Lichtschalter defekt

Hallo,

wenn in einer Mietwohnung der Lichtschalter defekt ist:

Ist das Mieter- oder Vermietersache, den auszuwechseln?

Gruß
Peter

Hi Peter,

wenn in einer Mietwohnung der Lichtschalter defekt ist:
Ist das Mieter- oder Vermietersache, den auszuwechseln?

Bis Du den Vermieter informiert hast, hast Du doch schon längst diesen Schalter für € 3,50 ausgewechselt. Und wenn Du noch den Aufwand rechnest, deshalb hier zu posten, bist Du schon in der Überlegung im Minus, oder?
Gruß,
Anja

Hallo Anja,

natürlich hast du recht. Normalerweise würde ich das auch so sehen, egal, ob ich auf Mieter- oder Vermieterseite stehe.

In diesem Fall liegt die Sache aber anders. Ich bin der Vermieter, aber, keine Sorge, kein Miethai: Ich vermiete in meinem Haus nur eine Wohnung und hatte, bis auf den jetzt aktuellen Fall, immer eine gute Beziehung zu meinen Mietern.

Der jetztige Mieter aber, der gerade ausgezogen ist, hat ein Chaos hinterlassen. Unabgesprochene Umbauten durchgeführt, die er nicht rückbauen will. Dabei Stromkabel durchbohrt und behauptet, die Steckdosen, die dadurch nicht mehr funktionieren, hätten schon bei Einzug nicht funktioniert.

Jetzt musste ich feststellen, dass bei zwei Schaltern die Deckplatten mit Uhu festgeklebt waren und die Schalter darunter defekt sind. Hinzu kommt, dass sie mit Steckdosen kombiniert sind, und, weil das Design nicht mehr verkauft wird, beides komplett ausgewechselt werden muss.

Nach all dem Theater, der Vielzahl der notwendigen Nachbesserungen und weil der Defekt vorsätzlich versteckt wurde, bin ich nicht bereit, die läppische Arbeit selbst zu machen. Oder, wenn ich sie selbst mache, soll dieser Rosstäuscher die offiziell und rechtlich einforderbaren Kosten tragen.

Falls jemand jetzt sagt, ich solle zum Rechtsanwalt gehen: Die Sache ist schon rechtsanhängig und wesentlich umfangreicher, als hier dargestellt. Aber die versteckten Schaltermängel habe ich erst jetzt entdeckt. Und bevor ich die Rechtsanwältin beim nächsten Termin frage, dachte ich, bekomme ich hier vielleicht schneller eine kompetente Antwort.

Ich warte und hoffe also weiter …
Peter

sag’ das doch gleich… :smile:)
die Problematik ist also wesentlich umfangreicher als ein Steckeraustausch - da mögen sich jetzt die Fachleute hier melden…
Drück’ Dir die Daumen,
Anja

Viel Spaß vor Gericht. Dort wirst Du erleben, wie ein Vermieter platt gemacht wird.
Hast Du Beweise, dass alles vor dem Einzug in Ordnung war= Z.B. den Vormieter als Zeugen?

Was ich in einem ähnlichen Fall erlebt habe: Die Richterin meinte, ich hätte mir doch die ganzen Jahre die Abschreibung reingezogen, dann soll ich die auch wieder investieren, dafür sei diese Form der Steuerersparnis da. Punktum, Klage abgewiesen, Dumm geguckt und vom Verursacher noch im Gericht ausgelacht worden.

Danke für eure Schulter *gg*
cu
ede

hallo Peter,
noch ein Hinweis - alles was nicht im Übergabeprotokoll betreffs der Mängel aufgeführt und vom Mieter bestätigt wurde,
kannst Du nachträglich vor Gericht vergessen !!!
Gruß Gert

Falls jemand jetzt sagt, ich solle zum Rechtsanwalt gehen: Die
Sache ist schon rechtsanhängig und wesentlich umfangreicher,
als hier dargestellt. Aber die versteckten Schaltermängel habe
ich erst jetzt entdeckt. Und bevor ich die Rechtsanwältin beim
nächsten Termin frage, dachte ich, bekomme ich hier vielleicht
schneller eine kompetente Antwort.

Viel Spaß vor Gericht. Dort wirst Du erleben, wie ein
Vermieter platt gemacht wird.
Hast Du Beweise, dass alles vor dem Einzug in Ordnung war=
Z.B. den Vormieter als Zeugen?

Was ich in einem ähnlichen Fall erlebt habe: Die Richterin
meinte, ich hätte mir doch die ganzen Jahre die Abschreibung
reingezogen, dann soll ich die auch wieder investieren, dafür
sei diese Form der Steuerersparnis da. Punktum, Klage
abgewiesen, Dumm geguckt und vom Verursacher noch im Gericht
ausgelacht worden.

Hi,

diese Antwort ist deplaziert, da kein Mensch weiss, was der Streitpunkt war. Offenbar gab es Mängel, die der Vermieetr zu beseitigen hatte und nichts unternommen hat. Dass ist der Richterin durchaus Recht zu geben.

Gruss Günter

Hallo,

wenn in einer Mietwohnung der Lichtschalter defekt ist:

Ist das Mieter- oder Vermietersache, den auszuwechseln?

Hallo Peter,

Fragen dieser Art liebe ich von ganzen Herzen, grrr. Wenn man nicht wess, um was es geht, kann man keine Auskunft geben oder gibt grundsätzlich eine falsche Auskunft. Ich werde versuchen eine spätere Antwort von Dir zu beantworten.

Gruss Günter

Hallo Peter,

natürlich hast du recht. Normalerweise würde ich das auch so
sehen, egal, ob ich auf Mieter- oder Vermieterseite stehe.

In diesem Fall liegt die Sache aber anders. Ich bin der
Vermieter, aber, keine Sorge, kein Miethai: Ich vermiete in
meinem Haus nur eine Wohnung und hatte, bis auf den jetzt
aktuellen Fall, immer eine gute Beziehung zu meinen Mietern.

Man muss kein Miethai sein, wenn man eine Frage hat. Vermieter und Mieter sind - im Großteil der Fälle - Partner und behandeln sich auch so.

Der jetztige Mieter aber, der gerade ausgezogen ist, hat ein
Chaos hinterlassen. Unabgesprochene Umbauten durchgeführt, die
er nicht rückbauen will. Dabei Stromkabel durchbohrt und
behauptet, die Steckdosen, die dadurch nicht mehr
funktionieren, hätten schon bei Einzug nicht funktioniert.

Hier wird es ein Beweisproblem sein. Und wie geschickt Deine Anwältin Dich vertritt, wenn kein Übergabeprotokoll vorliegt. Liegt eines vor, dann gelten nur die Mängel, die dort aufgeführt sind.

Jetzt musste ich feststellen, dass bei zwei Schaltern die
Deckplatten mit Uhu festgeklebt waren und die Schalter
darunter defekt sind. Hinzu kommt, dass sie mit Steckdosen
kombiniert sind, und, weil das Design nicht mehr verkauft
wird, beides komplett ausgewechselt werden muss.

Notfalls Schadenersatz.

Nach all dem Theater, der Vielzahl der notwendigen
Nachbesserungen und weil der Defekt vorsätzlich versteckt
wurde, bin ich nicht bereit, die läppische Arbeit selbst zu
machen. Oder, wenn ich sie selbst mache, soll dieser
Rosstäuscher die offiziell und rechtlich einforderbaren Kosten
tragen.

Nochmals. Entscheidend ist, ob es zur Übergabe gekommen ist und ob ein Protokoll besteht. Hast Du dieses abgezeichnet und die Mängel fehlen, ist es Dein Problem. Man könnte hier natürlich auch eine anderen Argumentation führen. Nur dann muss man den Fall insgesamt kennen. Nehmen wir mal an, dass es insgesamt nicht nur diese Steckdosen sind, sondern auch andere Arbeiten, die offensichtlich mal zur Wohnungsübergabe provisorisch manipuliert wurden, wäre es durchaus möglich auch bei der Übergabe nicht erkannte Mängel jetzt erneut einzubringen. Nur dann muss man den Mieter als „Lügner, Manipulateur, als ein Mensch, der offensichtlich mit betrügerischen Methoden versucht sich Vorteile zu verschaffen“ usw. arbeiten. Dann diese Manipualtionen wíe angeklebte Deckel als Beweise anführen. Dann muss aber notfalls das selbstständige Beweisverfahren beantragt werden. Die Kosten dürften sich in Deinem Fall auf rd. 750 EURO belaufen. Nur interessant, wenn es kein Übergabeprotokoll gibt.

Falls jemand jetzt sagt, ich solle zum Rechtsanwalt gehen: Die
Sache ist schon rechtsanhängig und wesentlich umfangreicher,
als hier dargestellt. Aber die versteckten Schaltermängel habe
ich erst jetzt entdeckt. Und bevor ich die Rechtsanwältin beim
nächsten Termin frage, dachte ich, bekomme ich hier vielleicht
schneller eine kompetente Antwort.

Hier liegt natürlich ein Handicap bei der Antwort. Da hier nicht bekannt ist, was sonst alles anhängig ist und wie des begründet und eingeklagt wird, kann eine Antwort nur ein Tipp sein. Meiner ist: Nachfragen, ob die Anwältin nicht ein selbstständiges Beweisverfahren für notwendig hält. Du musst natürlich in diesem Fall beachten, ob der Mieter Geld hat oder nicht. Wenig Sinn hat es dann, wenn Du streitest, einen Titel bekommst und dann ausser Titel nichts kommt.

Die grundsätzliche Frage aber ist, ob es zu einer Wohnungsübergabe gekommen ist. Ich nehme mal an, dass dies nicht der Fall ist. Ob Dein Anwalt ein selbstständiges Beweisverfahren beantragt hat geht aus Deiner Frage nicht hervor. Ich nehme mal an, dass dies nicht geschehen ist.

Gruss Günter

Hallo Günter,

da hast du und auch andere es so gut gemeint, aber meine Frage ist doch nicht beantwortet: Wer ist für defekte Schalter zuständig? Ist das Mieter- oder Vermietersache?

Mit der Beweislage habe ich kein Problem. Es gibt ein Übernahmeprotokoll vom dem Tag, an dem der Mieter einzog, in dem der Wohnung Fehlerlosigkeit bestätigt wird; zudem steht die Vormieterin als Zeugin zur Verfügung. Der jetzige Zustand der Wohnung (sie steht z. Z. leer) wurde in Anwesenheit neutraler Zeugen protokolliert.

Was die Zahlungsfähigkeit des Mieteres angeht, die kann so schlecht nicht sein.

Wenn ich jetzt nur wüsste, wer für den Schalter verantwortlich ist … :smile:)

Gruß
Peter

Hallo Peter,

da hast du und auch andere es so gut gemeint, aber meine Frage
ist doch nicht beantwortet: Wer ist für defekte Schalter
zuständig? Ist das Mieter- oder Vermietersache?

Ist der Schalter kaputt, also das Gehäuse und/oder der Deckel zerbrochen, haftet natürlich der Mieter, wenn er diesen Schaden verursacht hat. Wenn es sich um einen Wackelkontakt handelt oder gar um einen Kurzschluss, dann ist der Vermieter zuständig, Es sei denn, der Mieter hat unfachmännisch gearbeitet und den Schaden verursacht

Gruss Günter