Liebe Communtiy,ich arbeite in einer

… Druckerei und hatte vor 2 Wochen Betriebsurlaub. Ein Tag vor Antritt des Urlaubs hätten wir einen Auftrag annehmen können, welcher in einer nicht unerheblichen Höhe Umsatz für unser Unternehmen in Aussicht stellte. Um diesen Auftrag termingerecht dem Kunden zu stellen zu können, müsste ich in meinem letzten Urlaubstag für 3 Stunden zur Arbeit gehen. Ich habe meinem Arbeitgeber angeboten dieses zu akzeptieren bzw. bereit wäre, da mir das Wohl der Firma bzw. meines Arbeitsplatzes auch am Herzen liegt! Welchen Anspruch auf Vergütung habe ich für diese 3 Stunden während der Urlaubszeit.

Kann ich z.b. dafür einen ganzen Urlaubstag als Gegenleistung beanspruchen, obwohl nur 3 Stunden gearbeitet wurden?

Da weiss ich leider keinen rechtlichen Rat, letztlich ist es wohl eine Abmachung zwischen dir und deinem Chef.
Er kann dir die „Überstunden“ auszahlen, oder du kannst ja den ganzen Tag arbeiten und nimmst den Urlaubtag später, wenn dein Chef nett ist bietet er dir einen Freizeitausgleich an incl. der üblichen Üstd. Zuschläge als Freizeit.
Viel Erfolg
Uwe

Da kann ich Dir nicht darauf Antworten ,denn damit kenne ich mich nicht aus.

Hallo, eine rechtlich verbindliche Antwort kann ich nicht geben. Aber mein rechliches Empfinden denkt, dass Sie diese Stunden 1:1 zurück bekommen könnten - es ist zwar ein Urlaubstag flöten gegangen, aber das war freiwillig. Also 3 Std. frei oder bezahlt. Perönlich würde ich auf die 3 Std. frei plädieren und diese in einem günstigen Moment „einfordern“. Z.B. Chef hat gute Laune und wenig zu tun ist fragen, ob man einen Nachmittag oder vielleicht sogar einen ganzen Tag frei bekomme, da man im Urlaub gearbeitet hat (in dem Fall nicht von 3 Std. reden).
Hoffe konnte helfen.

Ich denke aber doch das eine Unterbrechung des Urlaubs höher zu bewerten ist als 3 Vergütete Überstunden. Auch wenn ein Einverständnis der Unterbrechung des Urlaubs von meiner Person akzeptiert wurde (Interesse am Unternehmen)

Der einzige der in diesem Falle einen großen Profit hätte, wäre mein Arbeitgeber da er sich die Kohle aus dem Auftrag reinschlappert. Zumal eine Unterbrechung des Urlaubs laut Gesetzgeber nur in dringenden Fällen (z.b. Unabkömmlichkeit) unterbrochen werden darf.

Es würde dann ein Verhältnis von 1700 Euro Gewinn des Arbeitgebers gegen 3 Stunden Lohngehalt stehen. Ich werde mich in diesem Bezug am besten an die Gewerkschaft wenden um eine sachliche Rechtsauskunft zu erhalten. Vielen Dank aber an alle fleißigen Schreiber.

Hallo,

da kenne ich keine solche Regelung,und mir kommt das eher befremdlich vor. Es gibt ein Sprichwort, das besagt, jeden Urlaub muss man sich veridenen. D.h. davor und danche ist Mehrarbeit angesagt. Ihren Deal finde ich hoch. NOrmalerweise Überstundenzuschlag steuerfrei in Höhe von 50 Prozent netto für die 3 Stunden. Solche Fragen kommen typischerweise aus der Produktion.

Als Führungskraft kann ich solche Frage gar nicht verstehen und höre sie Gott sei Dank in meinem Unternehmen nicht.

tut mir leid aber mit deutschem arbeitsrecht kenne ich mich nicht aus. alles liebe

Hallo daswebhandbuch,

ein Arbeitsverhältnis ist ein normales Rechtsgeschäft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, es gilt also immer das, was von den Vertragspartnern vereinbart wird.

Eine andere Frage ist die Rechtsfrage, wenn ich für ein Entgegenkommen außerhalb der „vertraglichen Verpflichtungen“ ein Entschädigung will, ist auch das reine Verhandlungssache.
Wenn durch das „Entgegenkommen“ extra Kosten entstehen, (Fahrkosten u. ä.) müssen die ersetzt werden.

Alles andere ist „freiwillig“, wie ja auch die 3 Stunden Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo,

wenn Du laut Arbeitsvertrag, nach Stunden bezahlt wirst, wird man diese 3 Stunden bezahlen. Solltest Du allerdings Gehalt bekommen, kommt es auf das Wohlwollen Deines Chefs an. Ich hätte Dir gern bessser geholfen, aber da ich Deinen Arbeitsvertrag nicht kenne, kann ich nur so wage antworten.
Sonnie Grüße aus Berlin

Wäre eine Verhandlungssache zwischen Dir und Arbeitgeber.

Hallo,

wie die rechtliche Regelung in diesem Fall ist kann ich nicht genau sagen, da mir dazu einige Aussagen fehlen. Auf jeden Fall müssen die 3 Stunden bezahlt werden. Ich würde an Ihrer Stelle mit dem Chef sprechen, ob er Ihnen für Ihr Entgegenkommen den Tag Urlaub gewährt. Manchmal hilft ein offenes Gespräch.

Mit freundlichem Gruß

marga1065

Hallo,

nach dem Bundesurlaubsgesetz geht nue eins; Arbeiten oder Urlaub! Möglichkeit 1: mit dem Chef Überstunden u. Überstundenvergütung verhandel oder 2. den Urlaubstag streichen und 3 Std. reguläre Arbeitszeit anrechnen lassen!
Dadurch hat man den 1 Urlaubstag gewonnen! Da dringende betriebl. Interessen dazu geführt haben, das Letztere Verhandel.

Dies ist keine Rechtberatung und ersetzt hauch keine!

MfG

G. Maßberg

Hallo,
du hast zugestimmt und bist nicht verdonnert worden.
ist also verhandlungssache.
grundsätzlich ist der urlaub nach den betrieblichen erfordernissen zu nehmen. 2 wochen im jahr sind dir zusammenhängend nach deinen wünschen zu gewähren. möglich wäre, daß dir für diesen tag kein urlaub abgezogen wird und die 3 stunden als überstunden gelten. evtl. ein zuschlag (ähnl. wie bei sonn.- und feiertagsarbeit).
lg
hedi

Zitat: Als Führungskraft kann ich solche Frage gar nicht verstehen und höre sie Gott sei Dank in meinem Unternehmen nicht.

Wahrscheinlich weil kein Angestellter in Ihrem Unternehmen den Mumm in den Knochen hat seine Meinung und Vorstellung dem Chef klar darzustellen. Zumal ich selbst eine Führungsposition in unserem Unternehmen ausführe.

Sicherlich habe ich freiwillig Angeboten meinen Urlaub zu unterbrechen, um dem Unternehmen bzw. Arbeitgeber einen wirtschaftlichen Profit zu verschaffen.

Der Urlaubsanspruch ist ja bereits verdient wurden, sonst hätte ich keinen Urlaubsanspruch gehabt.

Mir aber für diesen Einsatz und Entgegenkommen einen Urlaubstag zu nehmen und mir 3 regulär bezahlte Arbeitsstunden ohne Zulagen (Fahrtkosten) anzubieten finde ich nicht wirklich motivierend für einen Arbeitnehmer bei zukünftigen Dingen engagement an den Tag zu legen. Abgesehen von dem finanziellen Mehrwert welcher der Arbeitgeber monatlich durch mich erzielt.

Ich habe persönlich aus diesem Vorfall gelernt und werde bei zukünftigen Dingen welche nicht im Arbeitsvertrag geregelt sind, im Vorfeld abklären wie ein Vergütung seitens des Arbeitgebers aussieht.

Solche Dinge sollte man halt im Vorfeld klären, den für ein solches Angebot welcher mir der Arbeitgeber angeboten hat würde ich meinen verdienten Urlaub nicht unterbrechen.

Ich denke das es eine moralische Sache ist, wie hier der Arbeitgeber verfährt (Leistungsprinzip)
Leider trifft aber in dieser Gesellschaft mehr das Prinzip viel Leistung wenig Entlohnung zu.

Ich persönlich hätte meinen Angestellten den angebrochenen Urlaubstag später als ganzen Urlaubstag ausführen lassen. Somit hätte er mir 5 Stunden gutgeschrieben und es würde Ihn nicht ärmer machen.

Ich denke, dass eine Vergütung für die 3 Stunden angebracht ist, dies sollten Sie aber individuell mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

Es geht eigentlich darum das ich zu mindestens den Urlaubstag welcher mir sowieso zugestanden hätte 1:1 wiederbekomme. Es kann doch nicht sein das ich durch meinen Einsatz im Urlaub, schlechter gestellt werde als der Mitarbeiter welcher seinen 8 Stunden Urlaubstag bezahlt bekommt fürs nix tun. In was für einem Land Leben wir den?

Hallo daswebhandbuch,

es geht im Recht immer darum, was im Zweifelfall vor Gericht durchgesetzt werden kann.

Also der zustehende Urlaub ist voll zu gewähren, wenn gearbeitet wird, sind die geleisteten Stunden mit dem vereinbarten Lohn zu bezahlen. Unklar ist nur wass an dem „3-stundentag“ zusätzlich vereinbart wird.

Mindestanspruch ist der Lohn für die 3 Stunden, da dann auf einen Tag Uralub verzichtet wurde besteht der Anspruch auf diesen Tag weiterhin.

Was darüberhinaus möglich ist, ist Verhandlungssache.

Mit freundlichen Grpßen

Josef Vogt

Hi,
also einen ganzen Urlaubstag „Vergütung“ für 3 Stunden Arbeit kann man schon mal ausschließen.
Danach wirds knifflig. Grundsätzlich ist es wichtig, was bei euch im Arbeits- und/oder Tarifvertrag zum Thema Mehrarbeit geregelt ist. Ist diese dort gar nicht vorgesehen, hat man als Mitarbeiter nur Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeit, wenn es sich um echte Überstunden handelt. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber einen ausdrücklich zur Ableistung anweist, das also quasi verlangt. bleibt man aus eigenem Ermessen länger oder verzichtet wie in deinem Fall auf Urlaub, hat man rein rechtlich keinen Anspruch auf Bezahlung. gibt es aber eine Regelung für Überzeit, dann ist es ganz einfach gemäß dieser zu behandeln.
Soweit das rechtliche. Es gibt natürlich auch eine „moralische“ Komponente. also ganz freundlich mit dem Chef reden, vielleicht will der ja sogar von alleine den Einsatz des Mitarbeiters belohnen. Und belohnen kann ja vieles sein, Einladung zum Essen, Aussicht auf generelle Lohnerhöhung/Beförderung, Tankgutschein, Sachprämie…der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Rechne dir mal grob hoch, was dein Stundenlohn ist, damit du ein Gefühl für die WErtigkeit der 3 Stunden bekommst und dann such das Gespräch. Ich bin immer dafür, erst mal eine lösung zu suchen, die für beide passt.
Gruß
Videl

Hallo,

ich denke nicht das ein ganzer Urlaubstag dabei für dich rausspringt, das liegt ganz im ermessen deines arbeitgebers. Aber wenigstens die Stunden sollten für dich als Überstunden zählen.

Du machst mir das Verständnis schwer:

  1. „Hatte vor zwei Wochen Betriebsurlaub“ heißt, die Firma war zu.
  2. „Hättet einen Auftrag annehmen können.“ Hättet können heißt aber, ihr habt nicht.
  3. „Müsste am letzten Urlaubstag 3 Stunden zur Arbeit gehen.“ Geht nicht, weil die Fa. ja Betriebsferien hatte, also zu war und ihr den Auftrag nicht bekommen habt.

Du wirft zeitlich alles durcheinander, Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft in einen Topf, das passt nicht zusammen.

Wenn wir uns auf eine Zeit einigen können, sieht die Situation so aus, dass ihr den Auftrag bekommen könnt, wenn Du die drei Stunden an Deinem letzten Urlaubstag arbeitest.

Damit bist Du nach Deinem Chef der wichtigste Mensch im Betrieb! Wenn er Dir dafür einen ganzen Tag schenkt ist das prima, Du hast aber keinen Anspruch darauf.

Wenn ich Chef wäre, würde ich einem so wichtigen Mitarbeiter vorschlagen, anstatt der drei Stunden gleich den ganzen Tag zu arbeiten und dafür einen Tag Urlaub gutschreiben. Und wenn Du ein ganz wichtiger Mitarbeiter bist, kommt vielleicht noch eine kleine Prämie dazu.

Damit hast Du allen gezeigt, dass Dir das Wohl der Firma am Herzen liegt und beim Chef hast Du einen Stein im Brett.

So hätte ich das gemacht, wenn das Ganze nicht sowieso schon vorbei wäre.

Gruß Fredo