Liebe Expeerten,mein Arbeitsgeber droht

… mit Kündigung sollte ich einer Versetzung nicht zustimmen. Ich würde von einem Facharbeiter runter zu einem Arbeiter gestuft werden. das sind vier Lohngruppen weniger. Der Betriebsrat hat auch einfach mal zu gestimmt. Kann ich dagegen angehen?

leider im Urlaub

Hallo,

wenden Sie sich doch bitte mit Ihrer Frage mal an eine Gewerkschaft. Die beraten auch manchmal Nichtmitglieder. Es fehlt zuviel Hintergrundinformationen um Sie hier auf die Schnelle beraten zu können. Vielleicht wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt. Vielleicht kann Ihnen auch das Arbeitsamt zustimmen.
Es hört sich schon hart an mit Ihrer Zurückstufung.
Was sagt denn der BR? Warum haben sie zugestimmt?
Sind sie der einzige? Warum werden Sie zurückgestuft?
Viele Fragen aber man muß einfach das Gesamtbild sehen um wirklich hier eine Rat zu erteilen.

Ich wünsche Ihnen viel Glück.
Viele Grüße

Das wird schwer, wenn du einer Versetzung nicht zustimmst, spricht der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aus. D.h. Er kündigt dir dein altes Arbeitsverhältnis und bietet gleichzeitig ein neues zu geänderten Bedingungen an - ob dieses Angebot zulässig ist, kannst du nur vor Gericht klären lassen, heißt du müsstest das neue Arbeitsverhältnis unter Vorbehalt annehmen und dann innerhalb von drei Wochen zum Arbeitsgericht. Wenn der BEtriebsrat zugestimmt hat, sind die Aussichten natürlich nicht gut.
Wenn du das neue Arbeitsverhältnis ablehnst, greift die Kündigung und du bist raus und was das Arbeitsamt dazu sagt ist auch unsicher. Sprich mit dem Betriebsrat, was die dazu bewogen hat und ob a noch was geht.

Tut mir leid, dir keine erfreulichere Auskunft geben zu können.

Viel Glück

Hallo, auf jedenfall. Sofort zum Anwalt für Arbeitsrecht gehen. Was bitte ist das für ein Betriebsrat?

Viel Glück, mikmona

Hallo,

steht etwas dazu im Arbeitsvertrag?

Ich gehe mal davon aus, dass die Versetzung bzw. die Abgruppierung noch nicht stattgefunden hat.
Dann empfehle ich Ihnen, sich umgehend an den Betriebsrat zu wenden und den Sachverhalt zu schildern.
Jeder noch so arbeitgeberloyale Betriebsrat kann es sich nicht erlauben, dass Mitarbeitern in der Art gedroht wird.
Der Betriebsrat hat nach Betriebsverfassungsgesetz (§99 ff.) bei personellen Einzelmassnahmen ein Mitbestimmungsrecht - er kann ablehnen oder zustimmen. Zumindest sollte er den betroffenen Mitarbeiter vorher dazu befragen.
Versetzungen oder Abgruppierung sind nach dem Gesetz Änderungskündigungen, denen der BR zustimmen muss. Der Arbeitgeber muss dies begründen. Bei einer örtlichen Versetzung muss auch der aufnehmende BR zustimmen.
Wenn das alles nichts hilft haben Sie ein Beschwerderecht lt. BetrVG §84.
Wenn das alles nicht hilft, haben Sie einen Betriebsrat, der Ihre Interessen nicht vertritt.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Sicher ist es möglich, sich gegen die angedrohte Kündigung zu wehren. Ob das Sinn hat oder Sie doch besser beraten sind, die Versetzung zu akzeptieren hängt von zahlreichen Faktoren ab & lässt sich so wirklich nicht beurteilen. Sie sollten unbedingt so bald wie möglich mit einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht sprechen, der möglichst schon Kollegen aus Ihrem Betrieb in ähnlichen Konstellationen erfolgreich vertreten hat. Wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind, erhalten Sie dort Rechtschutz, können allerdings den Anwalt nicht ohne Einschränkungen frei wählen. Beachten Sie: Rechtsanwälte kosten Geld, sind aber meist nicht so teuer, wie Arbeitnehmer oft vermuten.

Was den Betriebsrat angeht: Fragen Sie dort unbedingt selbst nach, wie und warum er sich zur Versetzung und/oder Kündigung geäußert hat. Möglicherweise wissen die Kolleg/inn/en dort mehr und können ihne wichtige Informationen und/oder Tipps liefern. Zugestimmt hat der Betriebsrat Ihrer Versetzung eher nicht. Das ist nicht üblich und auch nicht notwendig, weil die Zustimmung als erteilt gilt, wenn er sie nicht innerhalb einer Woche ab Zugang der Information über Ihre Versetzung verweigert. Dazu ist der Betriebsrat allerdings nur berechtigt, wenn einer der Gründe aus § 99 Abs. 2 BetrVerfG http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html vorliegt. Das ist vor allem der Fall, wenn die Kündigung gesetzes- oder tarifwidrig ist.

Ich drücke Ihnen die Daumen!

Hallo,
ich würde erst mal mit dem Betriebsrat reden, warum der denn so einfach zustimmt.
Ansonsten kann ich nur zu einen Fachananwalt raten
mfg

Hallo,

hier kann ich leider nicht helfen.

VG
Milan

Hallo,

man müsste hier die vertraglich vereinbarten Regelungen kennen. Von daher ist Ihre Ausführung etwas dünn. Sofern eine bestimmte Position in dem Vertrag vereinbart ist, kann von dieser auch nicht ohne weiteres abgewichen werden und dies unabhängig von der Meinung des Betriebsrats.

Schöne Grüße

Holger

Leider kann ich nicht weiterhelfen.

HAllo,

ich gehe davin aus, dass der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen möchte mit gleichzeitigem Angebot der Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen. Diese können Sie UNTER VORBEHALT annehmen und dann innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einlegen. etwsa nderes schein schwierig. Wenn der BR zugestimmt hat, wird der Arbeitgeber bestimmte Gründe aufgeführt haben.

Gruss
gorbes

Hallo Leander,

sorry, dass ich mich jetzt erst melde, ich hatte ein paar Tage durch einen Providerwechsel kein Internet.

Was meint denn der Betriebsrat, bzw. was hat ihn veranlasst, dieser Versetzung zuzustimmen?

Natürlich kannst Du dagegen angehen, aber sehr wichtig wäre vorerst zu wissen, warum diese Versetzung notwenig wird?

Melde Dich bitte wieder.

Hallo,

Ja, kannst Du. Es darf keine verschlechterung des Arbeitnehmers geben es sei denn die Firma steckt in erhebliche Schwierigkeiten. Ich empfehle Dir dringenst einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Gruß

Byrdi