Liebhaberei - besser getrennt veranlagen?

Nicht Insolvenz, eidesstattliche Versicherung. da gibt es keine Restschuldbefreiung. Wir haben mittlerweile den Großteil der Schulden bezahlt (die eben in die Jahre 2006 bis 2011 fallen). Das ändert aber nichts daran, dass ich das alles in der Umsatzsteuer erklären muss. Wie gesagt, wäre nicht das Existenzgründungsdarlehen gewesen, das bei Abmeldung des Betriebs auf einen schlag zur Gänze zurückbezahlt werden hätte müssen, hätte ich das Geschäft längst abgemeldet. Nächstes Jahr ist es abbezahlt, bis dahin werde ich wohl noch durchhalten müssen.

Danke nochmal!

Ja, das ist richtig. Die Verluste muss ich bei der Umsatzsteuererklärung dann überhaupt noch eine EÜR abgeben?

Hallo weichseline,

bei der „Frage von vorhin“ bin ich nicht mit angesprochen worden!

Was die Getrenntveranlagung angeht, so kann man diese bei einer gemeinschaftlichen Steuererklärung Jahr für Jahr beantragen, umgekehrt natürlich auch die gemeinschaftliche Veranlagung.

Die Frage nach einer „Getrennveranlagung“ darf sich meines Erachtens nur dann stellen, wenn eine Parternerschaft (Ehe) nicht mehr funktioniert, und der eine Partner dem anderen „eins reinwürgen“ möchte.

Das ist unter finanziellen Betrachtungen allerdings schlichtweg Blödsinn. Jegliche Getrenntveranlagungung führt in der Summe zu einer höheren Steuerbelastung. Was soll das also???

Wenn sich die geänderten Bescheide 2006 bis 2010 wegen „Liebhaberei“ nur gegen Sachverhalte eines Parters richten, kann man - bevor es zur „Vollstreckung“ kommt - Aufteilungsbescheide für die Jahre 2006 bis 2010 beantragen. Dann wird die Steuerschuld für die 5 Jahre nur von dem betreffenden Partner eingefordert.

Beste Grüße

maasterp

Grundsaetzlich geht alles, so meine Erfahrung.

Machen Sie eine Eingabe mit Begruendugn an das Finanzamt und erklaeren Sie in der Begruendung,warum Sie erst jetzt die Belege verspaetet nachreichen, vielleicht liegt es daran,dass Ihnen Belege gefehlt haben, die Sie erst jetzt wieder gefunden oder eben Gruende, die Sie dazu veranlasst haben, erst jetzt taetig werden zu koennen.
Grundsaetzlich ist es besser zusammen zu veranlagen.
Sie muessen auch hier genau pruefen, „was hinten raus-
rommt.“

Lassen Sie sich nicht ermutigen.Machen Sie weiter.
Viel Erfolg.
postman5

Danke, das werde ich in jedem Fall versuchen, und mir jetzt schleunigst professionelle Hilfe holen.

LG!

Hallo,

auch Dir vielen Dank für die Antwort. So langsam bekomme ich besser Ein- und Durchblick. Die Nachzahlungen für die betreffenden jahre sind bereits getätigt. Es geht mir jetzt halt darum, den Schaden für 2011 und in gewissem Maße auch 2012 (aber wie gesagt, die Lage hat sich etwas gebessert, wobei halt noch keine Gewinne da sind. Die Verluste sind lediglich geringer geworden, wenn auch in nicht unerheblichem Umfang.) zu begrenzen.
Ich werde heute die Erklärungen fertig stellen und abschicken, damit ich hoffentlich noch einer Schätzung entkomme (was macht man eigentlich, wenn sich Abgabe der Erklärungen und Schätzung überschneiden?), und dann gleich noch einen Steuerberater drauf schauen lassen und dann ggf. eine berichtigte Erklärung abschicken.

VG!

Hallo,
wenn die Kleinunternehmerregelung vom FA bestätigt ist, mußt Du keine USt-Erklärung mehr abgeben. die Gewinne/Verluste für die Anlage „G“ der ESt-Erklärung kannst Du mit einer einfachen Einnahme/Überschußrechnung ermitteln. der „Liebhaberei“ würde ich nicht kampflos zustimmen. Mache dem FA klar, dass Dein Gewerbe auf eine Dauer von 20 Jahren angelegt ist und in dieser Zeit bestimmt ein Totalüberschuß erzielt wird.
Gruß

Danke nochmal!

Ja, das ist richtig. Die Verluste muss ich bei der
Umsatzsteuererklärung dann überhaupt noch eine EÜR abgeben?

Hallo weichseline,

worauf beziehen sich eigentlich diese Verluste (Gewerbebetrieb, selbständige Tätigigkeit, Vermietung und Verpachtung)???

Gehst Du davon aus, die Verluste der Jahre 2006 bis 2010 über Alles gesehen mal durch Gewinne ausgleichen zu können?

Wenn ja, dann bist Du dem Finanzamt mit der „Liebhaberei“ in eine Falle getappt. Du hättest Dich gegen die Absicht „Liebhaberei“ wehren müssen. Ein Steuerberater hätte Dir dabei sicherlich zutreffend geholfen.

Wenn Du diesen Sachverhalt „Liebhaberei“ weiterhin betreibst, brauchst Du die Verluste, aber zukünftig auch evtl. Gewinne, nicht mehr zu erklären! Vorsicht allerdings, wenn Du dazu mit einem Mal Rechnungen mit gesondertem MwSt.-Ausweis stellen solltest.

Mit freundlichen Grüßen
maasterp

Hallo nochmal,

die Verluste beziehen sich auf meinen Gewerbebetrieb. Selbstverständlich war nie geplant, „irgendwann“ einmal Gewinne vorweisen zu können, sondern zügig. Ich war auch auf einem guten Weg, bis ich in einem Jahr viel Pech mit zwei großen Kunden hatte. Das hat im Prinzip alles an Umsätzen und auch Gewinnen gefressen, und die Probleme haben einen langen Rattenschwanz hinter sich hergezogen. Hätte ich von Anfang an die Liebhaberei beabsichtigt, dann hätte ich mir etwas ausgesucht, das mir nicht jahrelange Sorgen und wirklich massive Probleme bereitet.
Gewehrt habe ich mich ja, aber ich habe nicht einmal Antwort bekommen. Damals war ich schon so fertig, dass ich es einfach gut sein lassen habe. Ich weiß, keine gute Idee, aber ich war einfach zu nichts mehr in der Lage.
MWST muss ich ohnehin bisher ausweisen, ich bin kein Kleinunternehmer im rechtlichen Sinn. Das werde ich aber wohl schnell ändern. Ganz ehrlich, mir würde es nciht das Geringste ausmachen, Umsatzsteuer zu zahlen, wenn ich mein geschft endlich soweit htte, dass es was abwirft. Ich hoffe sehr, dass ich einfach längere Zeit gesund bleibe, oder andernfalls, wenn nächstes Jahr das Existenzgründungsdarlehen abbezahlt ist, den Betrieb abmelde.

Gerade eben habe ich die Einkommensteuererklrung für 2011 per Elster abgeschickt. Ich werden mir gleich nchste Wochen einen Steuerberater suchen, der nochmal drüber schaut, so dass icih evtl. noch eine berichtigte nachschieben kann.

Hallo nochmal,

und nochmal Danke für die Antwort!
Sehe ich das aber trotzdem richtig, dass ich für das Jahr 2012, für das ich ja die Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben habe, keine Kleinunternehmerregelung beantragen kann, ja?
Ich würde sehr gerne nochmal wegen der Liebhaberei beim FA nachhaken, aber ohne Hilfe eines Steuerberaters werde ich das wohl nicht schaffen, oder?

Korrekt,

für 2012 muß noch die USt-Erklärung abgegeben werden. Ein Steuerberater ist m.E. nicht erforderlich, da ein einfaches Schreiben an den FA-Sachbearbeiter ausreicht, ausserdem sind diese gehalten, Bürger auch zu beraten.

Gruß

Hallo,

ich danke Dir sehr für Deine Mühe!
Musste gerade etwas schmunzeln wegen der beratenden Sachbearbeiterin. Ich/wir hatten es eigentlich immer mit sehr netten, hilfsbereiten FA-Mitarbeiter zu tun, aber diese Dame schert da etwas aus. Naja, vielleicht ist sie ja auch gar nciht mehr für uns/mich zuständig?

Liebe Grüße,
weichseline

Hallo,

das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Für eine Antwort sind die Fragen zu unkonkret. Hierbei könnte sich aber der Besuch eines Steuerberaters lohnen.

Viel Glück

Hallo weichseline,

wenn Du bisher schon umsatzsteuerpflichtig gewesen bist und Deine Gewerbetätigkeit als „Liebhaberei“ eingestuft wurde, müsste auch sämtliche Umsatzsteuer-Jahreserklärungen aufgehoben worden sein. Gezahlte Umsatzsteuer müsste Dir erstattet werden; wenn Du aber mehr Vorsteuer erstattet bekommen hast, müsste die eigentlich auch zurückgefordert werden.

Der Weg zu einem Steuerberater ist wirklich vernünftig!

Deine Aussage, daß Du auf Deine Einwände keine Antwort vom Finanzamt bekommen hast, könnte durchaus bedeuten, daß Deine Steuerbescheide 2006 bis 2010 noch gar nicht abschließend geändert wurden, also durch Dein Einspruchsverfahren noch offen sind.

Diesen Sachverhalt kann der Steuerberater für Dich klären; dann wäre die zwischenzeitlich von Dir geleisteten Zahlung für 2006 bis 2010 ggfls. nur „verliehen“.

Viel Erfolg mit dem Steuerberater und

beste Grüße

maasterp

Hallo und Danke nochmal für Deine Antwort.

Ja, es gab Rückforderungen, und die sind auch lngst bezahlt. Ich werde mich dennoch bemühen, da nochmal eine klare Aussage vom FA zu bekommen und vorher natürlich nnochmal meinen Fall darlegen.

LG,weichseline

Hallo
Du kannst Deine Steuererklärung ändern, solange diese noch nciht rechtskräftig ist. D.h. nach einem Bescheid des Finanzamtes und der 4 Wochen Einspruchsfrist (sofern Du keinen Einspruch einlegst).
Ob Gertrenntveranlagung oder nicht besser ist, kann man so nicht sagen, das muss man im Einzelfall prüfen.

Hallo,
es macht keinen Sinn eine getrennte Veranlagung zu beantragen, denn diese Veranlagungsart ist meistens schlechter als Zusammenveranlagung.
Bei Zusammenveranlagung wird, wie bei Einzelveranlagung, jeder Ehegatte für sich betrachtet und die Einkünfte ermittelt und dann zum ausrechnen der Steuer zusammengerechnet, wobei es hier den Splittingtarif gibt und günstiger als bei getrennter Veranlagung ist.
Die Einkünfte aus Liebhaberei brauchen Sie eh nicht mehr anzugeben.
MfG
Sven Duwe

Hallo Weichseline,

entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihnen erst jetzt, nach 4 Tagen, antworte.

Ich kann Ihnen nur auf die unten genannte Problematik antworten, da mir die von Ihnen vorher gestellte Frage leider nicht vorliegt.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, fragten Sie, ob eine getrennte Veranlagung noch möglich sei, obwohl Sie die Erklärung für das Jahr 2011 bereits hätten abgeben müssen.

Diese Frage kann man eindeutig mit „Ja“ beantworten.

Solange noch kein endgültiger Bescheid zu einer Steuererklärung ergangen ist, kann die getrennte Veranlagung beantragt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Abgabefrist für die Erklärung bereits verstrichen ist.

Die Frage, ob bei einer vermuteten „Liebhaberei“ eine getrennte Veranlagung steuerlich günstiger wäre, kann ich nur bei Kenntnis des Gesamtfalles beantworten.

Eines kann man aber bereits vorweg feststellen, nur bezüglich des einen Punktes „Liebhaberei“ ist eine getrennte Veranlagung nicht sinnvoll, da auch vom Finanzamt immer der Gesamtfall, also beide Erklärungen betrachtet und bewertet werden.

Sollten Sie weitere Informationen bezüglich der „Liebhaberei“ wünschen, wäre eine kurze Schilderung des Falles, insbesondere die Art der Einkünfte, die als Liebhaberei eingestuft worden sind, vonnöten.

Mit freundlichen Grüßen

G-B