Liebe/r Experte/in, im bin Trainer im verein

… und betreue mehrere Sportgruppen. Da unsere Mitgliedsbeiträge sehr gering gehalten werden, reichen diese Einnahmen nicht für Sonderausgaben, wie z.B. Kleidung vollständig aus. Ich bitte deshalb die Eltern der Sportler um Zuzahlung oder Zahlung in voller Höhe. Jetzt meine Frage, welches Eigentum ist es dann beim Ausscheiden eines der Sportler, ist der Verbleib der Kleidung dann beim Verein oder beim ehemaligen Mitglied? Es handelt sich hier um Beträge um die 10,00 bis 20, 00 Euro. Vielen Dank im Voraus.MfG.

Hallo kleiner teddy,

ich denke mal, dass Ihr das frei regeln könnt, aber besten bevor die Eltern zahlen! Man könnte z.B. für den gezahlten Betrag eine Spendenquittung ausstellen (sofern der Verein dazu berechtigt ist). Die davon gekauften Gegenstände gehen in den Besitz des Vereins über. Oder man legt fest, dass jeder (!) Sportler vom Verein einen Zuschuss zur Ausrüstung bekommt, und die gekauften Gegenstände gehören dann den Sportlern.

Wenn z.B. ein Trikot für 20 Euro zur Hälfte vom Verein und zur anderen Hälfte von der Mutter/dem Vater bezahlt wurde, ohne dass vereinbart wurde, wem das Trikot gehört, und der Sportler verlässt den Verein (womöglich noch im Streit), wird es schwierig. Denn wenn der Sportler das Trikot behält, schmälert das ja das Vermögen des Vereins um 10 Euro. Das wäre eine Art Bevorzugung einzelner Mitglieder, die in der Regel nicht zulässig ist. Dann müsste wohl entweder der Verein dem Sportler 10 Euro zahlen und das Trikot behalten, oder umgekehrt.

Also, so wie Du die Sachlage schilderst, ist die Situation sehr unklar. Wenn die Trennung durch Streit o.ä. belastet ist, würde ich mich auf jeden Fall von einem juristischen Fachmann beraten lassen, wie man das am besten einvernehmlich löst. Das Trikot einfach wegzugeben, ist m.E. keine Lösung, weil das den Verein schädigen würde. So was kann man mit seinem Privatbesitz machen, aber nicht mit Vereinsvermögen, das man ja nur treuhänderisch verwaltet.

Was ich hier geschrieben habe, beruht auf meinen Erfahrungen und ist juristisch nicht abgesichert. Vielleicht hilft es dennoch ein bisschen weiter.

Viele Grüße,
Hannah 2.0

Guten Morgen,

keine Ahnung, ob es da eine gesetzliche Regelung gibt. Ich kann nur sagen, wie es bei uns in der Tanzgarde gehandhabt wird. Die Mädchen haben von uns die Kostüme gestellt bekommen, mussten aber einen eigenen Anteil übernehmen. Die Kleidung (so ein kpl. Outfit kostet so um die 500,00 EUR pro Tanzmädchen) bleibt aber im Eigentum unseres Vereins, wenn dann ein Mädchen ausscheidet, muss es das Ornat wieder abgeben ohne Rückgabe von irgendwelchen Anteilen. Ausserdem hat es während der Dauer des Tragens auch die Aufgabe es zu reinigen, pfleglich zu behandeln und es während der nicht aktiven Phase ausserhalb des Karnevals entsprechend aufzubewahren.
Da es nach Ihren Aussagen ebenfalls nur ein Zuschuß ist, würde ich diesen ohne Übergabe der Kleidung nach Ausscheiden entgegen nehmen und dieses auch ausdrücklich dazu sagen, denn das Teil wird ja nicht käuflich erworben.

VG
Ulrike

Hallo,

es kommt darauf an wie Sie das offiziell verbuchen. Spende oder verkaufen Sie die Kleidung weiter?

Spende => Kleidung gehört weiterhin Verein
Weiterverkauf => Kleidung geht in das Eigentum des Mitglieds über.

Viele Grüße

R. Fritzlar
www.cpo-team.de

Hallo lieber Fragender,
wenn die Satzung keine klare Regeln über dein Problem einthält gilt das BGB.
Und das sagt, was ich bezahle, das gehört mir.