Hallo zusammen,
Mein Geschichtslehrer hat uns heute gesagt, dass es verboten sei die 1. und 2. Strophe des Liedes der Deutschen von Fallersleben zu singen. Ich weiß das ausschließlich die 3. Stophe dieses Liedes die Deutsche Nationalhymne ist. Trotzdem dachte ich, dass es nicht verboten ist die anderen beiden Hymnen zu singen. Könntet ihr mir helfen? Bitte mit Quellenangabe…
Danke im voraus MFG Matthias
Hallo zusammen,
Mein Geschichtslehrer hat uns heute gesagt, dass es verboten
sei die 1. und 2. Strophe des Liedes der Deutschen von
Fallersleben zu singen. Ich weiß das ausschließlich die 3.
Stophe dieses Liedes die Deutsche Nationalhymne ist. Trotzdem
dachte ich, dass es nicht verboten ist die anderen beiden
Hymnen zu singen. Könntet ihr mir helfen? Bitte mit
Quellenangabe…
Hier steht alles über das Deutschlandlied:
http://www.deutschlandlied.de
Gruß, Infotalk
Hi!
…zeugt es nicht einfach von geschichtlichem und geographischem Unverständnis, wenn man heute noch „…von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt…“ singt??
Würde man uns die fehlenden „Ecken“ heute (zurück)geben, hätten wir noch mehr Pleitegegenden á la Mek-Pom & Co. am Hals.
Also lassen wir es doch lieber, wie es ist…
Grüße,
Mathias