Hallo, wir sind seit 3 Jahren Wohnungseigentümer und hatten bisher keine größeren Probleme mit unserer Wohnung. Nun aber haben wir ein größeres Problem:
In 2 Zimmern (Bad und Schlafzimmer) unserer Wohnung (DG) haben wir jeweils 1 Oberlicht (Lichtkuppel). Diese sind allerdings so schlecht isoliert (nach Auskunft eines Energieberaters), dass sich in den Lichtkuppeln Kondenswasser sammelt, welches dann die Wand bzw. Decken hinunter läuft. Im Schlafzimmer haben wir gerade neues Parkett gelegt und nun natürlich Angst vor Wasserflecken. Im Badezimmer ist die Wand um diese Lichtkuppel so feucht, dass sich nun schon Schimmel bildet. Wir lüften und lüften aber nichts hilft. Der Energieberater sagte uns, dass diese Oberlichter sehr schlecht isoliert sind, und es es 2 Maßnahmen gibt: Entweder die Lichtkuppeln auf dem Dach sehr gut isolieren (dann wird die Kondenswasserbildung weniger, geht aber nicht ganz weg) oder für ca. 3.000 € pro Lichtkuppel neue (besser isolierte) Oberlichter einbauen. Unsere Frage: Wer trägt die Kosten? Wir sind der Meinung dass es sich hierbei um Gemeinschaftseigentum handelt (es gibt keine Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung die diesen Aspekt regelt) unsere Hausverwaltung hat mal auf telefonische Nachfrage geantwortet, dass es sich hierbei um Sondereigentum handeln würde.
Wenn wir der Meinung sind, dass es sich um Gemeinschaftseigentum handelt, wie gehts dann weiter? Welche Schritte müssen wir unternehmen? Hausverwaltung zur Beseitigung auffordern???
Besonders bedenklich ist die Gesundheitsgefährung durch die Schimmelpilzbildung - daher wollen wir nun eine zügige Lösung anstreben? Wer hat Erfahrung mit solchen Problemen? Danke.