sollten Schäden an einem Lichtschacht zum Souterrain auftreten wie Abplättern des Verputzes durch Wassereinwirkung (Regen etc.) an der Mauer des Lichtschachtes, wer müßte zahlen, die WEG oder der Eigentümer der Wohung?
Danke für kompetente Hilfe!
Hallo,
zur Ergänzung:
Der Putz an den Wänden des Lichtschschtes zum Hobbyraum bröselt ab, teilweise nahe zum Fenster des Hoyybraumes, so daß befürchtet wird, daß Feuchtigkeit in den Hobbyraum über die beschädigten Stellen eintritt. Es muß wohl der Schacht saniert werden, da er ja permanent Regen, Schnee etc. ausgesetzt ist. Deshalb die Frage: Wer muß für die Sanierungskosten aufkommen. In der Teilungserklärung geht da nichts hervor.
Danke & Gruß