim EInlegen auslösen würde.

mfg
Bert

Hier in meiner Neubauwohnung haben die Elektriker damals was
falsch gemacht!

Nicht zwingend, ein Defekt kann ja auch erst eingetreten sein nachdem diese wieder weg waren.

Das Licht im Bad kann ich nur über das Ein-
und Ausschalten der Sicherung im Stromkasten betätigen. Über
den Lichtschalter tut sich nix. Wie kann das sein? Wurde ein
Stromkreis falsch gelegt?

Evtl. sind die Schaltkontakte im Schalter durch einen großen Stromfluß festgeklebt (Billigschalter?). Dann müßte der Schalter getauscht werden. Ein Elektriker macht Dir sowas ganz schnell.

Wichtige Frage: Müsste zur Behebung dieses Problems die
gesamte Decke wieder aufgerissen werden, um Kabel zu
überprüfen? Oder kann das anders gelöst werden?

Nein, da die Lampe ja grundsätzlich funktioniert scheint es ja am Schalter zu liegen und die Leitung generell in Ordnung zu sein.

Hallo,

den Lichtschalter tut sich nix. Wie kann das sein? Wurde ein
Stromkreis falsch gelegt?

Kann schon sein. Dann sollte der Elektriker aber überlegen seinen Meisterbrief zurückzugeben.
Ich habe mal in einer Wohnung gewohnt, in der außen ein Schalter für die Steckdose war. Später habe ich erfahren, daß da in den anderen Wohnungen des Hauses das Licht des Spiegelschranks dran war. Ob da ein Elektriker oder ein Vormieter gepfuscht hat, lies sich aber nicht mehr feststellen.

Cu Rene

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Sorry, dass ich das nicht genauer beschrieben hab… typisch Frau *grins.

also: der Schalter funktioniert gar NICHT. Wenn die Sicherung drin ist brennt das Licht dauerhaft und ich kann es nicht ausschalten. Um es auszuschalten muss ich dir Sicherung wieder rausnehmen.

Ich bete nur, dass die mir nicht die ganze Decke aufreißen müssen, um das zu beheben.

LG,
Sabrina

Hallo,

Ich bete nur, dass die mir nicht die ganze Decke aufreißen
müssen, um das zu beheben.

das ist in keinem Fall notwendig. Da wird schlicht der Elektriker den Schalter falsch angeschlossen oder einen defekten Schalter erwischt haben. Also den Elektriker herzitieren und reparieren lassen (er ist für den Fehler verantwortlich und infolgedessen Gewährleistungspflichtig - das sollte Dich keinen Cent kosten). Wobei die Reparatur darin besteht, den Schalter auszubauen und entweder einen Draht umzustecken oder einen neuen Schalter einzubauen. Dauert etwa 10Minuten.
Ruf also den Elektriker an, der das gemacht hat. Wenn Du den nicht kennst, den Architekten oder die Baufirma, die das Haus gebaut hat. Auf keinen Fall einen anderen Elektriker selber beauftragen - dann zahlst Du auch selber (ca. 70€).
Gruß
loderunner

Hallo Sabrina,
wo ist denn deine Lichtquelle an der Decke oder im Spiegelschrank?
Oft ist es so, dass das Licht an der Decke über den Schalter geht und das Licht im Spiegelschrank über den Schalter am Spiegel? Könnte das bei dir so sein? Denn dann hasst du Dauerstrom.

den Lichtschalter tut sich nix. Wie kann das sein? Wurde ein
Stromkreis falsch gelegt?

Ich habe mal in einer Wohnung gewohnt, in der außen ein
Schalter für die Steckdose war. Später habe ich erfahren, daß
da in den anderen Wohnungen des Hauses das Licht des
Spiegelschranks dran war. Ob da ein Elektriker oder ein
Vormieter gepfuscht hat, lies sich aber nicht mehr
feststellen.

Hi Rene,
sicher ein Altbau, da kann alles vorkommen. Im Neubau undenkbar ähem unüblich.

Zur Anfrage,
a-- entweder fließt der Schaltstrom für das Licht gar nicht über den Schalter,
b-- der Schalter „steht“, warum auch immer, auf Dauerdurchlass oder ist innerhalb der Schalterdose überbrückt.

Durch Ausbau des Schalters ist das in Minuten geklärt was vorliegt. Sicherungen raus, Schalter ausbauen usw. Sollte jmd. machen der sich auskennt.

Im Fall b ist das schnell gelöst, ggfs. ist ein neuer Schalter nötig.

Fall a ist der worst case. Neue Kabelverlegung ist nötig oder aber drahtlos, also Sender anstelle des Schalters und Empfänger an die Lichtquelle.

Gruß
Reinhard

Hallo,

das ist in keinem Fall notwendig.

naja, wenn der Schalter funktionslos - weil gar nicht angeschlossen - ist, ist das schon denkbar.

Gruß,
Christian

Hallo,

naja, wenn der Schalter funktionslos - weil gar nicht
angeschlossen - ist, ist das schon denkbar.

Du hast recht, an den Fall habe ich wegen Unwahrscheinlichkeit nich gedacht.
Zum Glück besteht aber auch hier (erst recht) Gewährleistungspflicht für den Elektriker, der das verbrochen hat. Incl. der Folgeschäden, wenn tatsächlich irgendwas größeres aufgerissen werden muss.
Gruß
loderunner

Zum Glück besteht aber auch hier (erst recht)
Gewährleistungspflicht für den Elektriker, der das verbrochen
hat. Incl. der Folgeschäden, wenn tatsächlich irgendwas
größeres aufgerissen werden muss.

Da Du hier immer von Gewährleistung sprichst, wie alt ist denn diese „Neubauwohnung“ eigentlich? Hat der Schalter schon einmal funktioniert seit er eingebaut ist? Hat diesen Schalter überhaupt ein Elektriker installiert?

Das stellst Du hier immer so als gegeben hin, obwohl das dem Ursprungsposting ja überhaupt nicht zu entnehmen war. Wenn der Schalter beim Einbau funktioniert hat, hat sich das mit der Gewährleistung ja schonmal erledigt wenn der Billig-Schalter inzwischen verklebte Kontakte hat.

Hallo,

naja, wenn der Schalter funktionslos - weil gar nicht
angeschlossen - ist, ist das schon denkbar.

Du hast recht, an den Fall habe ich wegen Unwahrscheinlichkeit
nich gedacht.

der kleine Plauderexkurs sei mir erlaubt: Nach einem guten Jahr in meiner (Neubau)Wohnung fand ich durch Zufall auf Hüfthöhe eine hohle Stelle unter der Tapete, die seltsamerweise in etwa die Größe eines Lichtschalters hatte. Der vom Verkäufer beauftragte Elektriker stach zielstrebig zwei Finger durch die Tapete und verkabelte in der Folge einen zusätzlichen Taster.

Und dann war da noch die Doppelsteckdose, bei der die rechte nicht funktionierte. Im Nachhinein stelle sicher heraus, daß die Dose in doppelter Hinsicht falsch angeschlossen war: Die rechte Dose hatte man vergessen anzuschließen, aber eigentlich war die rechte Dose die mittlere, weil da eigentlich eine Dreifachsteckdose hingehört hätte.

Und dann waren da noch die Geschichten mit den Telephondosen, aber die erzähle ich ein anderes mal.

Gruß,
Christian

Hi!!!

Um eure Fragen nach und nach zu beantworten:

1.) Die Wohnung ist nun 1,5 Jahre „alt“. Die Bauarbeiten waren erst kurz vor meinem Einzug bzw. während meines Einzugs vollendet.

2.) Ich weiß, dass es eine ElektroFirma war, weiß nicht, ob ich deren Namen hier nennen darf.

3.) Nein, der Schalter hat von Anfang an NICHT funktioniert.

4.) Es ist eine Lampe, die nicht in der Decke, sondern von der Seite (über dem Spiegel) angebracht ist. Vielleicht ist sie ja für einen Spiegelschrank gedacht, ABER: dann hätte ich kein anderes Licht im Bad außer dem Spiegelschranklicht. Das kann doch kaum sein. An der Decke sind zumindest keine Kabel für eine Lampe. Im Schlafzimmer habe ich auch „nur“ Lampenkabel an den Seitenwänden; diese kann ich aber normal über den Lichtschalter betätigen.

Liebe Grüße und vielen Dank!
Sabrina

Hallo Sabrina

Du hast Dauerspannung auf dem Lampendraht.
Dies ist möglich, wenn ein Verdrahtungsfehler in der Abzweigdose, ggf. hinter dem Schalter vorliegt; wenn sich beim Schalter Phase und Lampendraht unter einer Klemme befinden.
Solltest du in der Bekanntschaft einen Hobbystromer ausfindig machen können, wird es für ihn ein Klacks sein; ansonsten ist die Hausverwaltung zu benachrichtigen.
Hättest du ein pic in der Vika liesse ich mich eventuell zur Soforthilfe hinreißen. … Boah, war der übel :wink:

Gruß,
B.

Hi,

laß den Elektriker kommen, der das verbockt hat.
Also entweder Du oder dein Vermieter sollten die ausführende Firma verständigen.
Wenn die Wohnung so „jung“ ist, ist das Sachmangelhaftung.
Gruß
Chris

Ich danke euch vielmals. Dann werde ich mal am Montag direkt bei der zuständigen Firma anrufen, denn leider kenne ich niemanden, der das drauf hätte.
´*grins… und das mit dem Foto in der Vika sollte ich mir nochmal überlegen. Ob das eher anziehend oder abschreckend wäre…*gggggg… aber macht man denn Dinge nur für Gegenleistungen? *tz,tz,tz…

Liebe Grüße…:wink:

-)))))

Hi!!!

Um eure Fragen nach und nach zu beantworten:

Ah, jetzt kommt Licht ins Dunkel :smile:

1.) Die Wohnung ist nun 1,5 Jahre „alt“. Die Bauarbeiten waren
erst kurz vor meinem Einzug bzw. während meines Einzugs
vollendet.

2.) Ich weiß, dass es eine ElektroFirma war, weiß nicht, ob
ich deren Namen hier nennen darf.

3.) Nein, der Schalter hat von Anfang an NICHT funktioniert.

Nach den Punkten 1-3 kommt dann tatsächlich Gewährleistung in betracht.

4.) Es ist eine Lampe, die nicht in der Decke, sondern von der
Seite (über dem Spiegel) angebracht ist. Vielleicht ist sie ja
für einen Spiegelschrank gedacht, ABER: dann hätte ich kein
anderes Licht im Bad außer dem Spiegelschranklicht.

Wäre nur Pech wenn die Leitung tatsächlich nur Dauerstrom für einen vermeintlichen Spiegelschrank liefern würde und der Elektriker Dir erklärt, dass der Schalter für eine andere Leitung gehört, die Du bislang übersehen hast.

Das kann
doch kaum sein. An der Decke sind zumindest keine Kabel für
eine Lampe.

Ziemlich ungewöhnlich eigentlich.

Im Schlafzimmer habe ich auch „nur“ Lampenkabel an
den Seitenwänden; diese kann ich aber normal über den
Lichtschalter betätigen.

Mein Güte, wer hat denn das geplant? Kann mich nicht erinnern schonmal in so einem Haus gewesen zu sein, dass noch dazu ein Neubau gewesen wäre.

Moin,

es kann aber auch ganz anders sein.

Ich habe Kabel in den Wänden, die unter Dauerstrom stehen, weil da Verbraucher mit eigenem Schalter vorgesehen sind, wie Spiegelschrank im Bad.
Alsdann habe ich schaltbare Steckdosen, die sich natürlich nicht gleich so zeigen, wenn kein Verbraucher angeschlossen ist. Z.B Lichtleisten mit Halogen in der Küche, wo die Transformatoren über die Steckdose geschaltet werden.

Dann ist alles so gewollt, aber nicht vom Vermieter erklärt worden.

Wolfgang