Lichtbelästigung

Muß ich Lichteinfall vom Nachbarn in meinem Schlafzimmer dulden oder wie kann ich mich dagagen verwahren? Hintergrund: der Nachbar hat auf seinem Grundstück Außenbeleuchtungen nachts eingeschaltet die so hell sind, daß ich im Schlafzimmer Zeitung lesen könnte.

Muß ich Lichteinfall vom Nachbarn in meinem Schlafzimmer
dulden oder wie kann ich mich dagagen verwahren? Hintergrund:
der Nachbar hat auf seinem Grundstück Außenbeleuchtungen
nachts eingeschaltet die so hell sind, daß ich im Schlafzimmer
Zeitung lesen könnte.

Im Normalfall ist Licht keine schädliche ode negative Immision., sondern im Gegenteil ein Schutzgut des Baurechts und des Wohnungswesens. Gibt es zu wenig Licht, kann die Baugenehmigung versagt werden.
Das Lichtbedürfnis des N muss im Thema Grenzabstand ber+cksichtigt werden.

Als schädliche oder zumind. störende Einwirkung kann man es nachts durchaus empfinden. Hier gilt gem. § 902 ff BGB die sog. Adäquanz. also die Frage, ob es ortsüblich ist und auch von anderen zu praktiziert wird.

Nun haben KOmmunen oftmals das Bedürfnis, sich städtisch zu zeigen und verschwenden Nachstrom auf allerlei Straßen. Das ist der selbstgewählte Zuschnitt der Gemeinde, das Outfit gewissermaßen, und man muss ja nicht dorthin zuziehen.

Ob ein Privatmann auch ein solches Recht zum eigenen Zuschnitt hat, hängt wohl davon ab, ob es irgendeinen sinnvollen Hintergrund gibt, bspw Park und Fußwegen, wo die Leute eben auch privat gehen, oder besonders reichte Leute, die die Mauern beleuchten gegen Einbrecher. Das wäre ok.

Alles andere, insbesondere absichtliche Störung oder Unsinn, könnte man am Amtsgericht mit Unterlassung begegnen, aber einfach vorhermal bei der Gemeinde beschweren, wenn private HInweise nichts nutzen.

tschüss

Wer weiss was Empfänger

HINWEIS:

Diese kostenfreie Beratung begründet keine Belastbarkeit. Eine solche entsteht beim Abschluss eines Anwaltsvertrags, bei welchem Gebühren entstehen nach Vereinbarung.

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MARTIN D WOHLGEMUTH
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