Hallo,
dürfte man theoretisch das Glasbausteinfenster bei einem auf der Grundstücksgrenze gebauten Haus zustellen oder müsste man Abstand halten?
VG
Mela
Hallo,
dürfte man theoretisch das Glasbausteinfenster bei einem auf der Grundstücksgrenze gebauten Haus zustellen oder müsste man Abstand halten?
VG
Mela
Hallo!
„Eigentlich“ darf da gar kein solcher Lichteintritt sein. Die Grenzmauer muss feuerbeständig sein. Das sind Glasbausteine nicht.
Und deshalb stellt sich das Problem meiner Ansicht nach nicht. Der Nachbar dürfte ja an die Grenzwand direkt anbauen. Und eben weil er das kann, darf in der Grenzwand keine Öffnung sein.
MfG
duck313
Hallo Mela321,
auf der sicheren Seite bezüglich Antwort ist, wer bei der entsprechenden Bauabteilung nachfragt.
Möglicherweise gibt es ein Servitutsrecht oder der Nachbar konnte davon ausgehen, dass das Nachbargrundstück gar nicht verbaut werden durfte, es also bei seinem Hausbau nicht als Baugrund gewidmet war.
Gruß
dafy
Ein Begriff aus dem Österreichischen Recht.
Aber auch dort kann das nicht ohne Kenntnis und wichtiger, ohne Zustimmung des Nachbarn geschehen.
Also, es muss formell und rechtsverbindlich zugestimmt worden sein, es darf in der Grenzwand ein Fenster/feste Lichtöffnung eingebaut werden.
Wenn ja, dann verzichtet nämlich der Nachbar auf sein Recht selbst an die Grenze zu bauen. Er muss das an sich unzulässige Fenster weiterhin dulden und ist in seinen Baurechten eingeschränkt.
Und weil das so kompliziert ist, kann es nicht unbemerkt so geschehen.
Österreichisches Recht ist - man würde es nicht für möglich halten - tatsächlich Recht! Und ein Servitut ist sogar im Grundbuch (wohl auch nur in Österreich???) festgeschrieben, also von den Nachbarn abgesegnet.
Nochmals: Wie war die Ausgangslage, als das Haus gebaut wurde? Wie, wenn es damals keinen Baugrund in unmittelbarer Nähe gegeben hat?
Gruß
dafy
Hallo,
„vielleicht“ gibt es da irgendeine Baulast, die „vergessen wurde“. Wir wissen auch nicht, wie das „Fenster“ entstanden ist.
Ohne Ortskenntnis und Recherche ist da keine Antwort zu geben.
Gruß
Jörg Zabel
Nun die Frage ist, warum hat der Nachbar in einer Grenzwand Fenster. dies ist keine Seltenheit und ist zum Teil auch erlaubt, wenn das Nachbargrundstück zugestimmt hat. Diese Bauwich steht entweder im Baulastenverzeichnis oder im Grundbuch als last im Dienenden Grundbuch / Baulastenverzeichnis. Die eingetragenen Abstandflächen sind dann bei Baulicher Nutzung einzuhalten.
Hallo,
es gibt Gemeinden, wo jeder Bauherr immer an die nächste
Grundstücksgrenze bauen MUSS, nicht aber an den Nachbar ran, d.h. dass also keine
Doppelhäuser dort entstehen, sondern dass jeder sein eigenes freistehendes Haus
hat (auf diese Weise gibt es auch weniger schlecht nutzbare Restflächen, die
entstehen, wenn jeder die Abstandsflächen zu beiden Nachbarn einhalten müsste.)
Und da könnte ein Fenster durchaus im Sinne der Behörde sein.
Gruß
ER