Steuererklärungen kann man rückwirkend 4 Jahre abgeben.
Wenn einer der beiden Ehepartner es beantragt, kann auch eine getrennte Veranlagung durchgeführt werden.
Das muss man durch eine Kreuzchen in dem entsprechenden Kästchens auf der Seite 1 des Mantelbogens beantragen. Das geht auch noch innerhalb der Einspruchsfrist für den Steuerbescheid, wenn zunächst Zusammenveranlagung gewählt wurde.
Der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung ist jedoch rechtsunwirksam, wenn dieser Ehegatte keine Einkünfte erzielt hat oder seine Einkünfte so gering sind, dass keine Einkommensteuer festzusetzen ist und auch kein Steuerabzug bzw. keine Steuervorauszahlung vorgenommen wurde (R 26 Abs. 3 Satz 4 EStR 2008).
Ich nehme an, dass das bei Dir der Fall ist, weil Du sagst, Du seiest Hausfrau und hättest mit Deinem kleinen Geschäft nur Verluste. Dann kannst Du keine getrennte Veranlagung durchführen, denn bei Dir allein gibt es ja nichts zu versteuern.