Liebe beim job; schutz des arbeitgebers

hallo,

einmal angenommen, irgendein ausländischer konzern ist es aus seinem heimatland gewohnt, dass liebesaffären zumindest unter arbeit-nehmern, zwischen denen ein hierachunterschied besteht, einen fristlosen kündigungsgrund gegenüber beiden darstellt, und setzt die unternehmenspolitik auch rigoros um, sofern nicht alsbald eine ehe geschlossen wird.

dieser konzern hat jetzt ein deutsches unternehmen akquiriert und möchte selbstverständlich an diesem bleiernen firmenpolitik möglichst wenig rütteln.

dass eine entsprechende klausel in den arbeitsverträgen zwar vielleicht einen abschreckungseffekt hat, aber voraussichtlich vor keinem deutschen arbeitsgericht bestand haben dürfte, ist klar.

ich suche ideen bzw. gestaltungsmöglichkeiten, die es dem arbeitgeber ermöglichen möglichst viel von seinen vorstellungen einerseits praktisch umzusetzen, andererseits ein höchstmaß an rechtssicherheit garantieren.

irgendwelche ideen, erfahrungen oder anregungen ?

vielen dank im voraus

mfg A.

p.s.: und bitte keine grundsatzdisukssion, wenn es darum ginge, würde ich an einem anderen brett posten.

Hallo!

ich suche ideen bzw. :gestaltungsmöglichkeiten, die :es dem arbeitgeber :ermöglichen möglichst viel :von seinen vorstellungen :einerseits praktisch :umzusetzen…

Dazu müßte man wissen, welche Ziele der AG mit seinem „Fraternisierungsverbot“ überhaupt verfolgt. Wer mit wem zu Hause in die Kiste hüpft, ist a) nicht zu kontrollieren und b) geht es den AG nichts an.

Moralvorstellungen reichen nicht, es müssen schon betriebliche Ziele sein, die verfolgt werden. Aber welche sind das? Wenn man die Ziele kennt, kann man überlegen, wie sie erreichbar sind. Ohne Kenntnis des Ziels kann man über den Weg nicht diskutieren.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

das klingt ja fast schon nach Walmart. Aber ganz ehrlich, was geht es denn bitteschön den Arbeitgeber an, wer mit wem ein Verhältnis hat. Ich verstehe ja durchaus, dass die bei unterschiedlichen Hierarchien ein Problem darstellen kann - aber nicht muss.

Ich frage mich langsam, welche Gängeleien sich die Arbeitgeber noch alles einfallen lassen. Der nächste ist vielleicht Vegetarier und entlässt seine Mitarbeiter, weil sie Fleisch essen…usw.

Auch Arbeitgeber sollten sich klar darüber sein, dass sie die Bräuche, Wertvorstellungen und Sitten eines Landes nicht einfach auf Menschen eines anderen Landes kopieren können. Gut, dass derartige Klauseln vor deutschen Arbeitsgerichten nicht viele Chancen haben.

Viele Grüße
Florian

Hallo Wolfgang,

Dazu müßte man wissen, welche Ziele der AG mit seinem
„Fraternisierungsverbot“ überhaupt verfolgt. Wer mit wem zu
Hause in die Kiste hüpft, ist a) nicht zu kontrollieren und b)
geht es den AG nichts an.

Moralvorstellungen reichen nicht, es müssen schon betriebliche
Ziele sein, die verfolgt werden. Aber welche sind das? Wenn
man die Ziele kennt, kann man überlegen, wie sie erreichbar
sind. Ohne Kenntnis des Ziels kann man über den Weg nicht
diskutieren.

Das ist in Amerika doch logisch: Ein Chef oder eine Chefin poppt eine (-n) Untergebene (-n). Auch wenn es im beiderseitigem Einverständnis war, ist doch sofort einer Millionenklage gegenüber dem AG Tür und Tor geöffnet, sollte dieser dies bewußt dulden.

Nebenbei: Ohne Moral hier beizuziehen halte auch ich es für sehr gefährlich, wenn ein AG es duldet, dass Vorgesetzte mit direkt Unterstellten sexuelle Beziehungen unterhalten. Ich würde dies als Boss ebenfalls nicht akzeptieren, da ich keine Lust hätte auf eine Anzeige wegen sexueller Nötigung Abhängiger in meinem Hause…

Und aus diesem Grund kann ich hier die Aufregung über Walmart auch nicht wirklich verstehen.

Grüße
Jürgen

Hallo!

ich wollte hier gerade nicht die sich anbahnende Grundsatzdiskussion. Der mehrwertsteigernden Grund, der Arbeitgeber dazu veranlasst entsprechend zu handeln, ist offensichtlich und empririsch beweisbar: Vermeidung des Konfiktpotentials zwischen einer Aufhebung von Privat- und Berufleben, die die meisten auf Entfremdung gedrillten Arbeit-nehmer und leitende Angestellte gleichermaßen überfordert. Die
„Moral“ dahinter dient nur als Deckmantel, damit das keiner merkt.

Aber zur Sache. Würde folgende Vertragsstrafenklausel im Anstellungs-vertrag eines höhreren Angestellten, Tagesgehalt ca. € 700, vor einem deutschen Gericht aufrecht erhalten oder zumindest die Verhandlungsposition des Arbeitgebers beim Aufhebungsvertrag stärken:

"Ich,CEO, verpflichte mich, jeden nicht ausschließlich betriebsbedingten Kontakt (wie Weihnachtsfeiern etc…) mit nachgeordneten Arbeitnehmer\innen zu unterlassen. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichte ich mich diesen bis zur Verlobung streng vertraulich zu behandeln, andernfalls, in den Fällen, in denen es niemals zu einer Verlobung kommt bzw. gleichwohl vorher dem Betrieb ein von diesem nachzuweisender Schaden entsteht, verzichte ich auf xyz-% beim monatlichen Nettogehalts, bzw. zum Ersatz real nachweisbarer materieller Schäden.

  • War nur so ne Idee. Rein hypothetisch halt.

mfg A.

Guten Morgen!

Vermeidung des
Konfiktpotentials zwischen :einer Aufhebung von Privat- :und Berufleben…

Ist verstanden.

… vor einem deutschen :Gericht…

"Ich,CEO, verpflichte mich, :jeden nicht ausschließlich
betriebsbedingten Kontakt :frowning:wie Weihnachtsfeiern etc…) :mit nachgeordneten :Arbeitnehmer\innen zu :unterlassen. Im Falle der
Zuwiderhandlung verpflichte :ich mich diesen bis zur :Verlobung streng vertraulich :zu behandeln, andernfalls, in :den Fällen, in denen es :niemals zu einer Verlobung :kommt…

Der Passus hat so viele Angriffspunkte und Unzulänglichkeiten, daß es mir peinlich wäre, soetwas in einen Arbeitsvertrag zu schreiben und damit im Zweifel vor Gericht zu ziehen. Das kommt über eine Lachnummer nicht hinaus und ist zudem lebensfremd.

Es liegt in der Natur der Sache, daß niemand am Beginn einer Beziehung wissen kann, ob es je zu einem Verlöbnis und einer Ehe kommt. Es liegt ferner in der Natur der Sache, daß eine Beziehung durch tausenderlei Zufälle bekannt werden kann. Die Zeit des Kennenlernens und der Sinn eines Verlöbnisses werden durch solche Vertragspassage geradezu pervertiert. Wenn ein Paar feststellt, doch nicht zusammen bleiben zu wollen, sollen daraus arbeitsrechtliche Konsequenzen erwachsen!? Mit solchem Mist wird das Unternehmen vor Gericht nicht nur zerrissen, es wird von jedem halbbesoffenen, unausgeschlafenen Advokaten, dessen Diplom und Ohren noch nicht trocken sind, pulverisiert. Sittenwidrig ist das Mindeste.

Weil es sich so genüßlich gestaltet: Was macht der AG, wenn der leitende Mitarbeiter schwul ist? Muß der sich mit dem knackigen Kerl aus dem Rechnungswesen verloben, um seinen Job zu behalten?
Was geschieht mit Leuten, die zwar eine Beziehung wollen, auch eine möglichst dauerhafte Beziehung, aber weder Verlöbnis (Eheversprechen) noch Ehe etwas abgewinnen können?

Obwohl ich die Intention des AG ungefähr nachvollziehen kann, muß er begreifen, daß sich nicht alle Dinge des Lebens und Zusammenlebens in Paragraphen und Verträgen fassen lassen. Wo vertragliche Regelungen an Grenzen kommen, greift die Kultur, in diesem Fall die Unternehmenskultur. Dafür lassen sich Leitsätze formulieren und ansonsten muß die Unternehmenskultur gelebt und vorgelebt werden. Leitlinien/Leitsätze würden zu kurz und sogar daneben greifen, wenn man sie auf sexuelle Kontakte beschränkte. Zur Verdeutlichung stelle man sich eine in vielen Unternehmen mögliche Situation vor, wo es zu plumpen Vertraulichkeiten, verbalen sexuellen Übergriffen oder ganz einfach flegelhaftem Verhalten kommt. Nichts davon ist nachweisbar, nichts davon ist in Verträgen regelbar, alles scheint in bester Ordnung und dennoch ist die herrschende Atmosphäre die Hölle. Umgekehrt gibt es Fälle tiefer Vertrautheit, wobei es völlig egal ist, ob die Betroffenen das Bett teilen, trotzdem werden dienstliche Belange davon professionell getrennt.

Will sagen: Bevor sich der AG auf das schmale Brett begibt und von Mitarbeitern irgendwelches Zeug ohne Bestand unterschreiben läßt, sollte er (nur für sich selbst) Ziele klar definieren. Dabei sollte er unbedingt betriebliche Ziele im Auge behalten und nicht versuchen, Vorstellungen der Sexualmoral als Mäntelchen für was auch immer zu benutzen. Das ist nämlich nicht glaubwürdig und Glaubwürdigkeit ist die wichtigste Voraussetzung für alle Bemühungen in Richtung Unternehmenskultur.

Man kann in einen Anstellungsvertrag schreiben, daß die Leitsätze der Unternehmenskultur zu beachten sind. Die Unternehmenskultur läßt sich aber wie auch die rein sachlichen Belange der Arbeit nicht einfach per Vertrag in die Köpfe bringen. Solcher Versuch ist billig und wirkungslos. Arbeitsanleitungen und technische Richtlinien sind auch nicht per Vertrag vermittelbar. Handverlesenes Personal und Schulungen sind die eine Säule, Kontrolle die andere, um das gewünschte Verhalten ins Unternehmen zu bringen. Es ist überall selbstverständlich, daß z. B. Belange des Arbeitsschutzes und der Sicherheit in regelmäßigen Schulungen und Wiederholungen vermittelt werden. In gleicher Weise sind Grundsätze der Menschenführung vermittelbar. Es handelt sich um leitende Mitarbeiter, man muß deshalb keine Schulveranstaltung mit Frontalunterricht daraus machen. Über den Ablauf muß nachgedacht werden.
Überall sind Revisionen üblich. Ähnliches ist durchaus auf dem Gebiet der Personalführung möglich.

Das gesamte Vorhaben ist eine Daueraufgabe, die nicht in die Hände von Juristen gehört. Es gibt spezialisierte Unternehmensberater, die in Fragen der Unternehmenskultur und ihrer dauerhaften Verankerung tätig sind. Das sind keine Jung-BWLer oder Dünnbrettbohrer, die Benimm per Vertrag einführen wollen, sondern lebenserfahrene Leute.

Im übrigen sind Leitsätze in vielen Unternehmen und mancherorsts sogar in Behörden üblich. Meistens werden Dinge des Erscheinungsbilds nach außen und des Umgangs mit Kunden auf diese Weise vorgegeben. In gleicher Weise lassen sich die Trennung von Privat- und Berufsleben, der Umgang mit Mitarbeitern und ein „Abstandsgebot“ als Leitbild formulieren. Wer Abstand auf „nicht poppen“ reduziert, hat nichts begriffen.

Gruß
Wolfgang

4 „Gefällt mir“

Nebenbei: Ohne Moral hier beizuziehen halte auch ich es für
sehr gefährlich, wenn ein AG es duldet, dass Vorgesetzte mit
direkt Unterstellten sexuelle Beziehungen unterhalten. Ich
würde dies als Boss ebenfalls nicht akzeptieren, da ich keine
Lust hätte auf eine Anzeige wegen sexueller Nötigung
Abhängiger in meinem Hause…

Und aus diesem Grund kann ich hier die Aufregung über Walmart
auch nicht wirklich verstehen.

Frage:
wie soll jemand das mitbekommen? während der Arbeitszeit? Privat bleibt Privat und hat in der (bezahlten) Zeit der Arbeit nichts zu suchen. Meine Eltern haben sich ( da die meiste Zeit arbeitend verbracht wird) in einer Fa. kennen gelernt… Der Rest erfolgt NACH der arbeit. Schluss und Ende.

oder?

Hallo Dirk!

Meine Eltern haben sich in :einer Fa. kennen gelernt… :smiley:er Rest erfolgt NACH der :arbeit. Schluss und Ende.
oder?

Ein leitender Angestellter schläft mit einer Mitarbeiterin. Jetzt ist im Unternehmen ein Posten zu vergeben, für den mehrere Mitarbeiterinnen in Frage kommen, u. a. auch die intime Freundin des Chefs. Nehmen wir an, diese Mitarbeiterin bekommt den Job. So sicher wie das Amen in der Kirche beginnen im Kollegenkreis sofort die Sprüche von Besetzungscouch und hochschlafen. Der Wahrheitsgehalt solcher Parolen spielt im konkreten Einzelfall gar keine Rolle, Klima und Motivation leiden empfindlich. Außerdem ist der leitende Angestellte in seinen Entscheidungen, bei denen nur die Belange des Unternehmens eine Rolle spielen dürfen, tatsächlich nicht mehr frei. Daraus ergibt sich das Interesse, solche Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen.

Es sind so viele verschiedene Gemengelagen und Grenzfälle denkbar, daß sich nicht jede Konstellation wasserdicht und gerichtsfest in Vertragsform fassen läßt. Der Leiter einer Fertigungsabteilung pflegt ein Techtelmechtel mit der direkt der Geschäftsleitung unterstellten Dame von der Qualitätssicherung und der Mensch vom Rechnungswesen beschläft die Revisorin - so macht man aus jedem Unternehmen einen Saustall. Es bleibt letztlich nur, die leitenden MitarbeiterInnen für die Problematik zu sensibilisieren, damit sie sich nicht angreifbar machen, ihre Autorität nicht aufs Spiels setzen und ihre unbefangene Entscheidungsfreiheit behalten.

Gruß
Wolfgang

du hast vollkommen recht - die fa. kann DANN einpacken, weil vollkommen geschäftsunfähig. Ich muesste komplett die belegschaft austauschen. Bei den deutschen ungesetzen, schliesse ich dann lieber den saustall - darf aber meinen renommierten namen nicht weiterführen. toller misst:frowning: