Liebhaberei bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Hallo zusammen,

Aufgabe ist es, eine Ausarbeitung zur steuerlichen Liebhaberei zu schreiben.

Die Recherche bezügl. der Liebhaberei bei Einkünften aus Kapitalvermögen verlief allerdings bisher erfolglos.

Findet jemand ein anschauliches, praktisches (und vor allem aktuelles) Beispiel für die Liebhaberei bei Einkünften aus Kapitalvermögen?

Vielen Dank für die Bemühungen.

Hallo,

Findet jemand ein anschauliches, praktisches (und vor allem
aktuelles) Beispiel für die Liebhaberei bei Einkünften aus
Kapitalvermögen?

ein Privatier fährt gerne ein wenig in Deutschland herum, München, Stuttgart, Berlin, Hamburg, Düsseldorf usw. Er kauft jeweils eine Aktie von Siemens, Daimler-Benz usw. und fährt zu den Hauptversammlungen dieser Firmen, Anreise ICE erste Klasse, Übernachtung in einem ordentlichen Hotel, Besuch der Hauptversammlung enschließlich Imbiß, etwas Nebenprogramm am Nachmittag des Anreisetags und am Abend, Abreise. Das alles sind für ihn Werbungskosten, die er gegen die bescheidenen Erträge aus seinen erhaltenen Dividenden aufrechnet. Er bittet das Finanzamt um wohlwollende Behandlung, da die permanenten Verluste doch schon sehr an seinen Nerven zehren…

Gruß, Bernd

Vielen lieben Dank für dieses anschauliche Beispiel.
Zum besseren Verständnis muss ich allerdings noch weiter fragen:
Könnte der Privatier hier dann tatsächlich den Sparerpauschbetrag gem. § 20 Abs. 9 EStG + die oben angeführten WK geltend machen, wenn er das Finanzamt davon überzeugen kann?

Gruß

Nein. Mit dem Sparer-Pauschbetrag sind sämtliche Werbungskosten abgegolten, tatsächliche WK können nicht geltend gemacht werden. Daher kann es auch eigentlich keine Liebhaberei bei Einkünften aus Kapitalvermögen geben.