Liebhaberei Kleinbetrieb Übertrag auf Ehepartner

Letzthin führten wir eine Diskussion über den Begriff „Liebhaberei“.
Da wurde behauptet, wenn der Fiskus einen Betrieb Liebhabererei
auf´s Auge drückt, dieser trotzdem weiter laufen kann, ohne eine
Gewinn- und Verlustrechnung aufzumachen, da die Gewinnerzielungsabsicht
nicht da ist. Ich behauptete, das dies doch nicht endlos weiterlaufen könne. Auch meinte mein Diskussionspartner, das der Fiskus beim Tausch der Gewerbeanmeldung (Partner meldet Liebhaberbetrieb ab, der andere mit den gleichen Tätigkeiten bei der Stadtverwaltung wieder an) beim Wechsel der Fiskus die Gewerbeaktivität unter Eheleuten weiter von Liebhaberei ausgeht und grundsätzlich keine Gewinn/Verlustrechnung mehr zulässt.
Hätte ich nicht geglaubt, da doch Gewerbefreiheit auch für den Partner gilt.

Hallo,
schau mal hier ob es dir hilft

http://www.qute.de/liebh.htm

oder google mal nach „steuerlicher Liebhaberei“.

Grundsätzlich hindert dich kein Finanzamt in Deutschland - deinem Hobby nach zu gehen. Und etwas anderes wäre es ja dann nicht mehr.

Grüße Rainer