Lieber arbeitslos als selbständig?

Als Bedarfsgemeinschaft beziehen wir derzeit ALG II, meine Tochter hat Unterhalt und Kindergeld. Ich selbst bin selbsständig, derzeit über die Arge pflichtkrankenversichert. Mein Mann und mein Kind sind über mich familienversichert.

Mein Mann hat eine Vollzeittätigkeit angeboten bekommen. Dadurch könnten wir uns selbst finanzieren. Wir stünden damit finanziell 350 € besser als bisher, meine Krankenkasse hat mir jedoch gesagt, dass ich sofort wieder freiwillig zu versichern wäre, mit 250 € minimal.

Ich kann nur stundenweise beraten, denn meine Tochter ist schwer krank, Krankenkasse brauche ich also zum einen, andererseits ist eine Vollzeitselbständigkeit in naher Zukunft nicht zu erwarten.

Rein theoretisch kann ich ja meine Selbständigkeit aufgeben und damit könnten wir familienversichert bei meinem Mann sein.
Nur sind mir damit endgültig die Hände gebunden, Beratung abzurechnen?

Wenn ich monatlich beispielsweise 3 Std Beratung a 80-100 € verkaufte, wie steht es dann? Bin ich dadurch automatisch überwiegend Freiberuflerin?

Wie könnte eine sinnvolle Status-Kombination aussehen (z.B. Hausfrau mit geringem freiberuflichen Zuverdienst, arbeitssuchend in Teilzeit), bei der wir uns selbst finanzieren, aber nicht schlechter als vorher mit ALG II stehen, zumal ja Arbeitengehen auch Kosten mit sich bringt?

Herzlichen Gruß

Angel

Hallo angel,

Als Bedarfsgemeinschaft beziehen wir derzeit ALG II, meine
Tochter hat Unterhalt und Kindergeld. Ich selbst bin
selbsständig, derzeit über die Arge pflichtkrankenversichert.
Mein Mann und mein Kind sind über mich familienversichert.

Mein Mann hat eine Vollzeittätigkeit angeboten bekommen.
Dadurch könnten wir uns selbst finanzieren. Wir stünden damit
finanziell 350 € besser als bisher, meine Krankenkasse hat mir
jedoch gesagt, dass ich sofort wieder freiwillig zu versichern
wäre, mit 250 € minimal.

Ich kann nur stundenweise beraten, denn meine Tochter ist
schwer krank, Krankenkasse brauche ich also zum einen,
andererseits ist eine Vollzeitselbständigkeit in naher Zukunft
nicht zu erwarten.

Rein theoretisch kann ich ja meine Selbständigkeit aufgeben
und damit könnten wir familienversichert bei meinem Mann sein.
Nur sind mir damit endgültig die Hände gebunden, Beratung
abzurechnen?

Wenn ich monatlich beispielsweise 3 Std Beratung a 80-100 €
verkaufte, wie steht es dann? Bin ich dadurch automatisch
überwiegend Freiberuflerin?

Wie könnte eine sinnvolle Status-Kombination aussehen (z.B.
Hausfrau mit geringem freiberuflichen Zuverdienst,
arbeitssuchend in Teilzeit), bei der wir uns selbst
finanzieren, aber nicht schlechter als vorher mit ALG II
stehen, zumal ja Arbeitengehen auch Kosten mit sich bringt?

Dein Mann tritt die Vollzeitbeschäftigung an und ihr alle seid über seine Tätigkeit familienversichert. Dein Mann meldet außerdem Gewerbe für Betriebsberatung auf seinen Namen an. Du arbeitest für ihn als Beraterin auf 400 Euro Basis und kannst bei Deinen Kunden ordungsgemäß abrechnen, da ja Gewerbe vorhanden.

Steuern für das Gewerbe fallen wohl wenig bis gar keine an, weil kein oder kein nennnenswerter Gewinn erwirtschaftet wird. Man könnte beim Finanzamt auch als Kleinunternehmer nach § 19 UstG ohne Mehrwertsteuerberechnung anmelden, wobei es dann allerdings auch keinen Vorsteuerabzug gäbe aber die lästigen Umsatzsteuervoranmeldungen entfallen.

Einkommensteuerlich könnten Verluste sogar noch gegen die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgerechnet werden und die Einkommensteuer minimieren.

Obendrein sparst die Kosten für Deine Krankenversicherung. Obs wirklich so funktionieren kann, bitte den Steuerberater fragen, die Auskunft wird keine Unsumme kosten. Und wenns so machbar ist, wäre das doch eine sicherlich angenehme Lösung.

Gruß,
Gerhard