Lieber mit ohne Makler

hallo,

potentieller käufer K einer immobilie hört von der nachbarin des verkäufers V, dass ein haus zum verkauf steht.

eine woche später beauftragt V einen makler.

K nimmt kontakt zu V auf, und schaut sich das haus an und will dieses kaufen.

der makler war hier nicht im spiel.

der makler hat wohl einen „universalauftrag“ (gibt es sowas ?), der ein jahr gilt.

die maklerprovision ist im kaufpreis enthalten und wird von V an den makler gezahlt.

das haus soll erst in einem jahr verkauft werden.

kann K das haus erwerben, ohne dass der makler einen anspruch hat ?

danke

gruß inder

Hallo,

ein Käufer, der sich ohne Einschaltung des Maklers direkt mit dem Verkäufer einigt, schuldet einem Makler keinen Cent.

Eine andere Frage wäre, ob der Verkäufer dem Makler Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision zu leisten hätte. Dazu müsste ein entsprechender Passus im Vertrag stehen und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.

LG
sine

Hallo,

vertraglich sieht es hier, (wie Du es schilderst), folgendermaßen aus:

Du hast keinen Vertrag mit dem Makler, schuldest ihm deshalb auch im Falle des Kaufes keine Provision.

Der Verkäufer hat vermutlich einen „qualifizierten Alleinauftrag“ mit dem Makler vereinbart, das würde eventuell bedeuten, daß der Verkäufer auch im Falle von eigens hervorgebrachten Interessenten (wie z.B. Du), trotzdem eine Provision an den Makler bezahlen muß, sofern der Vertrag zwischen Makler und Verkäufer nicht gegen das neuere AGB-Gesetz verstößt. Im Grunde könnte Dir das Wurscht sein, allerdings wird der Verkäufer natürlich versuchen, die zu zahlende Provision einzupreisen, das bedeutet, letztendlich zahlst Du sie indirekt oder zumindest zum Teil. Du solltest deshalb sehr genau wissen, wieviel das Objekt der Begierde am Markt oder Dir selber wert ist und dann abwägen. Wenn der Verkäufer Dir und sich selber helfen will, läßt er evtl. von einem Anwalt prüfen ob er wirklich in Deinem Fall dann eine Provison an den Makler zahlen müßte. Es könnte nämlich sein, daß er es gar nicht muß.
Viel Glück!

Hi,

der makler war hier nicht im spiel.

der makler hat wohl einen „universalauftrag“ (gibt es sowas
?), der ein jahr gilt.

die maklerprovision ist im kaufpreis enthalten und wird von V
an den makler gezahlt.

das haus soll erst in einem jahr verkauft werden.

ich würde sagen, es kommt darauf an:

a. Was der Vertrag Makler - Verkäufer regelt

b. Wann der Kaufvertrag geschlossen wird (vor oder nach Ablauf des Maklervertrages)

kann K das haus erwerben, ohne dass der makler einen anspruch
hat ?

Kommt drauf an.

Gruß
Tina

kann K das haus erwerben, ohne dass der makler einen anspruch hat ?

Nach dieser Schilderung nein. V hat mit dem Makler einen Vertrag und das geht K nichts an. V und K werden einen Kaufpreis vereinbaren, von dem V an den Makler eine Courtage zahlt. Insofern kann es K auch egal sein, wie sein Kaufpreis zwischen V und Makler verteilt wird.

kann K das haus erwerben, ohne dass der makler einen anspruch hat ?

Nach dieser Schilderung nein. V hat mit dem Makler einen
Vertrag und das geht K nichts an.

sicher, aber V ist durchaus interessiert, dass er nach der geschilderten konstellation nicht an den makler zahlen müsste…

V und K werden einen
Kaufpreis vereinbaren, von dem V an den Makler eine Courtage
zahlt. Insofern kann es K auch egal sein, wie sein Kaufpreis
zwischen V und Makler verteilt wird.

meinst du nicht, diese sichtweise ist etwas blauäugig ?

gruß inder

das haus soll erst in einem jahr verkauft werden.

ich würde sagen, es kommt darauf an:

a. Was der Vertrag Makler - Verkäufer regelt

b. Wann der Kaufvertrag geschlossen wird (vor oder nach Ablauf
des Maklervertrages)

…das wäre auch m.e. eine möglichkeit, den makler aus dem boot zu bekommen.

aber wie könnte man das regeln ? dem makler einfach sagen: „hallo wir haben selbst einen käufer gefunden, das haus wird aber erst in einem jahr verkauft und deshalb gibt es für dich nix zu holen…“

Wenn der
Verkäufer Dir und sich selber helfen will, läßt er evtl. von
einem Anwalt prüfen ob er wirklich in Deinem Fall dann eine
Provison an den Makler zahlen müßte. Es könnte nämlich sein,
daß er es gar nicht muß.
Viel Glück!

danke für diesen klasse beitrag.

es wird wohl darauf herauslaufen, den vertrag vorab mal checken zu lassen. der V will natürlich kein prozessrisiko eingehen. evtl. muss der käufer einen doch möglichen anspruch des maklers in irgendeiner form absichern…

gruß inder

sicher, aber V ist durchaus interessiert, dass er nach der
geschilderten konstellation nicht an den makler zahlen müsste…

Das hätte er sich vorher überlegen müssen. Vertrag ist Vertrag.

meinst du nicht, diese sichtweise ist etwas blauäugig ?

Inwiefern blauäugig ? Ich versteh nicht, wieso sich der Käufer so sehr für den Makler interessiert. Wenn der Kaufpreis stimmt, kann es ihm doch egal sein, ob der Makler seinen Anteil erhält.

sicher, aber V ist durchaus interessiert, dass er nach der
geschilderten konstellation nicht an den makler zahlen müsste…

Hallo,

diese qualifizierten Alleinaufträge für Makler sind rechtlich nicht ganz ohne Komplikationen, soweit ich mich erinnere. Gewisse Klauseln wirksam zu vereinbaren, ist nicht so einfach und viele werden vom Richter kassiert :wink:

LG
sine