Liechtenstein

Hallo again,

welche Probleme kann ein Deutscher erwarten, wenn er Geldtransferleistungen einer Firma in Liechtenstein erbringt.

sprich:

X überweist an AG in Liechtenstein Betrag y.

Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen ihm bei Insolvenz der AG zu?

Wie hoch ist das Mindestkapital dieser AG?

etc.

Danke und Gruß
Marco

hi marco,

wär schon wichtig zu wissen, warum bzw. zu welchem zweck dieser AG das geld gegeben wird.

alles andere kannst du aus den bilanzen und veröffentlichungen dieser ag entnehmen. sie sollte dir diese auf anforderung zur Verfügung stellen. wenn nicht… sollte dann klar sein!

winkel

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Hallo Winkel,

es geht um Beteiligungen am Firmenvermögen.
In der Art eines geschlossenen Immobilienfonds.

Und da in der Schweiz ja die AG auch nicht das ist, wie in Deutschland. Daher möglicherweise ja auch in Liechtenstein nicht.

Gruß
Marco

Warnung:

ich kenne die firma nicht, aber aus meiner zeit als finanzvermittler weiß ich genau:

kein geld an anlagefirmen und immo-fonds, die nicht in deutschland börsennotiert sind.

gled im ausland einzuklagen, ist neben der unkenntnis der landesgesetze, meist zwecklos. zumal die inhaber solcher anlagefirmen schneller verschwunden sind, als die übverweisung des geldes nach südamerika braucht.

winkel

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Hi winkel,

Warnung:

ich kenne die firma nicht, aber aus meiner zeit als
finanzvermittler weiß ich genau:

kein geld an anlagefirmen und immo-fonds, die nicht in
deutschland börsennotiert sind.

gled im ausland einzuklagen, ist neben der unkenntnis der
landesgesetze, meist zwecklos. zumal die inhaber solcher
anlagefirmen schneller verschwunden sind, als die übverweisung
des geldes nach südamerika braucht.

Eh klar :smile: Also keine Sorge… aber mich würde es dem Prinzip nach dennoch mal interessieren.

Gruß
Marco