Lieber Experte,

Seit unserem letzten Tarifabschluss erhalten wir eine kinderbezogene Besitzstandszulage. Diese möchte unser AG nun in einem Betrag abfinden. Zu Abfindungen bei Kündigungen habe ich im Netz genügend Beispielrechnungen gefunden. Nicht so bei Abfindungen von Lohnteilen wie in meinem Fall. Ich möchte gerne wissen, wie diese Abfindung steuerlich behandelt wird und wie ich ggf. vor dem Gespräch mit dem AG die Summe berechnen kann, die von der Abfindung übrigbleibt.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
LG Andreas

Im allgemeinen wird die Abfindung wie Lohnbezüge behandelt und mit der aktuellen Lohnsteuerklasse besteuert. Soll die Abfindung für mehrere Jahre gelten, wird dies in der entsprechenden Zeile der ehemaligen Lohnsteuerkarte vermerkt und man kann dann auf Wunsch eine etwas andere Verlagung in der Einkommensteuererklärung wählen. Wirklich viel bringt das nicht und da man ja sein Einkommen (alle Einkommensarten!!!) der Zukunft nicht sogenau weiß, kann sich das evtl. auch ungünstiger auswirken. Aber das geht, wie geschrieben, erst in der EStErkl. und der AG hat damit nichts zu tun.

Wenn die Zulage Lohnteil ist, wird die Abfindung dafür auch wie Lohn behandelt, also voll versteuert. Um eine andere Lösung zu finden, wäre eine Beratung mit einem Steuerberater nötig, der sich in Abfindungsbesteuerungen auskennt und zumindest einen anderen Vorschlag unterbreiten könnte. Vielleicht mal unter www.die-steuerfachberater.de nach einem geeigneten Berater schauen.

Hallo,

da bin ich überfragt. Grundsätzlich sind Lohnezüge mit dem Zufluß zu versteuern. M.E. auch in voller Höhe, da es keine Freibeträge gibt.

Viele Dank für die schnelle Antwort. Ich gehe davon aus, das der AG die Steuern von der Abfindungssumme bei Auszahlung abziehen und direkt an das Finanzamt abführen wird. Interessant ist für mich die Berechnungsgrundlage der Auszahlungssumme bei Steuerklasse III und 2,0 Kinderfreibeträgen.
LG Andreas

Viele Dank für die schnelle Antwort. Ich denke, ich werde Deinen Rat beherzigen und vor dem Gespräch einen Steuerberater aufsuchen.
LG Andreas

Viele Dank für die schnelle Antwort.
LG Andreas

Normales Gehalt plus Abfindung und dann in die im Internet erhältlichen Monatstabellen sehen. Der AG wird das Gehalt mit dem normalen Abzug ausweisen und die Abfindung mit der Differenz zur Monatstabelle. Dadurch ist wahrscheinlich in der Steuererklärung eine geringe Rückzahlung zu erwarten, weil die Progress im Monat durch den hohen Steueranteil höher als bei 1/12 wäre.

Super. Genau das habe ich gesucht. Dank Deines Hinweises kann ich den Steuerabzug berechnen und ganz beruhigt in das Gespräch gehen. Vielen Dank und LG
Andreas