Liebhaberei - besser getrennt veranlagen?

Hallo,

ich hatte vorhin schon eine Frage gestellt, die mit dem Problem zusammen hängt, aber ich müsste nun etwas genauer fragen:
das FA hat nachträglich meine Verluste aberkannt (Jahre 2006-2010). Für die nun abzugebenden Steuererklärungen: wäre es besser, Getrenntveranlagung zu wählen? Kann ich das jetzt noch für 2011 beantragen (ich hätte die Erklärung längst abgeben müssen, geht das trotzdem noch?)?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Hallo,
das kann ich nicht genau sagen. Ich mache meine EST mit einem Programm und das prüft nach Eingabe der ganzen Daten ob eine Zusammen- oder getrennte Veranlagung besser ist. Soweit ich weiß, kann man das für jedes Jahr neu entscheiden. Im Programm mach ich dann einfach beim entsprechenden Punkt ein Häkchen und druck mir dann die Formulare schon ausgefüllt aus. Am besten beim FA nachfragen, wann man die Entscheidung treffen kann und wie lange man daran gebunden ist.

MFG
die Tante

Hallo,

die getrennte Veranlagung ist in aller Regel ungünstiger da nach der Grundtabelle versteuert wird, es wird also jeder Ehegatte wie ein Lediger besteuert. Die Abgabefrist für 2011 ist abgelaufen, trotzdem auf alle Fälle eine Steuererklärung abgeben. Für die Jahre ab 2012 die allgemeine Abgabefrist beachten: 31.05. des Folgejahres.

Gruß

ich hatte vorhin schon eine Frage gestellt, die mit dem
Problem zusammen hängt, aber ich müsste nun etwas genauer
fragen:
das FA hat nachträglich meine Verluste aberkannt (Jahre
2006-2010). Für die nun abzugebenden Steuererklärungen: wäre
es besser, Getrenntveranlagung zu wählen? Kann ich das jetzt
noch für 2011 beantragen (ich hätte die Erklärung längst
abgeben müssen, geht das trotzdem noch?)?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Hallo,
sorry, da kann ich leider keine Antwort geben.

Gruss
Wilfried

Was war denn Deine erste Frage in dieser Sache.
Man muss immer den Gesamtzusammenhang kennen bevor man eine falsche Auskunft gibt.

Hallo,

das hier war die Frage, hat sich aber zum Teil eben schon erledigt:
Hallo,

ich bin selbstständig (ein sehr kleines Geschäft), wobei das
Geschäft aber seit mehreren Jahren nur Verlust erwirtschaftet
(dafür gibt es natürlich Gründe, aber darum soll es hier jetzt
nicht gehen), mein Mann Lehrer. Wir sind zusammen veranlagt,
mein Mann hat Steuerklasse 3, ich 5 (ich bin im „Hauptberuf“
Hausfrau, da brauche ich wohl keine Steuerklasse, eben auch
wegen der Selbstständigkeit, oder?). In den letzten Jahren
mussten wir also immer Steuern nachzahlen. Macht es Sinn,
getrennt zu veranlagen, bei gleich bleibenden Steuerklassen?
Oder sollte ich ganz rausfallen, mein Mann Steuerklasse 1
nehmen? Steuerberater habe ich keinen, hab bisher alles selber
gemacht.

Noch eine Frage: wielange hat man für den
Lohnsteuerjahresausgleich Zeit? Meine Schwester meinte
gestern, es seien 4 Jahre, allerdings wohl nicht, wenn man
Freibetrage erhält. Stimmt das?

Was war denn Deine erste Frage in dieser Sache.
Man muss immer den Gesamtzusammenhang kennen bevor man eine
falsche Auskunft gibt.

Vielen Dank für Deine Antwort! Sicher, es ist ja auch wurscht, ob mein Mann einerseits Steuern zurück bekommt und ich welche nachzahlen muss, es bleibt sich wohl bei beiden Varianten gleich.

Weißt Du evtl., was ich denn überhaupt noch bei meiner Umsatzsteuererkläung abgeben muss, wenn meine Gewinne und Verluste sowieso keine Rolle mehr spielen (bin ja Liebhaberin)? In den letzten Jahren musste ich ja trotzdem meine Vorsteueranmeldungen machen. Das passt doch alles nicht zusammen, oder verstehe ich da was gründlich falsch? ich meine, einerseits betrachtet mich das FA als reine Hobbyistin, aber die Vorsteuer wollen sie doch? Ist da einfach ein Fehler passiert?

Danke!

Hallo,
diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Die Wahl der Veranlagungsart (Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung) hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Sind z.B. beide Ehegatten Arbeitnehmer, dann sollte regelmäßig die Zusammenveranlagung günstiger sein. Ist nur einer Arbeitnehmer und der andere Gewerbetreibender, kann unter Umständen die getrennte Veranlagung günstiger sein. Aber ohne genauere Angaben ist die Beurteilung nicht möglich.
Die Steuererklärung 2011 kann auf jedenfall noch abgegeben werden.

Steuererklärungen kann man rückwirkend 4 Jahre abgeben.
Wenn einer der beiden Ehepartner es beantragt, kann auch eine getrennte Veranlagung durchgeführt werden.
Das muss man durch eine Kreuzchen in dem entsprechenden Kästchens auf der Seite 1 des Mantelbogens beantragen. Das geht auch noch innerhalb der Einspruchsfrist für den Steuerbescheid, wenn zunächst Zusammenveranlagung gewählt wurde.

Der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung ist jedoch rechtsunwirksam, wenn dieser Ehegatte keine Einkünfte erzielt hat oder seine Einkünfte so gering sind, dass keine Einkommensteuer festzusetzen ist und auch kein Steuerabzug bzw. keine Steuervorauszahlung vorgenommen wurde (R 26 Abs. 3 Satz 4 EStR 2008).

Ich nehme an, dass das bei Dir der Fall ist, weil Du sagst, Du seiest Hausfrau und hättest mit Deinem kleinen Geschäft nur Verluste. Dann kannst Du keine getrennte Veranlagung durchführen, denn bei Dir allein gibt es ja nichts zu versteuern.

Hallo,
so weit mir bekannt ist, ist das nicht mehr möglich.
Was die Aberkennung Deiner Verluste betrifft,kann ich Dir nur dringensd raten, professionelle Hilfe zu nehmen!!!

Viel Glück

Hallo Manuela,

gilt das mit den 4 Jahren auch, wenn wir Freibeträge eingetragen haben (also für die Kinder)? Ich werde am Montag im FA anrufen und nochmals um Fristverlängerung bitten. Was kann ich tun, wenn abgelehnt wird und eine Schätzung auf mich zukommt? Wie sind da die Zahlfristen?
Ansonsten hast Du Recht: ich bin hauptsächlich Hausfrau.
Vorhin habe ich nochmal das Schreiben der Sachbearbeiterin gefunden, die mir 2011 rückwirkend für die Gesamtdauer des Bestehens meines Geschäftes die Verluste aberkannt und die Liebhaberei attestiert hat. Ich hatte mich fristgerecht dazu geäußert, nun aber gesehen, dass ich dazu nie eine Antwort bekommen habe. Ja, sicher, das habe ich wirklich früh gemerkt, aber ich hab ein paar schwere Jahre hinter mir, da ging das einfach unter. Habe ich hier noch eine Handhabe? Und auch an Dich die Frage: ich gebe ja vierteljährlich die Vorsteueranmeldung ab. Also muss ich auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben, richtig? Aber keine Gewinnermittlung mehr, auch richtig?

Vielen Dank nochmal!

Hallo,

ja, ich sehe das auch so, dass ich ohne Steuerberater hier nicht mehr weiter komme. Da passt einfach ganz viel nciht mehr zusammen, was allerdings zum Teil auch die Sachbearbeiterin zu verschulden hat. Aber ich denke nicht, dass ich gegen sie etwas ausrichten kann.

Gerade wenn man Freibeträge eingetragen hat, ist man verpflichtet seine Steuererklärung abzugeben. Also beeil Dich und gib die Steuererklärungen nachträglich ab. Natürlich immer gemeinsame Erklärungen mit Deinem Ehemann zusammen, getrennt geht es ja nicht, weil Du keine Einkünfte hast. Und wenn Du nun Eure Steuererklärung abgibst, dann wird man Deine Einkünfte auch nicht schätzen. Was Du in der Vergangenheit versäumt hast kannst Du möglicherweise nun nicht mehr wieder gutmachen. Wenn man Dir damals Fristen gesetzt hat, dann ist vielleicht bereits seit langem Rechtskräftigkeit eingetreten. Was gibst Du denn da eigentlich für vierteljährliche „Vorsteueranmeldungen“ ab? Ich gebe vierteljährlich meine Umsatzsteuervoranmeldungen ab aber keine „Vorsteueranmeldungen“ was immer Du damit meinst. Wenn Du Kleinunternehmer bist, zahlst Du ja keine Umsatzsteuer, dann kannst Du auch keine Vorsteuer abziehen. Geh mal zu einem Steuerberater und lass den das machen. Sonst zahlst Du drauf, da Du Dich ja offenbar überhaupt nicht auskennst. An dieser Stelle ist Geiz überhaupt nicht geil, zumal Dein Mann ja als Lehrer auch ein paar Euro verdient und den Steuerberater gut bezahlen kann, nehme ich an.

Danke nochmal für die Antwort.

Ja, mein Mann verdient ein paar Euro, aber er bezahlt damit seit Jahren meine Schulden ab, nicht nur die vom Finanzamt. Ich musste vor drei Jahren die eidesstattliche Erklärung abgeben. Soviel zu der vergnüglichen Lebensweise als Inhaberin eines Liebhaberei-Geschäftes. Insofern hat das ncihts mit Geiz zu tun, wir hatten schlicht und ergreifend das Geld nicht. Andererseits htte uns das evtl. einges erspart. Wie gesagt, durch meine Krankheit konnte ich mich nicht so den Dingen widmen, wie es nötig gewesen wäre. Deshalb ist da einiges durcheinander geraten. Meine Fristen ahbe ich übrigens eingehalten, die Sachbearbeiterin hatte damals aber, wie ich schon sagte, nie auf meine Stellungnahme reagiert.

Ich hoff mal, das ist keine Troll-Frage! Anderenfalls: Gut ausgedacht!

„Liebhaberei“ im steuerrechtlichen Sinn hat mit Deinem Ehemann nichts zu tun! Mit „Liebhaberei“ ist vielmehr gemeint, dass Du Verluste aus Gewerbebetrieb/selbstständiger Arbeit (z.B. Musiker) aus persönlichen Gründen in Kauf nimmst, aber nicht die Absicht hast, soviel Zeit und persönliches Engagement zu investieren, dass tatsächlich ein Gesamtgewinn rauskommt.

Ob Du also in 2011 getrennte Veranlagung oder Zusammenveranlagung mit Deinem Ehemann beantragst, ist unabhängig vom Ergebnis der Jahre 2006-2010 zu entscheiden.

Viel Spaß beim Erstellen der S-teuer-Erklärung!

Das kommt darauf an, wie hoch die Umsätze sind. Bei der sog. Kleinunternehmerregelung bei Umsätzen bis € 17.500,00/anno braucht man keine Mehrwertsteuer angeben, kann aber auch keine Vorsteuer abziehen. Es reicht eine Mitteilung an das Finanzamt, dass man von dieser Regelung Gebrauch machen will. Dann ist das Thema Umsatzsteuer erledigt.

Gruß

Hallo,

vielen dank für Deine Antwort. Ja, die Option Kleinunternehmer kenne ich. Das geht aber nicht rückwirkend, wenn ich z.B. für 2012 meine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben habe, oder?

Hallo,

auch Dir Danke für die Antwort! Glaub mir, mir ist nicht danach, Trollfragen zu erfinden. Dazu waren die letzten Jahre zu furchtbar. Ich hatte ja versucht, der Sachbearbeiterin die Verluste und die Gründe dafür zu erklären, das hat sie aber nciht interessiert.
naja, ich muss jetzt einfach sehen, dass ich die Steuer so gut wie möglich hinbekomme. Nachzahlen werde ich wohl wieder müssen. Aber gut, auch trotz Krankheit etc. ist es ja meine Schuld und das muss ich halt jetzt auch ausbaden.

Rückwirkend geht das leider nicht. Aber für 2012 kannst Du ja immerhin Deine Vorsteuerbeträge abziehen und die MwSt. hast Du ja vereinnahmt, sodass Dir kein Schaden entsteht.

Gruß

Schon wieder etwas, was sich mir nicht erschließt. Wenn Du vor Jahren bereits Insolvenz angemeldet hast, dann muss Dein Mann ja nicht Deine Schulden abzahlen, es sei denn, Du hast Dich nach der Insolvenz wieder auf’s Neue verschuldet und die Restschuldbefreiung damit riskiert. Wenn Dein Geschäft nun wirklich keine Gewinne erwirtschaftet sondern immer wieder nur Schulden verursacht, die Dein Ehemann dann bezahlt, dann solltest Du den Laden wirklich dichtmachen, einen solchen betriebswirtschaftlichen Unsinn kann man doch eigentlich seinem Partner nicht zumuten.