hallo
Person A fuhr auf eine Ausfahrt einer Schnellstrasse mit angemessenem tempo raus.
Hinter ihm kam ein BMW der dicht auffuhr und lichthupe gab aber weiter nichts machte. Am Ortseingang kam der BMW hinterher und gab wieder lichthupe und bog recht ab.
Person A fuhr ihm nun hinterher und als beide vor dem Haus des BMW fahrers standen fragte Person A „was das soll“ und der BMW schnell in die garage fuhr und seiner frau sagte das sie das garagentor schliessen sollte und daraufhin Person A wieder weggefahren ist.
Nun stellt sich Person A die frage ob der BMW fahrer ihn anzeigen könnte weil er bis zum seinem Haus gekommen ist und nicht weiter gesagt hat wie „was soll das?“ so als Belästigung oder Androhung.
Kann er ihn nun anzeigen?? wie stehen die chancen??
Person A kann ihn auch wegen Nötigung anzeigen oder??
für antworten wär ich sehr sehr dankbar
Also, ganz ruhig…keine Panik…NEIN!!! Wiso auch sollte der BMW - Fahrer eine Anzeige machen. Es ist nicht verboten den gleichen Weg zu haben und ein Gespräch zu führen. Schließlich lauert A dem BMW ja nicht auf oder fährt nun öfters die Adresse des BMW - Fahrers an um diesen zu Bedrohen. Nein, kein Staatsanwalt würde hier überhaupt daran denken Klage zu erheben.
Nun ja, Nötigung kann man natürlich zur Anzeige bringen. Allerdings setzt das voraus, dass sich auch jemand genötigt gefühlt hat. Ausserdem ist es schwer es dem BMW - Fahrer nachzuweisen wenn man keine Zeugen sonst hat. Dann steht Aussage gegen Aussage und das führt in der Regel zur Einstellung. Schließlich kann man dem BMW seine Schuld nicht beweisen.
Lichthupe muss aber nicht immer gleich Nötigung sein. Wenn auf der Autobahn ein Fahrzeug sehr schnell fahren will und dies auch darf (unbegrenzt), darf er durch aus aus der Ferne schon einem Fahrzeug auf der linken Spur Lichthupe geben um zu sagen: „Achtung, ich komme!“ Dicht auffahren ist natürlich hier nicht mit in begriffen. Lichthupe kann auch bedeuten, dass etwas am eigenen Fahrzeug nicht stimmt. Licht vielleicht kapput oder Nummernschild ist lose oder „Vorsicht Blitzer“.
danke
starke Zweifel
Hallo!
Lichthupe muss aber nicht immer gleich Nötigung sein. Wenn auf
der Autobahn ein Fahrzeug sehr schnell fahren will und dies
auch darf (unbegrenzt), darf er durch aus aus der Ferne schon
einem Fahrzeug auf der linken Spur Lichthupe geben um zu
sagen: „Achtung, ich komme!“
Ja, das stimmt. Dies ist aber unabhaengig von der zulaessigen Hoechstgeschwindigkeit.
Lichthupe kann auch bedeuten,
dass etwas am eigenen Fahrzeug nicht stimmt.
Ich weiss nicht, ob das Verkehrsrechtlich direkt zulaessig ist, aber es wird es auf jedenfall durch den rechtfertigenden Notstand:
Wenn meine Bremsen kaputt sind oder ich andere Verkehrsteilnehmer ueber eine sonstige Gefahr aufmerksam machen muss, dann kann ich dazu alles Verhaeltnismaessige, zB auch die Lichthupe, einsetzen.
Licht vielleicht kapput
Dies koennte in bestimmten Faellen zutreffen.
oder Nummernschild ist lose
Wieso sollte man denn jemand anderen anzeigen, dass sein Nummernschild lose ist?
oder „Vorsicht Blitzer“.
An der Zulaessigkeit zu diesem Zwecke habe ich starke Zweifel.
Gruss
Paul
oder Nummernschild ist lose
Wieso sollte man denn jemand anderen anzeigen, dass sein
Nummernschild lose ist?
Weil ein wegfliegendes Nummernschild eine Gefahr für den nachfolgenden Verkehr bedeuten würde?
Hi
Lichthupe muss aber nicht immer gleich Nötigung sein. Wenn auf
der Autobahn ein Fahrzeug sehr schnell fahren will und dies
auch darf (unbegrenzt), darf er durch aus aus der Ferne schon
einem Fahrzeug auf der linken Spur Lichthupe geben um zu
sagen: „Achtung, ich komme!“Ja, das stimmt. Dies ist aber unabhaengig von der zulaessigen
Hoechstgeschwindigkeit.
Seit ihr euch da ganz sicher?!? Ich bin/war mir eigentlich ziemlich sicher das man dies nicht darf!?! Dazu kommt ja noch die Frage, welche Entfernung dann „aus der Ferne“ definiert?
Gruß
Patrick
Hallo,
ich kenne (in D) auch nur zwei legale Nutzungszwecke für die Lichthupe.
- um außerhalb geschlossener Ortschaften das Überholen anukündigen (§5 Abs.5 StVO)
und 2. um auf eine Gefährdung hinzuweisen.
Denn vorliegenden Fall würde ich als 1. einstufen, was man aber nicht schon ewig vorher anzukündigen braucht. Vor allem nicht, wenn man auf der Autobahn schon auf der linken Spur ist, weil man da sowieso nicht (länger) fahren darf, wenn man nicht schon bei einem Überholvorgang ist.
Cu Rene
Warum anzeigen, dass Nummernschild lose?
> Weil, wenn es dann abfällt eine Gefahr auf der Fahrbahn für Verkehrsteilnehmer (Zweiräder) darstellt.
Lichthupe wegen Blitzer?
> Rechtlich muss man das wohl nicht bewerten. Aber mir ist nur aufgefallen, dass dies einige Autofahrer machen.
Hallo Rene,
Hallo,
ich kenne (in D) auch nur zwei legale Nutzungszwecke für die
Lichthupe.
- um außerhalb geschlossener Ortschaften das Überholen
anukündigen (§5 Abs.5 StVO)
Wieder was gelernt! =) Ich kannte bisher nur Schallzeichen (Hupen) als erlaubt. Das man auch Lichtzeichen geben darf wusste ich nicht.
Cu Rene
Gruss
Patrick
munter weiterfahren
Hallo!
Weil ein wegfliegendes Nummernschild eine Gefahr für den
nachfolgenden Verkehr bedeuten würde?
Und deswegen muss ich jedem entgegenkommendem Auto das anzeigen? Die naheliegenste Reaktion, wenn ich soetwas weiss, ist doch anzuhalten. und nicht munter weiterfahren und die Gefahr anzeigen.
Und wie soll ich eigentlich den nachfolgenden Verkehr mit der Lichthupe warnen?
Gruss
Paul