Lichthupe beim Überholen?

Hallo,
eben im Fernsehen geschaut: Da sagte einer, das, wenn er jemanden auf der Autobahn (beide links) überholen will, macht er kurz Lichthupe, das wäre ja erlaubt. Ich weiß zwar, das man das machen kann, wenn man z.B. auf der Landstrasse, jemanden überholen wird, das so ankündigen darf, meinetwegen auch auf der Autobahn (beide rechts oder mitte). Aber wenn beide links sind, was ist das dann?

Gruß
Rainer

das kann man machen , wenns ausserorts ist. strafbar wirds erst, wenn zu dicht aufgefahren wird. dann wird es als nötigung angesehen.

hauptmann

Hallo!

Man darf ausserhalb sogar hupen um eine Überholabsicht anzuzeigen.Wird aber sofort als Beleidigung empfunden.

Grüße

Hallo

Man darf ausserhalb sogar hupen um eine Überholabsicht
anzuzeigen.Wird aber sofort als Beleidigung empfunden.

Aber nur von Leuten, die Hupen selber in beleidigender Absicht verwenden statt dazu, weshalb man sie in Autos einbaut, nämlich zum Warnen. Manchmal sagt die Meinung, die jemand zur Handlung eines anderen hat, nämlich mehr über den Meinungsäußerer selbst aus als über das Objekt seiner Meinung.

Gruß
smalbop

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Moin,

Man darf ausserhalb sogar hupen um eine Überholabsicht
anzuzeigen.Wird aber sofort als Beleidigung empfunden.

Womit wir dabei wären, dass oft Dinge anders empfunden werden, als es gesetzlich geregelt ist.

Die Lichthupe ist ja auch als WARNsignal gedacht. Fährt man an einer Kreuzung geradeaus und gegenüber will jemand über die eigene Fahrbahn abbiegen, nutzt man die Lichthupe i.A. dazu, ihm zu signalisieren, dass er fahren darf. Das passt aber nicht zur Definition eines WARNsignals, damit würde man ihn ja davor WARNen, zu fahren, damit nichts passiert.

Grüße,
-Efchen

Hallo,
da es keinen „linkeren“ Fahrstreifen gibt, gibt es da kein Überholen (§5 StVO - „es ist links zu überholen“) und damit kann man das damit auch nicht anzeigen wollen.
Bleibt also imo bestenfalls eine unerlaubte Nutzung der Lichthupe, schlimmstenfalls Nötigung.

Cu Rene

Hallo,
eben im Fernsehen geschaut: Da sagte einer, das, wenn er
jemanden auf der Autobahn (beide links) überholen will, macht
er kurz Lichthupe, das wäre ja erlaubt.

Licht- und Schallzeichen dürfen gemacht werden, um außerhalb geschlossener Ortschaften das Überholen anzukündigen.
(§5 Abs.5 StVO).

Da steht aber NICHT, dass man damit den Wunsch bekunden darf, Überholen zu wollen.

Also:
Ich fahre auf der B7, vor mir ein Trecker. Endlich kann und darf ich überholen. Nun einmal Lichthupe (warum eigentlich? aber egal, ist ja erlaubt) und vorbeiziehen.

Fahre ich aber auf der 2spurigen Autobahn links und KANN gar nicht überholen, weil vor mir jemand die linke Spur blockiert (ob nun gerechtfertigt oder weil er pennt), dann kann ich das Überholen nicht ankündigen, eben weil das Überholen von mir ja noch gar nicht eingeleitet werden kann.

Anzukündigen wäre dagegen der Wunsch, dass mir die Spur frei gemacht werden soll. Dazu finde ich aber nicht das Recht, diesen frommen Wunsch durch Lichthupe verkündigen zu dürfen.

Aber ich bin kein Anwalt, somit ist meine Auslegung der StVO als „ich darf mit der Lichthupe nur anzeigen, DASS ich JETZT überhole“ mit Vorsicht zu genießen!

Hallo,

Da steht aber NICHT, dass man damit den Wunsch bekunden darf,
Überholen zu wollen.

da sind wir ja schon mindestens zwei, die das so sehen würden.

Cu Rene,
IANAL

Die Lichthupe ist ja auch als WARNsignal gedacht. Fährt man an
einer Kreuzung geradeaus und gegenüber will jemand über die
eigene Fahrbahn abbiegen, nutzt man die Lichthupe i.A. dazu,
ihm zu signalisieren, dass er fahren darf. :

genau deswegen soll man ja auch 2 unterschiedliche signalarten verwenden ( lichthupe und handzeichen ) zum beispiel.

starke bodenwellen ( ein bahnübergang) kann aber auch von vorn als lichthupe angesehen werden obwohl es aber keine war.

wenn ich das überholen mit schall und rauchzeuchen :smile: ankündige, dann gebe ich den vorrausfahrenden fahrzeugführer die information, dass ich jetzt überholen möchte. so kann zum beispiel ein traktor oder lkw etwas weiter nach rechts fahren, um so das überholen zu ermöglichen.

hauptmannfuchs