Hallo,
Folgender Fall: mehrere Jahre freiberuflich tätig (Kleinunternehmer). Danach seit einige Jahre sozialversicherungspflichtig angestellt. Nebenberuflich wurde die selbstständige Tätigkeit fortgeführt. Seitdem Verluste. Der Verlust aus der EÜR wurde mit der ESt verrechnet. Der Steuerbescheid erging mehrmals vorläufig wgn. unklare Gewinnerzielungsabsichten. Nun blüht ggf. die „Liebhaberei“.
Frage 1: müssten in dem Fall die bisherigen Steuererstattungen zurückgezahlt werden?
Zumindest zu dem Teil, den die Verluste aus dieser Tätigkeit zu Erstattungen beigetragen haben.
Frage 2:
müsste in dem Fall der Betrieb aufgegeben werden?
Nein, seine Liebhaberei darf man selbstverständlich fortführen.
(was bedeuten würde das der Restbuchwert der AfA sowie stille Reserven versteuert werden müssten?)
Nein, da es dann ja keine Restbuchwerte oder stille Reserven geben kann.
Frage 3:
wäre es sinnvoll die Tätigkeit „ruhend“ zu melden
Inwiefern wäre das sinnvoll? Die Ausgaben werden doch ohnehin nicht mehr anerkannt.
(was passiert dann mit den AfA’s?)
Wenn Liebhaberei unterstellt wird, dann gibt es auch keine AfA mehr, die als Betriebsausgaben anerkannt würden. Wenn die Liebhaberei auch rückwirkend unterstellt wird, dann werden auch die AfA aus diesen Zeitraum nicht mehr anerkannt, woraus dann rückwirkend eine höhere Steuerzahlung resultieren würde.
und in der aktuelle Steuererklärung den Verlust vortragen zu lassen (damit er steuerlich nicht sofort wirksam wird (zur Besänftigung FA))?
FA lassen sich nur selten besänftigen. Wenn Liebhaberei rückwirkend unterstellt wird, gibt es ohnehin keine Verluste. Und man kann sich auch nicht aussuchen, in welchem Veranlagungszeitraum Gewinne oder Verluste angerechnet werden sollen. Ein Verlustvortrag wäre nur dann möglich, wenn insgesamt das zu versteuernde Einkommen negativ ist.
Also entweder Gewinnerzielungsabsicht belegen oder akzeptieren, dass es eine Liebhaberei ist. Für die Gewinnerzielungsbasicht ist es nicht notwendig, dass mal ein Gewinn entsteht. In einer Marktwirtschaft gibt es keine Garantie auf Gewinne.
Grüße