Liebe/-r Experte/-in,Ich bin Mieter und

… nutze seit 1999 die Zufahrt zum Haus über die Straße eines baufälligen Gebäudes, welches nun mit Straße verkauft wurde. Der neue Inhaber hat an meinen Mieter geschrieben, entweder der Mieter kauft die Straße, oder am kommenden Samstag macht er die Straße zu. Auch mein Vermieter fährt über diese Straße, da alle Zufahrten und Garagen zu dieser Straße offen sind. Die Straße ist eine Sackgasse. Ich muss noch bemerken, da ich auf Grund eines Lungenleidens zu 70% schwerbehindert bin und keine 100 m unter Belastung laufen kann. Ich bin auf diese Zufahrt angewiesen. Wegerecht ist meines Wissens im GB nicht eingetragen. Welche rechtlichen Gesetzesmöglichkeiten habe ich? Michael Wedekind

Da Sie offenbar nur Mieter irgendeiner Sache sind (wohl Wohnung) können Sie natürlich keine Rechte eines Grundstückseigentümers geltend machen, schon gar nicht dann, wenn ein grundbuchlich oder vertraglich abgesichertes Wegerecht nicht besteht. Sie müssen sich an Ihren Vermieter wenden, denn nur mit diesem haben Sie ein Vertragsverhältnis. Vielleicht gibt´s eine Möglichkeit, mit vereinten Kräften (finanziell) eine Zufahrtsregelung zu schaffen; z.B. durch den Straßenkauf oder die gemeinsame Zahlung des kapitalisierten Nutzungsentgeltes mit Grundbucheintrag.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

Hallo Herr Gintemann,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich bin mit dem Vermieter sehr gut dran und wir wollen gemeinsam eine Lösung. Ich finde es nur unmöglich, dass einfach eine Person die Wohnbarkeit von 6 Personen einfach so festlegen kann. Kann man denn das Wegerecht nicht per Gesetz einfordern? Meine Garageneinfahrt geht nur über diese Straße und da wir 4 Autos haben, können wir diese auch nicht wo anders parken bzw. einen anderen Weg dazu nutzen. Ich sowieso nicht, da mir bei längerem Weg einfach die Luft fehlt.
Der neue Eigentümer möchte aus der Straße einen Wäscheplatz errichten.

Noch einen schönen Sonntag.

MfG aus Thüringen Michael Wedekind

Es gibt ein gesetzliches Notwegerecht, welches z.B. dann besteht, wenn ein Grundstück völlige Insellage hat. Die Voraussetzungen müsste Ihr Vermieter juristisch prüfen lassen.
Bevor Sie sich über Ihren neuen Nachbarn ärgern: Ihr Vermieter dürfte irgendwann etwas verpennt oder vernachlässigt haben…!