Liebe Ratgeber,
ich möchte gern einen Lichtschalter durch einen
Funklichtschalter (FS20 SU-3 von Conrad) ersetzen. Die
Verkabelung im Haus scheint schon etwas älter zu sein.
Ja, in den 60ern installiert.
Dann wurd vor kurzem (eine Berker-Steckdose dieser Bauart gibt es erst seit ein oder zwei Jahren) „optisch“ renoviert, also eine reine Schönheitsmaßnahme OHNE Erhöhung der miesen elektrischen Sicherheit.
Dabei wurde ein eklatanter Fehler eingebaut, dem Fachmann graust es bei der Behandlung des PEN (früher „Nullleiter“).
Wenn man sich z.B. die linke grau Ader an der Steckdose anschaut, dann sollte man wissen: Lockert sich diese Ader, dann besteht direkte Lebensgefahr an den Steckdosen durch 230V an den Gehäusen daran angeschlossener Verbraucher! Diese Ader ist zudem deutlich oxidiert, hier hat sich der Installateur 10s Arbeit beim Anfrischen der Ader gespart und somit eine weitere Schwachstelle, die tödlich enden kann, belassen.
Das zweite mal graust es, wenn man sieht, dass ein offensichtlich völlig unwissender Laie:
- eine Ader durch Verdrillen und Umwickeln mit Iso-Band verlängert hat
- unter eine Steckkklemme, die lediglich zur Aufnahme einer Ader geeignet ist, zwei Adern drunter gepfuscht hat
Was soll man sagen?
Dem Funkschalter fehlt es am Neutralleiter.
Da der Neutralleiter hier zugleich auch Schutzleiter ist und Fehlkontaktierungen Lebensgefahr bedeuten, halte ich die unten gegebenen Tips für grob fahrlässig.
Ein Elektriker, der im Umgang mit Uraltinstallationen in „klassischer Nullung“ erfahren ist, dürfte hier schnell Abhilfe schaffen.
Dabei wird er sicher den PEN / Nullleiter niemals über mehrere Kontakte schleifen, er wird durch Anfrischen der Adern sicheren Kontakt sicherstellen und er wird den PEN durch zuverlässige Steckklemmen verbinden und dort die Auftrennung in PE und N durchführen, die er dann zur STeckdose und zum Funkschalter führt.
Ich möchte aber anmerken, dass das Projekt insgesamt fraglich ist.
Der Austausch eines einfachen Schalters durch einen Funkschalter dürfte den Bestandschutz aufheben, er dürfte dann unter Belassung der alten „klassischen Nullung“ unzulässig sein.
Um es mal ganz klar zu sagen:
Die Anlage ist unsicher und befindet sich auf dem Sicherheitsstand der 60er Jahre. Sie gehört komplett renoviert. Wie kann man nur Geld in hübsche Schalter/Steckdosen investieren, aber den Rest belassen!