Lichtbild oder Lichtbildwerk ?

Hallo zusammen,

ich arbeite an einem Buch über die Saab Scandia, die in den 50er Jahren bei Saab in Schweden und Fokker in Holland gefertigt wurde. Aus zwei Quellen habe ich Bilder erhalten, welche die Produktion der Flugzeuge bei Fokker zeigen.
Die Fotos müssen vor 1955 entstanden sein, da nach 1954 keine solchen Flugzeuge mehr bei Fokker gebaut wurden.
Es handelt sich um S/W-Fotos, welche die Montage, Bau und Transport der Flugzeuge zeigen. Wahrscheinlich sind es Fotos, die an die Presse weitergegeben wurden.
Jetzt meine Frage: Handelt es sich um ein Lichtbild oder Lichtbildwerk ? 50 oder 70 Jahre Schutzfrist ?

Naja… die Grenzen sind fliessend bis nicht vorhanden!

„eine eigenschöpferische Prägung und Gestaltung aufwiesen. Bei einem Gesamtvergleich mit den vorbestehenden Gestaltungen müßten sich schöpferische Eigentümlichkeiten ergeben, die über das Handwerksmäßige und Durchschnittliche deutlich hinausragten.“

Entsprechend müsste man das Foto als „Kunsterwerk“ erkennen können. Wenn dem nicht so ist, ists wohl eher als Lichtbild einzustufen.

Jetzt meine Frage: Handelt es sich um ein Lichtbild oder
Lichtbildwerk ? 50 oder 70 Jahre Schutzfrist ?

Nicht mein Revier, tout ma lade (wie man hier in Österreich sagt). Ich habe allenfalls mit literarischen Werken zu tun (und davon begrenzte Ahnung).

Viel Glück damit!
Wr

Der Unterschied ist ja lediglich nur, ob es einen künstlerisch- kreativen Inhalt hat oder nicht.

Aber ich kann mir denken, worauf sie hinauswollen -

§ 72 UrhG

(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre
nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine
erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt
ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach
der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser
Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich
wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu
berechnen.

Ich gehe davon aus (ohne die Bilder gesehen zu haben), dass sie unter Puplic Domain stehen und sie diese verwenden dürfen

Das sollte anhand des Bildes zu Beurteilen sein.

Hier ein Link zur Differenzierung.

http://wiki-de.genealogy.net/GenWiki:Urheberrechte_b…

Gruß
Formator

Hallo!

Es handelt sich um S/W-Fotos, welche die Montage, Bau und Transport der Flugzeuge zeigen. Wahrscheinlich sind es Fotos, die an die Presse weitergegeben wurden.
Jetzt meine Frage: Handelt es sich um ein Lichtbild oder Lichtbildwerk ? 50 oder 70 Jahre Schutzfrist ?

IANAL, aber letztlich ist sowas immer eine Einzelfallentscheidung. Ohne die Bilder gesehen zu haben, wird dir das vermutlich niemand bestimmt sagen können.

Bei speziell für die Presse bestimmten Bildern würde ich aber schon Lichtbildwerken vermuten.

Ein paar nützliche Links:

Gruß, Jan.

PS: Du plenkst — https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Plenk.

Ich grüße Sie,
verzeihen Sir mir die verspätete Antwort; aber ich konnte Ihre Frage nicht beantworten und ich habe gehofft, dass ich Zeit haben werde, um in der Bibl nach zuschauen, aber ich kam nicht dazu. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Mich würde jedoch die Antowrt interessieren, falls Sie diese inzwischen erfahren haben.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

E.