Hallo Fragesteller oder Stellerin,
eigentlich ist das in erster Linie ein Zivilrechtliches Problem:
Jemand anderes nutzt unerlaubt mein Eigentum, in diesem Fall einen Teil meines Hauses…
Es gibt meines Wissens nach keine „versetzte Grenze“ in verschiedenen Geschossen!!!
Eine Grundstücksgrenze ist eine Linie, die immer gleich ist, vom Keller bis zum Dach und sogar darüber hinaus!
Sie kann zwar verspringen, aber das dann nur als Ganzes, also von unten bis in den Himmel…nicht Etagenweise…habe ich jedenfalls noch nie gehört!
D.h., das der strittige Teil des Gebäudes von den Nachbarn scheinbar illegalerweise genutzt wird.
Ob es nun die jetzigen Eigentümer zu verantworten haben, oder die davor spielt dabei keine Rolle!
Wenn nicht irgendwo ein Nachweis existiert, das die Nutzung des strittigen Bereiches durch den Nachbarn „rechtmäßig“ ist, nutzt er den Teil illegal und das schon ewig.
Übrigens müsste dieser Nachbar nachweisen, das er den Teil zu Recht nutzt!
Ausserdem gibt es bei der versetzten Wand ein Baurechtliches Problem, sowohl ein Brand - und evtl. auch ein Schallschutzproblem ( für die Decke der darunterliegenden Räume in diesem Bereich )!
In den meisten Bundesländern müssen „Grenzwände“ oder „Gebäudeabschlusswände“ in der Feuerwiderstandsklasse F-90A ( oder ähnliches ) ausgeführt sein und wenn die Wände versetzt sind, dann müssten auch die Decken eine entsprechende Feuerwiderstandsklasse aufweisen!!!
Und mit dem Schallschutz ist das ähnlich…
Eigentlich müsste das Bauamt der Stadt - nach Kenntnis dieser Sachlage - hier für die Herstellung der entsprechenden Grenzwand ( an der richtigen Stelle und in der erforderlichen Feuerwiderstandsklasse ) sorgen, denn es besteht die begründete Beschwerde eines direkten Nachbarn ( der aber nicht Mieter sein darf, denn nur der Eigentümer ist Berechtigt Ansprüche zu stellen…), das eine notwendige Brandschutztechnische Abschottung in einem Wohngebäde fehlt.
Die Behörde hat zwar ein Ermessen, ob und welchen Dingen und Anzeigen sie nachgeht, aber aber wenn nachbarliche Brandschutzbestimmungen nicht eingehalten werden, muss die Behörde m.E. tätig werden.
Ich hoffe meine Antwort hilft Ihnen weiter,
mit freundlichen Grüßen
U.F.