Lied von einer CD

Hallo Ihr lieben,

ich habe mal eine Frage (ob das rechtlich alles i.O. könnt ihr mir dann ja sagen). Also ich möchte gerne für eine Power Point Präsentation ein Lied von einer meiner gekauften CD’s benutzen. Gibt es da irgendein Program zum runterladen von der CD? Denn bei meinem Versuch hat es irgendwie nicht so richtig funktioniert.

Vielen Dank schon mal
Schönen Sonntag noch
Bianca

http://www.google.de/search?hl=de&q=CDex&btnG=Google…

Hallo,
zum Umwandeln der CD-Tracks in andere Formate empfehle ich
das Programm EAC in Verbindung mit dem LAME-Codec.
Beides findest Du über Google.
Schau auch mal in der FAQ 106 dieses Brettes.

Ich habe gerade gestern diese Programme aktuell „besorgt“
und benutzt.
-> EAC Version 0.95prebeta5 (auch mit deutschen Sprachdateien)
-> LAME 3.96.1

Bevor Du das EAC-Setup machst, packe erst den LAMA-Codec in ein
separates Verzeichnis aus. EAC findet das dann automatisch.

Damit kannst Du dann jedenfalls Lieder von der CD in WAV
oder auch gleich in MP3 umwandeln.
Gruß Uwi

ich habe mal eine Frage (ob das rechtlich alles i.O. könnt ihr
mir dann ja sagen). Also ich möchte gerne für eine Power Point
Präsentation ein Lied von einer meiner gekauften CD’s
benutzen. Gibt es da irgendein Program zum runterladen von der
CD? Denn bei meinem Versuch hat es irgendwie nicht so richtig
funktioniert.

Vielen Dank schon mal
Schönen Sonntag noch
Bianca

Hallo,

zum Umwandeln der CD-Tracks in andere Formate empfehle ich
das Programm EAC in Verbindung mit dem LAME-Codec.

EAC ist tatsächlich eine gute Wahl! Für die etwas knifflige Konfiguration von EAC empfehle ich die Seite http://www.audiohq.de
Da gibt allerlei Tips und eine Schritt für Schritt-Anleitung.
Keine Angst davor!
Zur rechtlichen Seite: wenn auf der CD keine Angaben zu einem Kopierschutz zu finden sind und du die Kopie zum eigenen Gebrauch anfertigst, steht rechtlich sicher nichts dagegen.

Gruß

hi,

Zur rechtlichen Seite: wenn auf der CD keine Angaben zu einem
Kopierschutz zu finden sind und du die Kopie zum eigenen
Gebrauch anfertigst, steht rechtlich sicher nichts dagegen.

Falsch.

Sobald der kopierschutz umgangen wird verstösst sie gegen das gesetz. Die kopie für den eigenen gebrauch gibts somit nicht mehr bei kopiergeschützten cd´s (nicht, dass dies wer kontrollieren könnt).

Ausnahme wäre ev. wenn man musik beim abspielen aufnehmen kann, also z.b. von externer quelle in den pc und da dann aufnehmen. Dann umgeht man ja keinen kopierschutz. Ob das nur analog erlaubt ist oder auch digital entzieht sich jetzt meiner erinnerung.

Manche cd´s haben einen hellen streifen wenn man die spuren betrachtet (den namen dieses kopierschutzes weiss ich im moment nicht, zuhaus könnt ich nachsehen), wenn man diese helle spur mit einem dünnen filzstift übermalt hat man auch wieder zugriff auf die audio-daten. Ob dies zur umgehung des kopierschutzes zählt weiss ich nicht. Ich kann ja eigentlich meine cd anmalen wie es mir gefällt :smile:

lg,
fred

Hallo

Zur rechtlichen Seite: wenn auf der CD keine Angaben zu einem
Kopierschutz zu finden sind und du die Kopie zum eigenen
Gebrauch anfertigst, steht rechtlich sicher nichts dagegen.

Falsch.

*räusper*

Sobald der kopierschutz umgangen wird verstösst sie gegen das
gesetz.

Nein. Das Gesetz spricht von einem „wirksamen Kopierschutz“. Was auch immer das genau ist …

Die kopie für den eigenen gebrauch gibts somit nicht
mehr bei kopiergeschützten cd´s

Was ist ein Kopierschutz? Ich habe am Computer kein CD-Laufwerk und lege an meine Soudkarte das SP/DIF-Signal aus den CD-Player an. Und nun?

Gruß,

Sebastian

hi,

Sobald der kopierschutz umgangen wird verstösst sie gegen das
gesetz.

Wenn auf der CD nicht auf den Kopierschutz hingewiesen wird und auch keiner zu bemerken war, war auch keiner da und konnte folglich auch nicht umgangen werden!

(nicht, dass dies wer kontrollieren könnt).

So ist es, also: was solls :wink:

Re^5: dann erklär doch mal das :wink:
hi,

Nein. Das Gesetz spricht von einem „wirksamen Kopierschutz“.
Was auch immer das genau ist …

aja…, lies mal dies…

quelle: http://www.bmj.bund.de/enid/m1.html

zitat anfang:
Nein! Privatkopie und Kopierschutz müssen sich nicht ausschließen. Aber: Natürlich muss die Pauschalvergütung sinken, wenn tatsächlich die zahl der kopiergeschützten Werke zunimmt.
Wichtig: Zu privaten Zwecken ist auch jetzt nichts kriminalisiert. Kriminalisiert sind nur die gewerblichen Hacker. Das ist auch richtig so. Aber Schulhöfe und Wohnzimmer bleiben polizistenfrei. So soll es bleiben. Da können Sie Gift drauf nehmen.

TripleM: Aha, Privatkopie und Kopierschutz müssen sich nicht gegenseitig ausschließen. Wie soll man denn das verstehen? Entweder die CD _hat_ Kopierschutz, und ich darf sie nach geltendem recht nicht kopieren, ohne mich strafbar zu machen (naja, kopieren darf ich sie schon, nur den kopierschutz darf ich nicht knacken, wie mache ich das, ich lege sie auf den Fotokopierer?), oder sie hat keinen, und dann zahle ich auch gerne Abgaben auf.

equinox: die zahl der cds mit kopierschtz liegt in deutschland bei ca. 40 prozent. tendenz steigend.

Was nicht kopiergeschützt ist, darf man privat kopieren! Da ist das Kopiermedium egal - probier’s mal mit einem Kopierer :wink: Aber was kopiergeschützt ist, eben nicht!::smiley:ie kopie für den eigenen gebrauch gibts somit nicht
zitat ende.

Was ist ein Kopierschutz?

Frag mal dumm, ev. erklärts dir wer :smile:

Ich habe am Computer kein CD-Laufwerk

Wie rückständig! :smile:

und lege an meine Soudkarte das SP/DIF-Signal aus
den CD-Player an. Und nun?

Das hab ich ja auch angesprochen. Deshalb wolltens die digitalkopie verbieten, ob sie das schon gemacht haben weiss ich ned.

Mir ist egal, wer kopierschutz aushebelt, wissen soll sie/er nur, dass es halt nicht erlaubt is. Weil unwissenheit schützt vor strafe nicht. Angeblich passiert ja privatpersonen nix auch wenn sie es tun, aber wer kann das schon garantieren.

lg,
f.

Liebe Bianca,

obschon weiter unten viel Mist zum neuen Urhebergesetzt abgelassen wird/wurde, will ich hier auf Deine konkrete rechtliche Frage eingehen:

Den CD-Titel darfst Du, sofern das mit dem Kopierschutz ausgeschlossen ist, auf deine Festplatte ziehen. Du darst Ihn deinen Freunden usw. auch vorspielen, ohne das dabei was wäre.
Wenn Du diesen Titel jetzt auf einem Vortrag spielst, dann musst Du GEMA-Abgaben bezahlen bzw. der Veranstalter.

zum Kopierschutz:
Leider gibts es hier, auch von renomierten Fachanwälten, unterschiedliche Auslegungen. Was 100%ig verboten ist:
Das auslesen von KOPIERGESCHÜTZTEN CDs. Ob privat oder gewerblich ist dabi erstmal zweitrangig. Private Kopierschutzumgänger sind, um nicht „unnötig krimilasisiert“ zu werden unter Straffreiheit gestellt. Ob damit auch der Zivilrechtliche Sektor gemeint ist, ist mir relativ unklar.
Der jurist spricht nicht von einem „wirksamen“ Kopierschutz, sondern vom „geeigneten“ Kopierschutzverfahren. Da z.B. Linux nichts von vielen Kopierschützen merkt, herrscht für Kopierschutzverfahren „KENNZEICHNUNGSPFLICHT“. Hat eine CD diesen „Copy-Protect“-Aufdruck: FINGER weg vom auslesen, rein rechtlich. Ob es im Sinne des neuen Urhebergesetzes OK ist den Titel Analog oder Digital in den Rechner zu spielen und dann zu brennen ist leider fraglich! Ich habe genau in diesem Punkt von Anwälten gegensätzliches zu Ohren bekommen. Die C’T-Jungs (ich glaube die warens) sagen JA, es wäre iO, so wie die meisten Juristen. Ich habe aber auch Quellen gelesen, die das sehr kritisch sehen, nicht zuletzt wegen der Beweisfrage. (Bitte auch meinen FAQ zum THema lesen, die Recherche hat Ewigkeiten gedauert, und ich habe, wie man lesen kann, viel gelernt)
Meinung:
Wo sich die Katze in den Schwanz beißt: Warum kann ich Titel, die auf CD kopiergeschützt sind per Download kaufen? Mit diesem „Kinderkram“ von DRM???
Strenggenommen machen sich fast alle Radiosender strafbar, da Musik hier ganz einfach auf Platte gespeichert wird um abgespielt zu werden. Kneipen machen das auch! Aber da gegen wird ja kein Musiker/Label/Verlag was haben; warum nur!
Und:
Wenn ich auf eine MC draufschreibe: Nach „Florians Copy-Killer“ kopiergeschützt, ist dann das ganze auch juristisch wasserdicht? (Das neue Gesetz kennt keine „CDs“, „MCs“ usw

NAJA!

ich hoffe geholfen zuhaben

LG
Florian

Hallöchen
Probiers mal mit dem Audiograbber, der schneidet bei Tests oft ganz gut ab. (vermutlich www.audiograbber.de)

Wiebke

Re^6: dann erklär doch mal das :wink:

hi,

Nein. Das Gesetz spricht von einem „wirksamen Kopierschutz“.
Was auch immer das genau ist …

aja…, lies mal dies…

quelle: http://www.bmj.bund.de/enid/m1.html

Ich kann da nicht erkennen, was ein wirksamer Kopierschutz ist. BTW: da chatten irgendwelche obscurem Pseudonyme, das halte ich für eine ganz, ganz schlechte Referenz. Auch wenn es auf den Seiten des BMJ veröffentlicht wurde.

zitat anfang:
Nein! Privatkopie und Kopierschutz müssen sich nicht
ausschließen. Aber: Natürlich muss die Pauschalvergütung
sinken, wenn tatsächlich die zahl der kopiergeschützten Werke
zunimmt.

Sagt wer?

Wichtig: Zu privaten Zwecken ist auch jetzt nichts
kriminalisiert. Kriminalisiert sind nur die gewerblichen
Hacker.

Was sind „gewerbliche Hacker“. Welches Gesetz definiert, daß nur „gewerbliche Hacker“ bestraft werden. Welches Gesetz definiert „gewerbliche Hacker“?

Das ist auch richtig so. Aber Schulhöfe und Wohnzimmer
bleiben polizistenfrei. So soll es bleiben. Da können Sie Gift
drauf nehmen.

Klingt krass seriös.

NOT.

Was nicht kopiergeschützt ist, darf man privat kopieren!

Schön. Und der Umkehrschluß war genau wie?

Da
ist das Kopiermedium egal - probier’s mal mit einem Kopierer
:wink: Aber was kopiergeschützt ist, eben nicht!::smiley:ie kopie für
den eigenen gebrauch gibts somit nicht

Hä? Der hat eindeutig komisches Zeug geraucht. Lies einfach mal den gesetzestext und liefere dann eine schlüssige Definition von „wirksamem Kopierschutz“.

Was ist ein Kopierschutz?

Frag mal dumm, ev. erklärts dir wer :smile:

Ja, bitte.

Ich habe am Computer kein CD-Laufwerk

Wie rückständig! :smile:

Mal angenommen, es seit tatsächlich so …

und lege an meine Soudkarte das SP/DIF-Signal aus
den CD-Player an. Und nun?

Das hab ich ja auch angesprochen. Deshalb wolltens die
digitalkopie verbieten, ob sie das schon gemacht haben weiss
ich ned.

Nein, natürlich nicht. Da hättest Du Dich mal einfach informieren können…

Mir ist egal, wer kopierschutz aushebelt, wissen soll sie/er
nur, dass es halt nicht erlaubt is.

Es geht um einen WIRKSAMEN Kopietschutz. Wenn ich eine verbeulte und zwrkrazute CD bekomme, die auf manchen CD-Playern funktioniert und auf manchen nicht: ist es Umgehung eines Kopierschutzes, wenn ich sie mit einem toleranten Computerlauwerk auslese? Na eben.

Weil unwissenheit schützt
vor strafe nicht.

Richtig. das gesetz verlangt einen WIRKSAMEN (ja, ich kann auch schreien) Kopierschutz. Wenn ich ihn garnicht bemerke (Unwissenheit) ist er wohl kaum WIRKSAM, oder siehst Du das anders.

Betrachtest Du einen nicht merkbaren Kopierschutz als „nicht wirksam“? Dann könnte man das Problem lösen, indem die Plattenindustrie einfach eine Liste führt: „Folgende CDs sind kopiergeschützt …“

Sebastian

hi Sebastian,

auf das wort „wirksam“. Sei versichert, dass diesem wort keine wichtigkeit beigemessen wird, bei der „strafverfolgung“ angeblicher raubkopierer :wink:

Nur weil es DIR wichtig erscheint, heisst das leider noch garnix…

Poste mal einen link (ich bin ja lernfähig) von einem artikel in dem dieses „unbedeutende“ wörtchen als wichtig abgehandelt wird.

lg,
f.

P.S.: war nur zu faul noch mehr links zu diesem thema auszugraben, wie man suchmaschinen benutzt wirst ja selbst wissen…

Hallo,

Nur mal nebenbei ein paar Fakkten. IANAL: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__95a.html

auf das wort „wirksam“. Sei versichert, dass diesem wort keine
wichtigkeit beigemessen wird, bei der „strafverfolgung“
angeblicher raubkopierer :wink:

Schön, daß Du das einfach so mal in den Wind behauptest. Gesetze werden in Deutschland aber nicht von jedem nächstbesten Fred (wirksam) ausgelegt, sondern eben von Gerichten. Meines Wissens gibt es noch keinen Musterprozess, der diesen Punkt geklärt hat.

Nur weil es DIR wichtig erscheint, heisst das leider noch
garnix…

Poste mal einen link (ich bin ja lernfähig) von einem artikel
in dem dieses „unbedeutende“ wörtchen als wichtig abgehandelt
wird.

http://www.fabiankeil.de/urheberrecht-richtigstellun…
http://www.fabiankeil.de/raubkopie-vs-privatkopie.html

Dem Posten von Links wird im deutschen Rechtssystem allerdings keine besondere Relevanz eingeräumt. Was nötig ist, ist ein Gerichtsentscheid. Die Musikindustrie scheint da aber wenig interessiert: von der Verunsicherung lebt sie vermutlich sehr gut => FUD.

Nochmal: wenn ich einen sogenannten „Kopierschutz“ nicht bemerke (etwa weil ich immer über den Digitalausgang meines CS-Spielers kopiere), würdest Du ihn dann als „wirksame technische Maßnahme“ bezeichnen?

Sebastian

Hallo!

Nochmal: wenn ich einen sogenannten „Kopierschutz“ nicht
bemerke (etwa weil ich immer über den Digitalausgang meines
CS-Spielers kopiere), würdest Du ihn dann als „wirksame
technische Maßnahme“ bezeichnen?

Es reicht ein „technisch geeignetes“ Verfahren zum Kopierschutz! Und der Richter wird das sehr eng auslegen (wie bei anderen Themen schon erlebt)!!
In D reicht ein koperischutzverfahren, was Experten als solches bezeichnen; und die Kennzeichnung! Auch wenn Deine Software nix davon merkt, ist das digitale Auslesen Verboten! Das ist nicht (nur) meine private Meinung, sondern die Ansicht renomierter Fachjuristen!

Gesetze werden in D in der Tat nicht von einem Fred ausgelegt, aber auch schon gar nicht von einem Florian oder einem Sebastian!! Ist Schade, ist aber so :wink:

Liebe Grüße

Florian

hi,

Nur mal nebenbei ein paar Fakkten. IANAL:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__95a.html

Offizieller gesetzestext wird von jedem anders interpretiert, weshalb sie ja gern „gummiparagraphen“ genannt werden.

Schön, daß Du das einfach so mal in den Wind behauptest.

Das tu ich deshalb, weil die musikindustrie das geld hat soviel druck auszuüben, dass ein kleiner arbeiter/angestellter diesem niemals widerstehen kann, ob „wirksam“ oder nicht irgendwo steht ist dabei unbedeutend.

Gesetze werden in Deutschland aber nicht von jedem
nächstbesten Fred (wirksam) ausgelegt,

Und auch nicht von Dir oder von Fabian, der auch nur seine meinung vertritt und keine referenz darstellt.

sondern eben von Gerichten.

Gerichte, wie wir alle wissen, greifen gerade „wirksam“ in bestehende arbeitsverträge ein, was eigentlich gesetzlich garnicht möglich ist.
Was lässt dich glauben, dass der richter einen kleinen „raubkopierer“ unterstützen wird??? Richter sind alle parteigesteuert und die parteien wiederum kriechen vor der musikindustrie, wie man an den gesetzen sieht… D. h. man muss das glück haben, einen richter von der richtigen partei zu bekommen um zu gewinnen. Was nix helfen wird, weil die musikindustrie einfach in die nächste instanz geht bis das geld des vermeindlichen „raubkopierers“ versiegt.

Meines Wissens gibt es noch keinen Musterprozess, der diesen Punkt
geklärt hat.

DAS ist unsere einzige hoffnung!

http://www.fabiankeil.de/urheberrecht-richtigstellun…
http://www.fabiankeil.de/raubkopie-vs-privatkopie.html

Wie schon geschrieben, vertritt der fabian auch nur seine persönliche meinung wie wir auch :wink:

Die Musikindustrie scheint da aber wenig
interessiert: von der Verunsicherung lebt sie vermutlich sehr
gut => FUD.

Natürlich, die verunsicherung wird auch ausgenutzt daten von usern zu bekommen, weil die isp´s nicht wissen, dass die grundlage für die herausgabe der userdaten garnicht gegeben ist (was natürlich nichts mit dem kopierschutz an sich zu tun hat sondern mit filesharing).

Nichts desto trotz ist der verlierer der kopierer. Ob zurecht oder nicht steht heutzutage nicht zur debatte. Recht ist und war immer schon ein privileg der reichen und mächtigen (und in ganz seltenen fällen der gefinkelten wissenden).

Nochmal: wenn ich einen sogenannten „Kopierschutz“ nicht
bemerke (etwa weil ich immer über den Digitalausgang meines
CS-Spielers kopiere), würdest Du ihn dann als „wirksame
technische Maßnahme“ bezeichnen?

Wenn du beweisen kannst, dass du den kopierschutz nicht umgangen hast, weil er auf diese art nicht bemerkbar war, dann kann dir nix geschehen (mein ich, aber was zählt meine meinung schon :smile:. Im ausgangstread war jedoch von software die rede, die kopierschutz am pc aushebelt, weshalb ich gern beim thema bleiben möchte.

Es geht zumeisst um kopien die am pc gemacht werden und pc-cd-roms können (teilweise) mit den kopiergeschützten nicht umgehen. Solange keine (angeblich verbotene) software benutzt wird um diesen kopierschutz auszuhebeln, können die audio-cd´s nicht (korrekt) ausgelesen werden. Eine benutzung dieser software wäre eine umgehung des wirksamen kopierschutzes, der dummerweise NACH installation der betreffenden Software nicht mehr wirksam ist :smile:

Wenn eine solche software, die beim ausgangsthread ja vorgeschlagen wurde ungesetzlich, würde es sich bei benutzung um eine gesetzesübertretung handeln.

Stellt sich nur noch die frage: „Ist die verwendung von software, die einen kopierschutz aushebelt wirklich ungesetzlich oder nicht?“
Lt. presse ist sie ungesetzlich (hoax?). Was gerichte dazu meinen ist mir nicht bekannt.

Die musikindustrie will keine musik auf pc´s weil sie so in p2p-netzwerke gelangt.

Mich würd ja noch immer interessieren, ob das übermalen des kopierschutzes auf der cd eine umgehung desselben ist :smile:

lg,
fred